Fragen zu Nacherfüllung / Wandlung eines Kaufvertrages

Apfeltea

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Hi,

ich habe mittlerweile mein 3. Austauschgerät von Apple, welches noch immer einen Fehler aufweist, siehe hier:

https://www.macuser.de/forum/f33/apples-techniker-blind-562179/index4.html

Das ganze lief kurzgefasst so ab:

1. iPad: Gelbstich (Ursprünglich gekauftes)
2. iPad: Rotstich (1. Nacherfüllungsversuch)
3. iPad: Teil des Displays funktionierte nicht (2. Nacherfüllungsversuch)
4. iPad: Besitzt auf der Rückseite unten eine Gravur mit der aufschrift "Demo - Not for Resale". Will keine solche Gravur auf meinem iPad!!!

Jetzt habe ich mich heute an Apple gewandt, mit der Antwort dass ich wohl ein Neugerät als Austausch bekomme, genaueres aber erst am Montag.

Jetzt ist meine Frage, kann ich mittlerweile das iPad auch komplett zurückgeben, d. h. Geld zurückverlangen und vom Kaufvertrag zurücktreten, weil mittlerweile habe ich garkein Bock mehr auf das iPad bei dem Ärger? Das iPad wurde bei einer Elektronikette gekauft, nicht direkt bei Apple! Muss ich mich da dann an den Händler wenden, weil ich ja mit dem den Kaufvertrag geschlossen habe? Muss der Händler nicht auch noch freiversuche haben den Nachzuerfüllen? Ich habe mich bisher immer direkt an Apple gewandt, weil das schneller geht als über den Händler dass iPad einzusenden.
 
Das hast Du m.W. verwirkt. Das ursprüngliche iPad hast Du nicht mehr, Wandlung geht nur, wenn Du die Garantieleistungen des Hersteller nicht in Anspruch genommen hast und natürlich das original Gerät noch hast. Das war mit dem ersten Austausch bei Apple vorbei.
Also hoffen, dass Du ein Neugerät bekommst. Zur Not kannst Du das ja als Neugerät verkaufen.
 
Wandlung des Kaufvertrages

nach dem dritten erfolglosen Versuch des Händlers/Herstellers einen Kaufgegenstand zu reparieren hat der Kunde das Recht auf Wandlung.

Dazu muß er dem Händler/Hersteller schriftlich eine letzte Frist setzen, (innerhalb 14 Tagen) muß die Ware repariert sein oder der Käufer tritt vom Kaufvertrag zurück und verlangt Kaufpreiserstattung.

Genau so sollte man es auch sinngemäß in iNet nachlesen können, einfach mal gogglen.

Ich denke Apple brauchste nicht schriftlich drohen, ein Telefonat sollte reichen.
 
Wandlung des Kaufvertrages

nach dem dritten erfolglosen Versuch des Händlers/Herstellers einen Kaufgegenstand zu reparieren hat der Kunde das Recht auf Wandlung.

Dazu muß er dem Händler/Hersteller schriftlich eine letzte Frist setzen, (innerhalb 14 Tagen) muß die Ware repariert sein oder der Käufer tritt vom Kaufvertrag zurück und verlangt Kaufpreiserstattung.

Genau so sollte man es auch sinngemäß in iNet nachlesen können, einfach mal gogglen.

Ich denke Apple brauchste nicht schriftlich drohen, ein Telefonat sollte reichen.
Aha ok,

nur an wen soll ich mich jetzt wenden, an Apple oder an den Händler? Der Händler weiss garnichts bisher von dem Dilema.
 
Apple hat bisher im Rahmen der Herstellergarantie die Geraete getauscht. Das war meiner Meinung nach keine Nacherfuellung eines Kaufvertrags weil es keinen Kaufvertrag mit Apple gibt. Die Wandlung eines Kaufvertrags geht nur ueber den Haendler.
 
Genau das habe ich ja geschrieben, korrekt. Nochmals: Die Nacherfüllung kannst Du knicken, ist vorbei. NUR der Händler kann nacherfüllen/wandeln, aber nur das Gerät, das Du da gekauft hast und auch nur, wenn sonst kein anderer (z.B. der Hersteller) Reparaturversuche unternommen hat.

Weder hast Du das original Gerät noch hat bislang Dein Ansprechpartner (der Händler) was unternehmen können, dafür hat ein Dritter (hier Apple) was gemacht.

Also, die Sache mit dem Händler ist durch. Wenn, dann NUR auf Kulanz, rechtlich hast Du alles getan, damit der Händler aus der Sache raus ist. ;) Aber egal, Apple wird Dir ein neues Gerät geben, das kannst Du sicherlich, wenn Du magst, verkaufen.
 
3 mal der gleiche Fehler, und immer noch nicht behoben, ist doch ein Grund zur Wandlung oder ?
 
Lars hat schon alles geschrieben.

Gewährleistung ist eine gesetzliche Verpflichtung, de Bestandteil des Vertrages zwischen Verkäufer und Käufer ist.
Die Gewährleistung beinhaltet, dass der Verkäufer gewährleistet, dass die Sache beim Übergang frei von Mängeln war und zwar genau die Sache die er übergeben hat (Gerät A).

Wie willst Du jetzt Gerät A dem Verkäufer zurück geben, wo Du Gerät A gar nicht mehr besitzt, sondern Gerät B, C oder D weil Du es vom Hersteller hast austauschen lassen?
 
und wenn er das Gerät direkt bei Apple gekauft hat und in dem Falle Verkäufer und Hersteller eine Person sind ?
 
Fakt ist das Apple der Hersteller ist und im Rahmen dessen kann er natürlich auch wandeln wenn es sich drei Mal um den GLEICHEN Fehler dreht und dieser nach dem dritten Versuch immer noch nicht weg ist.
 
Nein kann er nicht wenn er das ding nicht selber verkauft hat!

Das Recht auf Nacherfüllung liegt im Gewährleistungsrecht und das Greift zum kunden und Verkäufer und nicht zwischen Kunden und Hersteller...
 
Stimmt es muss über den Verkäufer laufen, das ist die Voraussetzung, sorry.
 
und das hat er verspielt weil er sich beim ersten fehler schon an den Apple service gewandt hat und nicht an seinen Händler, außer der Händler ist natürlich Apple und in diesem falle auch der Hersteller
 
Fakt ist das Apple der Hersteller ist und im Rahmen dessen kann er natürlich auch wandeln wenn es sich drei Mal um den GLEICHEN Fehler dreht und dieser nach dem dritten Versuch immer noch nicht weg ist.

3 mal der gleiche Fehler, und immer noch nicht behoben, ist doch ein Grund zur Wandlung oder ?

Immer wieder das Gleiche... ZWEI MAL, nicht drei mal!

Und er hätte zum Laden gehen müssen und auf eine Ersatzlieferung bestehen können, das hätte ein MM oder Saturn sicher auch gemacht (haben ja genug auf Lager). Da er sich jetzt aber mit Apple auseinander gesetzt hat und so das Gewährleistungsrecht nichtmal touchiert hat, ist er am Sack. Da die Seriennummern sicher nichtmehr mit der auf der Rechnung übereinstimmen, wird der Laden das jetzt auch nicht mehr tauschen können.

Fazit: Er ist auf Hängen und Würgen Apple ausgeliefert... Die können ihn jetzt das ganze Jahr mit Austauschgeräten versorgen, also kurz, so oft sie wollen.
 
Fehler 1 Mal - Hilfe
Fehler 2 Mal - Hilfe
da es immer noch nicht behoben ist

DER 3 FEHLER :).

Das isen Ding, immer das gleiche.....pffft
 
und das hat er verspielt weil er sich beim ersten fehler schon an den Apple service gewandt hat und nicht an seinen Händler, außer der Händler ist natürlich Apple und in diesem falle auch der Hersteller

Genau, das ist er aber nicht, weil er ja schrieb, er hat es bei einer Elektronikkette gekauft. ;)
Ergo, wie ich schon schrieb, kann der TE es vergessen.
 
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