Frage zur Nebenkostenabrechnung

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jkmed

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Hallo Leute,

habe heute die Nebenkostenabrechnung für 2011 bekommen. Demnach soll ich 900€ Nachzahlen. Soweit, so schlecht.

Jetzt die Frage: bei der Berechnung des Heizöls wurde nur der Einkaufspreis (verteilt auf 4 Margen) berechnet. Der tatsächliche Gesamtverbrauch aller Mietparteien blieb dabei außen vor. Jetzt könnte es ja sein, dass am Anfang des Jahres der Tank halbwegs voll ist; der Vermieter lässt 4 mal Nachtanken (wird auf die Mieter umgelegt). Wie viel Öl am Ende des Jahres aber noch im Tank war, wurde nicht angegeben! Diese Berechnungweise spiegelt m.M. nach nicht den tatsächlichen Ölverbrauch des Jahres wider.

Wie seht ihr das; mache ich einen Denkfehler?

P.S. Bin im Februar 2012 aus der Wohnung ausgezogen
 
Wie wurde denn vorher abgerechnet? Auf gleiche Art und Weise?
 
@Ezekeel: Ja, auf die gleiche Art und Weise
 
Wie seht ihr das; mache ich einen Denkfehler?
Ich denke ja.
Der Ölverbrauch errechnet sich nicht aus der Füllmenge bzw. aus der Restmenge, sondern aus dem Zählerstand an der Entnahmepumpe.
Das der Gesamtverbrauch aller Mietparteien aussen vor bleibt, möchte ich deshalb bezweifeln (woher willst du das wissen?).
Wieviel Oel am Jahresende noch im Tank war, ist unerheblich (Zählerstand).
 
@Oldy: Das wäre ja auch OK, wenn es irgend einen Zählerstand (an der Pumpe oder sonstwo...) geben würde. Gibt es aber nicht. Grundlage der Berechnung ist nur der Einkaufswert bzw. die Einkaufsmenge in Liter
 
@Ezekeel: Ja, auf die gleiche Art und Weise

Und wie lange hast Du dort gewohnt? Wenn Du beispielsweise 10 Jahre lang klaglos diese Methode der Abrechnung akzeptiert hast, wird es schwer sein, diese auf einmal anzuzweifeln, nur weil die Energiekosten stark gestiegen sind.
 
Insgesamt haben wir 3 Jahre und 3 Monate in der Wohnung gewohnt:

Nov/Dez 2008: keine Berechnung der NK aus Kulanz (umfangreiche Bauarbeiten im Haus)
2009: NK-Abrechnung steht noch aus (Bauarbeiten waren erst Mitte 2009 abgeschlossen...)
2010: NK-Abrechnung liegt vor: scheint soweit OK (Abrechnungsart wie 2011)
2011: s.O.
Jan 2012: NK-Abrechnung steht aus
 
Grundlage der Berechnung ist nur der Einkaufswert bzw. die Einkaufsmenge in Liter
Ja, und?
Einfacher Dreisatz in diesem Fall.
- Menge vor dem Abrechnunszeitraum im Tank
- Menge im Abrechnungszeitraum nachgetankt
- Verbrauchsmenge berechnet auf Grundlage des Füllstands am Beginn des Abrechnungszeitraums

Uwe
 
Ja, und?
Einfacher Dreisatz in diesem Fall.
- Menge vor dem Abrechnunszeitraum im Tank nicht angegeben, nicht als Berechnungsgrundlage aufgelistet
- Menge im Abrechnungszeitraum nachgetankt Inhalt der NK-Abrechnung
- Verbrauchsmenge berechnet auf Grundlage des Füllstands am Beginn des Abrechnungszeitraums



Uwe

Wenn es mal so einfach wäre...
 
Du scheinst nicht verstehen zu wollen.
Lassen wir es dabei.

Uwe
 
@Oldy62: mhhh...dann sage mir, wie du einen Dreisatz berechnest mit 2 Unbekannten...

Noch einmal: der Ölverbrauch wurde weder in der NK-Rechnung angegeben noch erschließt er sich aus den Angaben!
Berechnungsgrundlage ist nur der Einkaufspreis: ca. 23.000€...

Jetzt sage mir lieber Oldy62, wie ich hieraus die Verbrauchsmenge entnehmen kann...

Hat noch jemand eine Idee?
 
Hallo Leute,

habe heute die Nebenkostenabrechnung für 2011 bekommen. Demnach soll ich 900€ Nachzahlen. Soweit, so schlecht.

Jetzt die Frage: bei der Berechnung des Heizöls wurde nur der Einkaufspreis (verteilt auf 4 Margen) berechnet. Der tatsächliche Gesamtverbrauch aller Mietparteien blieb dabei außen vor. Jetzt könnte es ja sein, dass am Anfang des Jahres der Tank halbwegs voll ist; der Vermieter lässt 4 mal Nachtanken (wird auf die Mieter umgelegt). Wie viel Öl am Ende des Jahres aber noch im Tank war, wurde nicht angegeben! Diese Berechnungweise spiegelt m.M. nach nicht den tatsächlichen Ölverbrauch des Jahres wider.

Wie seht ihr das; mache ich einen Denkfehler?

P.S. Bin im Februar 2012 aus der Wohnung ausgezogen

hast kein mieterrechtschutz oder ? in berlin gibs "nachbarschaftsläden" wo jede person mit voranmeldung eine rechtsberatung für lau bekommt ,, ;)
 
Und wie lange hast Du dort gewohnt? Wenn Du beispielsweise 10 Jahre lang klaglos diese Methode der Abrechnung akzeptiert hast, wird es schwer sein, diese auf einmal anzuzweifeln, nur weil die Energiekosten stark gestiegen sind.

genau , nur 1jahr reicht schon für eine rechtliche bindung / anerkennung ,wenn in der zeit kein einspruch / mängel angezeigt wird , hat der vermieter oder mieter das sozusagen akzeptiert ,, ( alles in bezug auf miete / nebenkosten ),,
 
Mhmmm...ist das so mit der Anerkennung?
Das wäre in der Tat ärgerlich...

(Ich lebe leider nicht mehr in Berlin...)

Werde wohl einen Brief an den Vermieter schreiben und ihn auffordern, den tatsächlichen Ölverbrauch als Berechnungsgrundlage zu nehmen. Mal schauen, wie er antwortet...
 
Der Verbrauch an Oel ist vom Vermieter anzugeben und ggf. durch Zaehlerstaende zu belegen. Vom Gesamtverbrauch kann er einen Teil prozentual auf die Wohnflaeche umlegen, der Rest muss nach realem Verbrauch berechnet werden. Kann er das nicht, sein Pech. Die Abrechnung fuer 2009 kann er sich uebrigens sparen zu schicken, muss nicht mehr gezahlt werden.
 
Einfacher Dreisatz in diesem Fall.
- Menge vor dem Abrechnunszeitraum im Tank
- Menge im Abrechnungszeitraum nachgetankt
- Verbrauchsmenge berechnet auf Grundlage des Füllstands am Beginn des Abrechnungszeitraums >> 23000 Euro

23000€ - Vorauszahlungen (4 Parteien über zwölf Monate) = (Differenzbetrag /4) = (hier) Nachzahlung pro Partei
Hier wäre lediglich zu fragen, warum die Mietparteien keine individuelle Berechnung bekommen.
Wo ist das Problem, den Vermieter zu bitten, eine detallierte Aufstellung nachzureichen?

Die Abrechnung fuer 2009 kann er sich uebrigens sparen zu schicken, muss nicht mehr gezahlt werden.
Ach?
Warum das?
Die Verjärungsfrist endet gem. BGB am 31.12.2012 (§194 BGB i.V.m. §199 BGB)

nur 1jahr reicht schon für eine rechtliche bindung / anerkennung
.. und das steht wo?
 
Zuletzt bearbeitet:
Ach?
Warum das?
Die Verjärungsfrist endet gem. BGB am 31.12.2012 (§194 BGB i.V.m. §199 BGB)
Zieht hier nicht, da keine ordungsgemaesse Abrechnung (bzw. hier keine) fristgerecht vorgelegt wurde.
 
Zieht hier nicht, da keine ordungsgemaesse Abrechnung (bzw. hier keine) fristgerecht vorgelegt wurde.
... und das steht wiederum wo?
 
http://de.wikipedia.org/wiki/Betriebskosten_(Immobilien)

http://de.wikipedia.org/wiki/Heizkostenverordnung

Lies auch: §§ 556 ff. BGB.


Falls nach Kalenderjahren abgerechnet wird, sind die Abrechnungen für 2009 und 2010 hinfällig, da verspätet.

Eine Abrechnung dergestalt, dass offenbar der Gesamtverbrauch geteilt durch die Anzahl der Wohnungen "ermittelt" wird, ist unzulässig, da er in keinster Weise den tatsächlichen Verbrauch in den einzelnen Wohnungen berücksichtigt. Das ergibt sich schon aus § 556a Abs. 1 BGB, die HeizkostenV konkretisiert das als Spezialgesetz.

Das allein sagt einem eigentlich schon der gesunde Menschenverstand, ehrlich gesagt. Wenn zum Beispiel vier Wohnungen existieren, von 25 bis 100 qm in unterschiedlicher Größe, dann kann man doch nicht einfach die Verbrauchsmenge geteilt durch vier nehmen, denn in der größeren Wohnung mit mehr Bewohnern wird logischerweise mehr geheizt als in der kleinen 1-Mann-Wohnung.

Sofern der Vermieter schlicht nur den Einkaufspreis hernimmt und durch vier teilt, ohne AUCH NUR IRGENDETWAS zum Gesamtverbrauch - geschweige denn zum nachgemessenen Einzelverbrauch der Mietparteien zu sagen - kann er die Abrechnung schon gleich dreimal vergessen.

@TE: nächste Station Mieterschutzverein, auch für die neue Wohnung. Es lohnt sich. :)
 
Das allein sagt einem eigentlich schon der gesunde Menschenverstand
Ich gebe es auf.
§556 BGB bitte noch einmal ganz genau lesen und nicht interpretieren.

und raus
Uwe
 
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