Frage zur Garantie bei Apple-Hardware

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_Chris_

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Hi,

ich hab da eine kleine Frage zur Garantie. Ich hab den Thread über die verschiedenen Garantie-Erweiterungen (AppleCare, Gravis, Jamba, etc.) gelesen.

Aber ist in Deutschland nicht sowieso *jeder* Internet-Händler verpflichtet, mindestens zwei Jahre Garantie zu geben, selbst wenn der Hersteller nur 1 Jahr gibt? Das steht zumindest meines Wissens nach im Fernabsatzgesetz. Auch durch anders lautende AGB kann sich ein Händler soweit ich weiß nicht davon distanzieren.

Wieso liest man dann immer wieder, dass man ohne "Garantieerweiterung" nur 1 Jahr Garantie auf z.B. ein iBook hätte?
 
du verwechselst leider garantie und gewährleistung.

gesetzlich: gewährleistung
freiwillig: garantie
 
ich kann dir nicht viel dazu sagen, nur das ich bei apple sogar beschwerde eingelegt habe und man mir trotzdem die reperaturkosten nicht erstatten wollte bzw. die reperatur übernommen wollte.

am telefon sagte man mir lediglich das ich nur ein jahr garantie habe.

grüße
jamonit
 
_Chris_ schrieb:
Hi,

ich hab da eine kleine Frage zur Garantie. Ich hab den Thread über die verschiedenen Garantie-Erweiterungen (AppleCare, Gravis, Jamba, etc.) gelesen.

Aber ist in Deutschland nicht sowieso *jeder* Internet-Händler verpflichtet, mindestens zwei Jahre Garantie zu geben, selbst wenn der Hersteller nur 1 Jahr gibt? Das steht zumindest meines Wissens nach im Fernabsatzgesetz. Auch durch anders lautende AGB kann sich ein Händler soweit ich weiß nicht davon distanzieren.
Ich glaube du verwechselst da Grantie mit Gewährleistung. Abgesehen davon gelten afaik für Internethändler was diese Dinge betrifft, keine Sonderregeln.
 
Hehe, das ist mir gerade eingefallen, nachdem ich den Beitrag geschrieben hatte. Hatte wohl ein Brett vorm Kopf.

Die Gewährleistung beträgt dann also zwei Jahre... nicht selbstverschuldete Hardware-Defekte laufen über Gewährleistung, oder? Das heißt, die Garantie-Erweiterung wäre dann eine Versicherung gegen eigene Fehler, verschütteten Kaffee, unsanfter Kontakt mit dem Fußboden o.ä.?
 
_Chris_ schrieb:
Das heißt, die Garantie-Erweiterung wäre dann eine Versicherung gegen eigene Fehler, verschütteten Kaffee, unsanfter Kontakt mit dem Fußboden o.ä.?

Nein! Eigenverschulden wird nicht als Garantiefall anerkannt, bei so ziemlich keiner Firma. Dafür musst du dann schon ein Versicherung abschließen :D
 
Was ist dann der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung für den Verbraucher, abgesehen von den unterschiedlichen Zeiträumen?
 
_Chris_ schrieb:
Hehe, das ist mir gerade eingefallen, nachdem ich den Beitrag geschrieben hatte. Hatte wohl ein Brett vorm Kopf.

Die Gewährleistung beträgt dann also zwei Jahre... nicht selbstverschuldete Hardware-Defekte laufen über Gewährleistung, oder? Das heißt, die Garantie-Erweiterung wäre dann eine Versicherung gegen eigene Fehler, verschütteten Kaffee, unsanfter Kontakt mit dem Fußboden o.ä.?
Nein, das wär ja noch schöner. ^^ Nein nur wenn bei sachgemäßer Verwendung etwas kaputt geht wird das kostenfrei repariert/ersetzt.

Zur Gewährleistung: Damit die greift, musst du dem Hersteller nachweisen, dass der Fehler von Anfang an vorhanden war.

siehe auch: http://store.apple.com/Catalog/de/Images/worldwidewarranty.html
 
_Chris_ schrieb:
Was ist dann der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung für den Verbraucher, abgesehen von den unterschiedlichen Zeiträumen?

oh no! bitte nicht schon wieder diese frage...ehrlich, google doch mal. selbst hier im forum wurde diese schon x mal beantwortet und diskutiert...
r.
 
mac4live schrieb:
Danke. Ich denke, damit ist es klar. Jetzt müsste man nur noch wissen, welche Händler auch nach der Beweislastumkehr nach 6 Monaten noch auf Kulanz reparieren...

Sorry, falls meine Ausgangs-Frage schon öfter kam (ich hab die Forensuche schon benutzt). Ist aber ein sehr aktives Forum hier, bin positiv überrascht; so viele Antworten in ein paar Minuten. ;)
 
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