Frage zur EU

Lukasiniho

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Hallo zusammen,
wir behandeln in Politik das Thema Grundwerte und -rechte. Als Bürger der BRD darf man ja in Deutschland laut GG Vereinigungen gründen. Gibt es ein EU-Recht (Stichwort Unionsbürgertum), das einen Franzosen (oder einem anderen Bürger aus einem EU-Land) das Gründen von Vereinen in Deutschland erlaubt?
 
EU-Recht ist nicht unmittelbar bindendes deutsches Recht. "EU-Recht" muss dazu erst in deutsche Gesetze umgesetzt werden. Diese wiederum müssen sich an das GG halten.

Ergo: Da es kein EU-Recht gibt, das in Deutschland irgendetwas direkt erlauben oder verbieten würde, gibt es auch das von dir Angefragte sicherlich nicht.

Du könntest korrekterweise fragen, "Gibt es eine EU-Richtlinie, die ein solches Recht vorgibt und wenn ja, wie lautet das entsprechende deutsche Gesetz hierzu?".
 
Es gibt doch das (neue) EU-Recht, welches vorschreibt, dass auch Privatleute eine Garantie und Umtauschrecht geben müssen, es sei denn, dass sie diese ausschließen. ;)
 
Das ist eher eine Urban Legend.

Das entsprechende deutsche Gesetz, das auch im Rahmen von EuGH-Urteilen und EU-Richtlinien stets aktuell gehalten wird, ist das BGB.
 
Das ist eher eine Urban Legend.


Das entsprechende deutsche Gesetz, das auch im Rahmen von EuGH-Urteilen und EU-Richtlinien stets aktuell gehalten wird, ist das BGB.
Ich dachte der Smiley wäre eindeutig gewesen.
 
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