Frage zur Datenschutzgrundverordnung

Ich bin auf die Idee gekommen, dass man zur Fotografie eine analoge Filmkamera verwenden könnte, z. B: die Fujifilm Instax.

Dann könnte man auf der Rückseite jedes Papierbildes die Genehmigung einholen. Ich denke, das würde überall, auch bei dem Laien, Anklang finden.
 
Du meinst eine Sofortbildkamera. Die Qualität ist halt nicht besonders. Für Schnappschüsse geht es sicher.
 
Hallo, unser Unternehmen möchte nach langer Zeit Abstinenz wieder Fotos von öffentlichen Veranstaltungen machen.

Dazu wurde ein Vordruck zur schriftlichen Einwilligung von Bildaufnahmen verfasst, der dann ggf. unterschrieben werden muss.
Dazu kam die Frage, wie es denn wäre, wenn die Presse auftauche und Bilder mache. Der Chef antwortete daraufhin, dass für Pressefotografen besondere Rechte gelten, die sich über die DSGVO hinwegsetzen.

Nach meinem Wissen gilt ein Gesetz doch für alle Personen und Unternehmen gleichermaßen?

Das nächste ist: ich habe mich eben im Internet erkundigt und dort steht, dass das Widerrufsrecht auch gilt, wenn ein schriftlicher Vertrag gemacht wurde.
Ist es nicht eher so, dass die DSGVO nur für die digitale Form des Bildes gilt? Andernfalls gäbe es keine Zeitungsfotos mehr, keine Nachrichten auf ARD und ZDF...

Auf dem Vordruck wird unterschieden zwischen
- Veröffentlichung auf der homepage (Widerruf möglich?)
- Aushang im Flur (Widerruf möglich)
- Veröffentlichung in der Tageszeitung
- facebook Seite des Unternehmens (Widerruf nicht möglich, da facebook alles speichert?)

Gruß

Ich bin auf die Idee gekommen, dass man zur Fotografie eine analoge Filmkamera verwenden könnte, z. B: die Fujifilm Instax.

Dann könnte man auf der Rückseite jedes Papierbildes die Genehmigung einholen. Ich denke, das würde überall, auch bei dem Laien, Anklang finden.

Was genau ist jetzt Dein Thema?
 
Zu Deiner Frage passt wohl folgende Antwort des Landesdatenschutzbeauftragten Baden-Württemberg:

Das KUG regelt insbesondere drei Fälle, bei denen es keiner Einwilligung des Fotografierten für die Verbreitung der Aufnahmen bedarf:
  • Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte
  • Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen
  • Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben
Quelle: https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/faq-fotografieren-und-datenschutz-wir-sind-im-bild/


Zur Frage, ob man einen Datenschutzbeauftragten benötigt, kannst Du deinem Chef ja mal folgenden Link geben: https://www.baden-wuerttemberg.date...er-Beauftragte-für-den-Datenschutz-Teil-I.pdf
Wenn Ihr nämlich einen Datenschutzbeauftragten braucht und keinen habt (so nebenbei: man muss dem Landesdatenschutzbeauftragten die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten melden, für Baden-Württemberg sieht das z.B. so aus: https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/dsb-online-melden/), dann kann das empfindliche Bußgelder nach sich ziehen. Je nach Liquidität der Firma kann dich das dann sehr schnell betreffen - nämlich wenn der Laden pleite geht und Du deinen Job verlierst
 
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