Frage zum "Rückgaberecht" bei Geschäftskunden

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MichaelScheel

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Frohe Ostern Mac User :)

Am Dienstag erhalte ich mein nagelneues 17" MacBook Pro.
Leider höre ich immer mehr von Defekten, Verarbeitungsfehlern und optischen Mängeln (Dellen im Touchpad, schiefe Tastatur, verschiedene Spaltmaße usw).
Auch von Fiepen und defekten Lüftern ab Werk ist die Rede.

Ich bin Geschäftskunde und habe mein MacBook Pro per Leasing bestellt.

Wenn ich richtig informiert bin, habe ich schon mal keine 2 Wochen Rückgaberecht (ohne Angabe von Gründen). Wie sieht es aus bei kleinen Mängeln? Wie z.b. einer schiefen Tastatur. Ich meine, beim Arbeiten stört das ja nicht. Man wird es wahrscheinlich nicht mal bemerken.

Muss Apple mein Gerät auch mit dem kleinsten Mängel zurücknehmen?

Vielen Dank für eure Hilfe!
 
willst du nicht erstmal abwarten, ob da wirklich ein mangel dran ist?

mein mbp 15" hat und hatte KEINERLEI MÄNGEL.
 
Natürlich warte ich ab.
Wollte nur mal wissen, wie es allgemein ausschaut und wie tolerant Apple ist.
 
Geschäftskunden haben kein 14-tägiges Rückgaberecht. Mängel müssen an Apple gemeldet und ggf. durch einen Apple-Service-Partner behoben werden.

Je nach Umsatz ist Apple aber wohl mit Geschäftskunde relativ "tolerant".
 
Seit wann schliesst das BGB Geschäftskunden aus? ;)
 
Das ist im BGB so geregelt:

§ 312b Fernabsatzverträge
(1) Fernabsatzverträge sind Verträge über die Lieferung von Waren oder über die Erbringung von Dienstleistungen, einschließlich Finanzdienstleistungen, die zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher
§ 13 Verbraucher
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

Da Verbraucher <> Gewerblicher bzw. Selbständiger gibt es für diese eben kein Widerrufsrecht.

Das gilt nur für Verbraucherverträge:
§ 355 Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen
(1) Wird einem Verbraucher durch Gesetz ein Widerrufsrecht nach dieser Vorschrift eingeräumt, so ist er an seine auf den Abschluss des Vertrags gerichtete Willenserklärung nicht mehr gebunden, wenn er sie fristgerecht widerrufen hat. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Sache innerhalb von zwei Wochen gegenüber dem Unternehmer zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
 
Noch dazu ein Urteil vom Amtsgericht Münster vom 06.02.07:

Dort heißt es: Räumt der Online-Händler gewerblichen Bestellern kein freiwilliges Widerrufsrecht ein (z.B. in AGB), gilt dieses nur für Verbraucher. Denn sog. Fernabsatzverträge im Sinne von § 312b BGB, für die das gesetzliche Widerrufsrecht gilt, setzen zwingend die Beteiligung eines Unternehmers auf der einen und eines Verbrauchers auf der anderen Seite voraus. Verbraucher wird in § 13 BGB definiert:“Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.”

... zu langsam :(
 
Zudem hat der Hersteller das Recht auf Nachbesserung. Das bedeutet bei einem möglicherweise festgestellten Defekt/Mangel muss dieser dem Hersteller angezeigt werden und dieser hat dann das Recht den beanstandeten Mangel innerhalb einer angemessenen Frist zu beheben, also zu reparieren. Natürlich kann der Hersteller sich auch entschließen das defekte Gerät einfach umzutauschen, das ist dann aber auf der Basis von Kulanz. Einen Anspruch hat der Kunde darauf nicht. Ebenso besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Kaufpreises. Erst wenn eine Reparatur nicht möglich ist oder fehlschlägt (bis zu drei Mal muss dem Hersteller zugestanden werden) hat der Kunde einen Anspruch auf Wandlung (Umtausch) oder Minderung (Kaufpreisrückerstattung).
 
Mänger ab Werk sind aber definitiv die absolute Ausnahme, also mach dir nicht schon ins Hemd bevor es da ist!

Und noch was:
Such bitte nicht die Fehler, benutz das Gerät wie jedes Notebook...
 
Für eventuelle Mängel gilt: als Geschäftskunde musst du laut Gesetz beweisen, dass der Mangel schon bei Gefahrübergang vorgelegen hat. Denn die Beweislastumkehr in den ersten sechs Monaten gilt auch nur für Verbraucher (§ 476 BGB). In einem solchen Fall könntest du wohl aber auf Apples Kulanz hoffen.
 
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