Frage zum RE schreiben

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macflop

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Hallo zusammen,

wieder einmal bin ich am zweifeln was nun das Richtige ist. Es geht um das Thema Rechnung schreiben.

Irgendwie – d. h. wo man auch anruft – bei den unterschiedlichsten Stellen – bekommt man die unterschiedlichsten Auskünfte.

Vielleicht könnte ja einer von Euch aus eigenen Erfahrungen berichten und mir einen Tipp geben?

Wenn man zusätzlich zu seinen Angestellenjob – einen freiberuflichen Auftrag tätigt und ihn dann abrechnen möchte…

1. Muss die Mehrwertsteuer auf der RE "mit drauf gerechnet"?

oder

2. Wird die Mehrwertsteuer auf der RE "nicht drauf gerechnet" werden?

Irgendwie konnte mir das bis jetzt keiner plausibel erklären.

Über eine Antwort würde ich mich freuen.

Gruß Macflop :rolleyes:
 
Mit MwSt. und Deiner Steuernummer.
 
Auf eine Rechnung an eine Firma, gehören definitiv:

1. Der Netto Betrag
2. die Steuer ausgewiesen
3. der Bruttobetrag
und deine Steuernummer.

Auch die Anschrift ist zu beachten. Es muss die korrekte Anschrift sein.

Wenn einer der Punkte nicht auf der Rechnung steht, kann der Rechnungsempfänger diese nicht beim Finanzamt einreichen, da diese nicht anerkannt wird.
 
Such mal im Internet nach "klicktipps", die bringen Dich ganz weit nach vorn.
 
Einspruch: Umsatzsteuerpflichtig ist man nicht per se!

Umsatzsteuerpflichtig sind in erster Linie Unternehmer. Eine Ausnahme davon gilt für so genannte "Kleinunternehmer", die ihre Umsätze nicht versteuern müssen. Voraussetzung hierfür ist allerdings, das der Umsatz im Vorjahr die Grenze von 16 620 € nicht überschritten hat.

Gruss
Stefan
 
Soweit ich weiss, muss das Liefer- und Rechnungsdatum (kann identisch sein) auch mit drauf.

Du bist beim Finanzamt als Freiberufler eingetragen, oder ?!?

Gruß,
Jochen
 
Thanks an alle

Hotze, Hermann, Lofgard, stefan–at-work und jocha,

Danke für die schnelle Auskunft.

"Hotze" – ok – Steuernr. und MwSt setze ich drauf. Thanks

"Hermann" –ok – werde ich beachten. Thanks

"Lofgard" – thanks – super Link.

"stefan – at - work" ok. Nur wann ist man Kleinunternehmer? Es ist ja immer wieder das Thema – wenn man sich als Grafik-Designer selbstständig machen möchte – das die unterschiedlichsten Ratschläge und Tipps von den verschiedensten Stellen bekommt. Die einen behaupten Gewerbe anmelden und die anderen bloss kein Gewerbe anmelden. Der GD würde als künstlerischer Freelancer laufen. Das Thema finde ich extrem schwierig. Und freu mich natürlich über jede Hilfe und Tipps zu diesem Thema. Ich habe den Schritt angedacht – suche aber noch nach guten seriösen Adressen – die den Ersteinsteigern im punkto Selbständigkeit persönlich rund um das Tehma gut beraten.

"Jocha" ich bin noch angstellt –mache aber noch nebenbei einiges – und habe den Schritt als Freiberufler vor. Aber alles nicht so einfach (siehe Absatz stefan-at-work).

Falls ihr noch ein paar heiße Tipps habt – nur raus damit. :)

Gruß macflop
 
Hallo!

Habe mich vor anderthalb Jahren nebenberuflich zum Freiberufler (mit Umsatzsteuerpflicht) angemeldet - da ja kreativer Job. Da ich gerade im ersten Jahr viele Anschaffungen hatte, u.a. einen neuen iMac, war das schon angenehm, die ganze MwSt zurück zu bekommen. Ist allerdings - gerade in den ersten beiden Jahren - schon nervig, die Umsatzsteuervoranmeldung abgeben zu müssen.
Wenn Du wenig anzuschaffen hast, lohnt sich vielleicht die nicht umsatzsteuerpflichtige Kleinunternehmer-Variante.


Gruß,
Jochen
 
stefan-at-work schrieb:
Einspruch: Umsatzsteuerpflichtig ist man nicht per se!

Umsatzsteuerpflichtig sind in erster Linie Unternehmer. Eine Ausnahme davon gilt für so genannte "Kleinunternehmer", die ihre Umsätze nicht versteuern müssen. Voraussetzung hierfür ist allerdings, das der Umsatz im Vorjahr die Grenze von 16 620 € nicht überschritten hat.

Gruss
Stefan

Dann bist du der Kleinunternehmer und kannst es pauschal versteuern und die Firma schaut mit dem Ofenrohr ins Gebirge ;)

Wir aktzeptieren keine Rechnung ohne ausgewiesene Mehrwertsteuer und bezahlen diese Rechnungen nicht. Nicht aus Bösartigkeit, sondern weil uns das FA diese Rechnungen nicht aktzeptiert.

Also kleiner Tipp: Schreib deine Rechnungen so, das auch Firmen damit umgehen können. Bring den Standard rein und gut ist. Ist doch auch euer Auftreten und es zeugt von Proffesionalität. Und es ist doch wirklich nicht schwer, den Betrag in einer kleinen Excel Applikation so einzurichten, das das geht. ;)


Ich war mal während eines Praktikum als Werbeaquisitör unterwegs. Auf Provisionsbasis. Auch diese Provisionen erhielt ich mit 16 Mehrwertsteuer (ausgewiesen) gutgeschrieben. Und das war gut so. Weil in meinem normalen Lohnsteuerjahresausgleich muss ich diese einahmen aus selbständiger arbeit genauso versteuern. Sonst ist es nämlich Schwarzarbeit. Also als Freiberufler oder als Kleinunternehmer. Um denn Fiskus wirst du nie rumkommen, ohne dich ungesetzlich zu verhalten.

Deshalb, verlang die 16% und dann kannst du sie auch an den Fiskus abführen. Für die Firmen, für die du tätig bist ist die Steuer ein Durchlaufender Posten, da das Konto der Mehrwertsteuer über die Vorsteuer verbucht wird, und nur der Differenzbetrag für das FA relevant ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hi jocha und hi hermann,

nochmals danke für die Infos.
Hat mir doch schon mal weiter geholfen Eure Infos, werde mal schauen wie ich das jetzt alles zielgerecht angehen werde.

Bis dahin Gruß and thanks Macflop
 
herrmann schrieb:
Dann bist du der Kleinunternehmer und kannst es pauschal versteuern und die Firma schaut mit dem Ofenrohr ins Gebirge ;)

Wir aktzeptieren keine Rechnung ohne ausgewiesene Mehrwertsteuer und bezahlen diese Rechnungen nicht. Nicht aus Bösartigkeit, sondern weil uns das FA diese Rechnungen nicht aktzeptiert.

mal einmisch :D das raff ich jetzt nicht ganz, eine Rechnung ohne ausgewiesene Mehrwertsteuer enthält keine Mehrwertsteuer. Kleinunternehmer dürfen keine Mehrwertsteuer verlangen, verrechnen, einkassieren den sie führen sie ja auch nicht wieder ans FA ab, (solange sie von der Umsatzsteuerpflicht befreit sind), im Gegenzug dafür bekommen sie auch nie ihre bezahlte Mehrwertsteuer (Fremdrechnungen) vom FA zurück, sondern werden vom FA gehandhabt wie Privatleute.

Klar akzeptiert das FA Rechnungen ohne ausgewiesene Mehrwertsteuer nicht, denn diese Rechnungen enthalten keine Mehrwertsteuer. Auf eine Rechnung eines Kleinunternehmers gehört grundsätzlich der Satz :MwSt. wird laut Kleinunternehmerregelung nach § 19 Abs. 1 UStG nicht ausgewiesen.

Das heisst aber nicht das die Rechnung nicht von der Steuer absetzbar ist. Quelle mein Steuerberater.

Also irgendwie steh ich jetzt völlig aufm Schlauch???

lg Chris
 
Zuletzt bearbeitet:
hmm....?

Hi Chris,

Scheint ja doch ein heißes Thema zu sein. Aber Du bringst mich jetzt ganz durcheinander mit Deinem Einwand bzw. Deiner Frage.

Was macht man/ich den jetzt???

Was ist das Richtige?

Gruß Macflop
 
nö stimmt alles Chris.
Wie herrmann meinte, Firmen können dann von der Rechnung die MwSt. nicht abführen; als Kleingewerbler ist es unnütz an die FA Geld zu bezahlen, wenn man nicht mehr als 7000 Euro verdient.
 
asylum schrieb:
nö stimmt alles Chris.
Wie herrmann meinte, Firmen können dann von der Rechnung die MwSt. nicht abführen; als Kleingewerbler ist es unnütz an die FA Geld zu bezahlen, wenn man nicht mehr als 7000 Euro verdient.


Hmm, was mir jetzt irgendwie unklar ist, in der Rechnung ist ja keine MwSt, klar geht dann nichts zum FA, aber wieso weigert sich eine Firma eine Kleinunternehmer Rechnungen zu bezahlen. Das macht mir jetzt insofern Sorgen weil ich im Moment noch als Kleinunternehmer tätig bin, was mach ich wenn eine Firma sagt ne du deine Rechnung zahl ich nicht ist ja keine MwSt ausgewiesen? Ich darf ja trotzdem keine MwSt ausweisen damit mach ich mich strafbar, was wäre das Umsatzsteuerhinterziehung ;) ?

lg Chris
 
Zuletzt bearbeitet:
macflop schrieb:
Hi Chris,

Scheint ja doch ein heißes Thema zu sein. Aber Du bringst mich jetzt ganz durcheinander mit Deinem Einwand bzw. Deiner Frage.

Was macht man/ich den jetzt???

Was ist das Richtige?

Gruß Macflop

Also hier mal ein paar Links zur Info, da wird alles recht einfach erklärt

http://www.steuerlex.de/guener-schweitzer/lexika.html?id=313&i=&lexikon=S&no_body=

http://www.steuernetz.de/spezial/umsatz/umsatz005.html

http://www.e-lancer-nrw.de/ratgeber/?naviId=181&level=2&count=6.5.

lg Chris
 
@macflop
dein preis versteht sich immer ohne mwst., die du anrechnest oder auch nicht (im falle des kleinunternehmerstatus). wenn du sie anrechnest, musst sie dann abführen, aber davon kannst deine bezahlte mwst. abziehen, d.h. du machst eine gutschrift auf den mwst.-teil deiner rechnungen, die du als unternehmer bezahlst.

@herrmann
das ist schon wieder eine firmenausrede :) : ein kleinunternehmerstatus ist auch ein _standard_, klar kannst du diese rechnungen beim finanzamt nicht wegen mwst., aber sehr wohl wegen der einkommensteuer geltend machen. und da darf kein finanzamt was einwenden.
meiner erfahrung nach sind die fa-leute ziemlich nett und zuvorkommend...

rob
 
Nochmal wg. der Rechnung, habe grad nochmal meine Notizen vom Steuerberater rausgesucht, es muss drauf stehen:

Absender
Empfänger
genaue Bez. der erbrachten Leistung
Zeitpunkt der Leistung (z.B. gemäß Lieferung 28.7.05)
Preis
eine fortlaufende Rechnungsnr. (jedes Jahr neu anlegen und dann fortlaufend vergeben)
bei Kleinunternehmerregelung mit Verzicht auf die Umsatzsteuerregelung der besagte Satz: "MwSt. wird laut Kleinunternehmerregelung nach § 19 Abs. 1 UStG nicht ausgewiesen."

lg Chris
 
Chris_ schrieb:
Nochmal wg. der Rechnung, habe grad nochmal meine Notizen vom Steuerberater rausgesucht, es muss drauf stehen:

Absender
Empfänger
genaue Bez. der erbrachten Leistung
Zeitpunkt der Leistung (z.B. gemäß Lieferung 28.7.05)
Preis
eine fortlaufende Rechnungsnr. (jedes Jahr neu anlegen und dann fortlaufend vergeben)
bei Kleinunternehmerregelung mit Verzicht auf die Umsatzsteuerregelung der besagte Satz: "MwSt. wird laut Kleinunternehmerregelung nach § 19 Abs. 1 UStG nicht ausgewiesen."

lg Chris

Hallo Chris, danke für den letzten Satz, den hab ich nicht gekannt. Mit dem werden auch Unternehmen leben können. Ich weiss es aus unserer Buchhaltung, und auch noch aus der Schule. Unser Steuergesetz ist einfach zu haarig, als das jeder kleine Buchhalter alles weis. Wenn ihr als Kleinunternehmer diese Orientierungshilfe mit draufschreibt, weis jeder, wo er hinschauen muss, wenn keine Steuer mit draufsteht.
 
Huiii……… viele Hinweise

Hallo an alle,

danke für die große Resonanz auf das Thema RE schreiben und die vielen Infos. Werde mich auch nochmal durchs Netz wühlen – und bei den angebenen Links schauen.

Ist und bleibt – aber trotzdem ein nicht so einfaches Thema mit vielen Ein- und Ausgängen.

Gruß Macflop :)

PS: Muss man als Kleinunternehmer dann ein Gewerbe anmelden?
Werde jetzt mal im Netz schauen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hi!
1.
Für jeden freiberuflich Arbeitenden gilt bei der Rechnungsstellung:
Honorar + Mehrwertsteuer = Rechnungsbetrag
Dabei ist es wichtig, die Mehrwertsteuer extra auszuweisen.
Hintergrund:
Jeder Unternehmer hat eine vierteljährlichen Umsatzsteuererklärung zu machen, in der er die eingenomme und die ausgegebene Mehrwertsteuer ins Verhältnis setzt. Hat er mehr eingenommen als ausgegeben, muß er die überschüssige Mwst. ans FA zahlen; hat er mehr ausgegeben als eingenommen, erhält er vom FA eine Mwst.-Rückerstattung.
2.
Kläre mit deinem FA ab, ob du berechtig bist, auf Rechnung zu arbeiten. Dafür sind die zuständig, da mußt du keinen Steuerberater oder sonstige Experten fragen.
Eigentlich müßte es keine Probleme geben. Du solltest bei deiner jährlichen Steuererklärung genau ausweisen, wieviel du im Rahmen deiner Angestellten- bzw. deiner freiberuflichen Tätigkeit verdient hast.
Gutes Gelingen!
 
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