Frage zum Ablauf einer Rückgabe des MacBooks

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showdown

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Hi,

Zunaechst einmal sorry, wenn genau diese Frage schon einmal beantwortet wurde, aber durch die Suchfunktion habe ich leider keine Antwort finden koennen.

Folgende Situation: Ich habe mir Ende Juni im Apple Online Store ein Macbook gekauft. Dieses wurde nunmehr schon zweimal repariert, doch leider ohne Erfolg, so dass nunmehr eine dritte Reparatur notwendig waere.

Ich moechte daher den Ruecktritt vom Kaufvertrag erklaeren, und das Macbook zurueck geben. Der Grund fuer meine Entscheidung ist hier voellig unerheblich, und letzten Endes auch mein Ding, also bitte keine Diskussion wie toll die Dinger jetzt doch sind und so weiter, und so fort. Meine Entscheidung steht fest; eine dritte Reparatur werde ich keinesfalls akzeptieren, und auch ein Austauschgeraet kommt fuer mich nicht in Frage. Das Ding soll weg, ich bleib lieber beim Mini. Ich freue mich fuer jeden, bei dem das Ding gut laeuft, und goenne es euch von Herzen. Ich hatte ein Riesenpech, und bin aufgrund dessen beim Kauf von Apple Produkten seeeehr vorsichtig geworden. Also: keine Diskussion bitte, das hilft mir hier nicht weiter.

Ich habe Apple angeschrieben, genauer gesagt die Hauptstelle in Irland, denn dies ist gemaess den AGB's die ladungsfaehige Adresse, worin ich wiederum die Angabe der Adresse von Apple als meinem Vertragspartner erkenne. Habe dabei zunaechst nach der Moeglichkeit eines Austauschgeraetes gefragt. Leider kam nie eine Antwort, was meinen Entschluss (s.o.) massgeblich beeinflusst hat. Selbst wenn sie mir nunmehr ein Austauschgeraet anbieten wuerden: Ich wuerde es nicht haben wollen. Ausser, ja, ausser sie geben mir ein Macbook Pro mit allem Schnickschnack als Ausgleich fuer 6 Monate Besitz, von denen ich nur 3 Wochen bisher mit meiner Investition verbringen durfte. :D Naja, aber machen wir uns nix vor: eher kommt Steve Jobs persoenlich bei mir vorbei, faellt auf die Knie und bittet um Verzeihung und Schonung seines Lebens, als das passieren wuerde. ;)

Warum ich diese angeschrieben, und nicht angerufen habe? Ganz einfach, ich wohne - noch bis zum Ende dieses Monats - in Glasgow/Schottland, und kann es mir daher nicht leisten, bei der Apple Hotline anzurufen. Ganz abgesehen davon, dass ich keinen Support will, fuer den ich zu zahlen bereit bin (Telefongebuehren...), sondern mein gesetzliches Recht in Anspruch nehmen moechte. Nebenbei gesagt: Ich habe mich schon mit Apple UK herumgeschlagen. Die Nasen haben natuerlich keine Ahnung von deutschem Schuldrecht, verweisen mich auf '3 times repair', und raffen schlichtweg nicht, dass ich nach deutschem Recht bereits jetzt die Moeglichkeit zur Rueckgabe des Geraetes habe. Ein Weiterleiten meines Anrufes nach Deutschland sei auch nicht moeglich. Ist also alles in allem keine Alternative.

Da, wie bereits gesagt, keine Antwort kam, frage ich mich nun, wie ich den Ruecktritt erklaeren soll. Normalerweise wuerde ich nun einfach den Ruecktrit erklaeren, und das Ganze dann wieder an Apple in Irland senden. Warum nach Irland? Siehe oben. Jedenfalls diesmal mit 'recorded delivery' (entspricht ungefaehr einem Einschreiben in Deutschland), damit auch klar ist, dass mein Ruecktritt erklaert wurde.

Nun frage ich mich ein paar Sachen:

1. Wenn ich auch hier wiederum keine Antwort kriege, was dann? Gibt es noch andere postalische Adressen, an die ich mich wenden kann? Wie schaut es bei der Adresse aus, die im Adressbuch bei der Installation des Betriebssystems automatisch eingetragen wurde; waere das eine Alternative? Hat hier irgendjemand aehnliche Erfahrungen gemacht, d.h. auf aehnliche schriftliche Aufforderungen keine Antwort erhalten? Wenn ja, wie habt ihr euch dann verhalten?

2. Nehmen wir mal an, ich wuerde mangels Antwort auf mein Schreiben warten muessen, bis ich Anfang Februar wieder in Deutschland bin, und wuerde mich dann doch entschliessen wollen, dort anzurufen. Ich kann das Ding ja nicht hier liegen lassen, also sehe ich es ohnehin schon kommen, dass ich in den sauren Apfel beissen muss. Kennt hier jemand eine gebuehrenfreie Telefonnummer? Soweit ich mich erinnern kann, gibt es da was .... hab es hier im Forum jedenfalls irgendwo irgendwann mal irgendwie gelesen.

3. Hat hier irgendjemand schon einmal Probleme gehabt bei einem erklaerten Ruecktritt vom Kaufvertag gegenueber dem Apple Online Store? Wurde der 'verweigert' (was rechtlich ja nicht moeglich waere, meiner Erfahrung nach aber insbesondere bei US-Amerikanischen Firmen doch leider recht ueblich ist), oder sonst irgendwie erschwert?

Ueber Antworten und Hilfestellungen wuerde ich mich sehr freuen. Wenn einer dies nicht hier im Forum ausbreiten moechte, kann er sich gerne bei mir per Privater Nachricht melden.

In jedem Fall greetings from sunny Glasgow,

showdown
 
Zum Thema Rücktritt: Also da kann Apple dann Nutzungsgebühren abziehen vom Kaufvertrag (ich glaube jetzt mal nicht, dass Du es nur 3 Wochen nutzen konntest). Im Klartext ziehen Sie pro MOnat ein 36tel des Preises ab (Computer werden üblicherweise über 3 Jahre abgeschrieben).

Würde also seit Juli ca. 1/6 des Kaufpreises sein (kann Apple müssen sie aber natürlich nicht).
Hast Du das Gerät im deutschen Store und in Deutschland gekauft? Sonst gelten natürlich die jeweiligen Gesetze ...
 
Wie oft muss ich dem Verkäufer Gelegenheit zur Nachbesserung geben, wenn ich mich für diese Art der Nacherfüllung entschieden habe oder dem Verkäufer nur diese Art der Nacherfüllung zumutbar ist?
In der Regel darf der Verkäufer zweimal den Versuch der Nachbesserung unternehmen (§ 440 Satz 2 BGB).

Was ist zu tun, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder die dazu gesetzte Frist ergebnislos verstrichen ist oder der Verkäufer die Nacherfüllung ernsthaft und endgültig verweigert? Der Käufer hat zunächst die Wahl, ob er vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern will. Im Fall des Rücktritts muss er die mangelhafte Sache dem Verkäufer zurückgeben sowie gegebenenfalls die gezogenen Nutzungen abgelten und erhält im Gegenzug den Kaufpreis zurück, soweit er diesen bereits entrichtet hat (§§ 346 ff. BGB). Im Fall der Minderung wird der Kaufpreis in dem Verhältnis herabgesetzt, in welchem zur Zeit des Vertragsschlusses der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde, wobei diese Werte erforderlichenfalls durch Schätzung zu ermitteln sind (§ 441 Abs. 3 BGB). Lautete beispielsweise der vereinbarte Kaufpreis einer Sache auf 100 Euro und lag deren Wert in mangelfreiem Zustand bei 125 Euro, in mangelhaftem Zustand bei 100 Euro (= 80 % vom Wert der mangelfreien Sache), so beträgt der geminderte Kaufpreis 80 Euro (= 80 % vom vereinbarten Kaufpreis).

Die weitergehenden Ansprüche des Käufers auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen setzen zusätzlich ein Verschulden des Verkäufers voraus (§§ 280, 281, 283 und 311a BGB), wobei die Umstände, die ein solches begründen, im Rechtsstreit nicht vom Käufer zu beweisen sind, sondern der Verkäufer sich insoweit entlasten muss.
 
ich habe auf der service hotline von apple angerufen
und musste nichts bezahlen als ich denen mein anliegen erklärt habe
habe vernünftig mit denen geredet und ein paar tage später wurde mein
PB abgeholt und eine woche später hatte ich mein geld (ohne abzüge) wieder

mit denen zu reden ist stets einfacher und effektiver als briefe hin und herzuschicken
 
Moin!

Erst mal vielen Dank fuer die Antworten!

Wie das Ganze juristisch ausschaut, weiss ich recht genau, mache das beruflich. Manche Fragen verbleiben halt mangels Zugang zu vernuenftiger Rechtsliteratur hier auf der Insel, insoweit war der Hinweis auf den Umfang der gezogenen Nutzungen sehr hilfreich. Leider war es aber dennoch so, dass ich letztlich nur 3 Wochen damit gearbeitet habe. In der uebrigen Zeit war Random Shutdown oder Repaircentre, wo mein Teil mehr als 3 Monate zugebracht hat.

Ist aber auch egal, denn ich habe heute - man glaubt es ja kaum - doch noch einen Brief bekommen, in dem natuerlich mein Anliegen zurueckgewiesen wird. Naja, das Standartschreiben halt. Nette Anekdote am Rande: Hinsichtlich meiner Gewaehrleistungsansprueche solle ich mich an meinen Verkaeufer/Haendler wenden ... was Apple selbst waere, denn ich habe in Deutschland, beim deutschen Apple Store gekauft, und die Ware auch an meine deutsche Adresse gesendet bekommen. Aber ich glaube, die denken nicht soweit, sondern hauen gleich ihre Standardschreiben raus.

Anyway, ostfriese hat ja recht, aber wie gesagt, ich kann halt nicht mit denen telefonieren, ich wohne im Ausland. Insoweit werde ich bis zu meiner Rueckkehr warten muessen, und dann rufe ich die wohl an, denn wie mir der heute erhaltene Brief gezeigt hat, sind die nicht besonders drauf aus, sich um die Probleme Ihrer Kunden zu kuemmern.

Tjaja, schade, aber somit hat Apple auf immer und ewig einen Kunden verloren, der im naechsten Jahr locker 5000 Europaeische Taler fuer Hardware ausgeben wollte. Kriegt dann wohl doch die Konkurrenz, und es gibt wieder Linux zum Fruehstueck, Mittag und Abendessen. Schad, aber eigentlich doch nicht, denn wenigstens wieder ein wenig Lebenserfahrung gewonnen ...
 
Probier doch mal Apple Deutschland anzumailen.


Warum ist der Anruf des deutschsprachigen Supports nicht möglich? Was kostet denn hier der Minutenpreis (aus UK)?

Ich denke, ich würde angesichsts des Warenwertes trotzdem den Anruf tätigen. Es sei denn es fallen gleich 10 Pfund pro Minute für das Gespräch an...

Hast Du derzeit das Gerät bei Dir oder ist es noch im Service?
 
Wie wärs denn mit Skypen oder was auch immer es dir möglich macht, für wenig oder kein Geld bei Apple anzurufen?
 
Also nach dem Deutschen Recht musst Du 3 Nachbesserungen über Dich ergehen lassen bevor Du das Recht zum Rücktritt vom Kaufvertrag nutzen kannst.
Für Dich gilt daher das BGB der gültigen Fassung in Deutschland.
 
Verstehe zwar dass du enttäuscht bist usw. aber trotzdem dein Vorgehen stinkt zum Himel. Mein MBP hat auch rumgespackt aber das OS ist einfach genial und dich desswegen von dem System zu trennen ist dumm

geh woanderst weinen... oder am besten bleib auf der Insel :D
 
Hi,

Nochmal Dank an alle Poster und fuer die Tips!

@MacSimizeDenver: Hab kein landline phone hier, nur ein Handy, und das ist dann doch etwas teuer .. zumal meine Reserven nach einem Jahr Studium letztlich aufgebraucht sind. Kann es mir auf gut Deutsch nicht leisten. Geraet ist hier, und nunmehr muessen die sich halt bis zum Ende des Monats gedulden, bis sie es wieder in ihre Haende bekommen. Auf Mails reagieren die jedenfalls immer gleich: Bitte rufen sie unsere Hotline an ...

@bjoersen:
SkypeOut erlaubt leider keine Anrufe zu 0180 oder 0800 Nummern. Leider, aber ist halt so. Sonst haette ich das schon laengst gemacht ...

@TheDarklight:
Nix fuer ungut, aber das ist so ein Geruecht, dass hier im Forum rumschwirrt und dass ich eindeutig als falsch identifizieren kann. 2 mal ist die Regel. Alles andere Geschwaetz von Apple-Leuten, die moeglicherweise ihre Garantiebedingungen noch einmal erklaeren wollen. Garantie, nicht Gewaehrleistung; das sind zwei voellig unterschiedliche Begriffe, werden aber im allgemeinen Sprachgebrauch leider immer wieder miteinander gleichgesetzt. Ersteres nehme ich nicht in Anspruch, letzteres schon. Und fuer letzteres gilt immer nur das Gesetz. Zum nachlesen: §§ 440, 437 Nr. 2, 323, 326 V BGB. Bei mir ausserdem noch § 278 BGB, da von einem Apple Service Provider die Reparaturen verbockt wurden. Woher ich das weiss? Bin selbst Rechtsanwalt, mach hier nur meinen LL.M.

@muraschal:
Klugen Leute glauben zu machen, man sei, was man nicht ist, ist in den meisten Fällen schwerer, als wirklich zu werden, was man scheinen will.

@ den ganzen Rest:
Diskussion ist wohl nunmehr letztlich beendet. Lohnt nicht mehr, hier rein zu schauen.

Allen einen schoenen Abend!

showdown
 
muraschal schrieb:
Verstehe zwar dass du enttäuscht bist usw. aber trotzdem dein Vorgehen stinkt zum Himel. Mein MBP hat auch rumgespackt aber das OS ist einfach genial und dich desswegen von dem System zu trennen ist dumm

geh woanderst weinen... oder am besten bleib auf der Insel :D

mit so einer Ausdrücksweise solltest Du lieber irgendwo bleiben...:no:
 
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