Frage zu Stornierung/ 14tg. Rückgaberecht gemäß Fernabsatzgesetz bei CTO-Macbook

Ich neige dazu Angebote zu lesen bevor ich diese Annehme.
Apple kann geltendes Recht nicht aushebeln! Auch wenn du einem Angebot zugestimmt hast wo du deinen Erstgeborenen loswirst, nachkommen musst du dem nicht. Du sagst zwar es geht um den TS, schreibst aber selber Zitate aus deinen E-Mails in diesen Thread, und darauf habe ich mich bezogen. Weil es den Anschein erweckt, dass es unter Fernabsatz laufende Kaufverträge mit Privatkäufern gäbe, wo das Rückgaberecht ausgeschlossen werden kann. Das ist bei den Macbooks von Apple ohne Gravur schlicht nicht so.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: lulesi und dg2rbf
Ich habe die Passage aus einem meiner Angebot kopiert, um zu zeigen, dass Apple ebenso agiert wie es dem TE ergangen ist. Ich habe nie behauptet, dass dies im Zusammenhang mit einem Privatkauf geschehen ist oder Apple das Gesetz aushebeln. (Wobei ich diesen Channel ebenfalls für private Einkäufe nutze .... Ich gehe allerdings davon aus, dass ich bei einem Privatkauf Probleme mit der Rückgabe bekommen würde.)

Ich nehme vielmehr mehr an, dass der TE über eine B2B-Kanal eingekauft hat - bewusst oder unbewusst - und es von daher zu der besagten Aussage seines des Resellers gekommen ist.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: dg2rbf
Ich nehme vielmehr mehr an, dass der TE über eine B2B-Kanal eingekauft hat - bewusst oder unbewusst - und es von daher zu der besagten Aussage seines des Resellers gekommen ist.
Der TE hat allerdings bereits auf Seite 1 erklärt, dass eine Stornierung lt. Händler ausgeschlossen ist, weil der Artikel "auftragsbezogen" bestellt wird. Mal davon abgesehen müsste der TE ja eines der B in B2B sein... nur weil du versehentlich einen Geschäftskundenkanal nutzt, wirst du nicht plötzlich Unternehmer.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: OmarDLittle
  • Gefällt mir
Reaktionen: OmarDLittle
Wann sendet Apple ein Angebot bei Privatkäufern?
Kannst Du das mal bitte erörtern wie Du von Apple das Angebor erhältst?
Er kauft doch „eigentlich“ nicht als Privatkunde, es ging doch genau darum, dass er vermutet, dass der TE im „falschen Kanal“ gelandet ist, oder habe ich das falsch verstanden?
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: gishmo
Aus dem verlinkten Post kann man doch nicht herauslesen, ob er als Privatkäufer unterwegs ist ;)

Ich bezog mich auf das hier:
Ich habe die Passage aus einem meiner Angebot kopiert, um zu zeigen, dass Apple ebenso agiert wie es dem TE ergangen ist. Ich habe nie behauptet, dass dies im Zusammenhang mit einem Privatkauf geschehen ist oder Apple das Gesetz aushebeln. (Wobei ich diesen Channel ebenfalls für private Einkäufe nutze .... Ich gehe allerdings davon aus, dass ich bei einem Privatkauf Probleme mit der Rückgabe bekommen würde.)

Ich nehme vielmehr mehr an, dass der TE über eine B2B-Kanal eingekauft hat - bewusst oder unbewusst - und es von daher zu der besagten Aussage seines des Resellers gekommen ist.
Ist aber auch nicht so wichtig.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: picknicker1971
Wie soll man unbewusst über B2B-Kanäle einkaufen? Steuer-ID, Firmenname, irgendeinen Hinweis muss der Händler erstmal haben um darauf zu schließen. Unabsichtlich geht kein Händler davon aus dass du Unternehmer bist - im Gegenteil verlangen Händler dafür auch ab und zu Nachweise oder eine spezielle Registrierung, um dich überhaupt für den Bereich freizuschalten. Bei Apple beispielsweise musst du dich meines Wissens bei einer Hotline für Businesskunden anmelden, beim regulären Checkout gibt's gar keine Möglichkeit fürs Unternehmen zu kaufen, wenn ich mich nicht grob irre.

Wann sendet Apple ein Angebot bei Privatkäufern?
Kannst Du das mal bitte erörtern wie Du von Apple das Angebor erhältst?
Das frage ich mich auch, darauf ist er bei mir jedenfalls nicht eingegangen. Er hat aber insofern recht, dass das keine Rolle spielt.... weil die zitierte Begründung von Apple von vornherein gegen geltendes Recht verstößt. Man kann von einem Mac mit etwas RAM- und SSD-Anpassung nicht von einer besonders angepassten Bestellung sprechen, die es zulässt die Rückgabe auszuschließen.

Aber ich wüsste ich auch nicht, wie man als privater Käufer zu einem Einkauf via E-Mail kommt. Ich besorg ab und zu für die Firma Macs, aber da gehen wir nicht zu Apple, sondern haben unsere Lieferanten die das Zeug besorgen. Direkt zum Hersteller gehen wir nur bei Microsoft, weil wir Microsoft-Partner sind.
 
Wie soll man unbewusst über B2B-Kanäle einkaufen? Steuer-ID, Firmenname, irgendeinen Hinweis muss der Händler erstmal haben um darauf zu schließen. Unabsichtlich geht kein Händler davon aus dass du Unternehmer bist - im Gegenteil verlangen Händler dafür auch ab und zu Nachweise oder eine spezielle Registrierung, um dich überhaupt für den Bereich freizuschalten. Bei Apple beispielsweise musst du dich meines Wissens bei einer Hotline für Businesskunden anmelden, beim regulären Checkout gibt's gar keine Möglichkeit fürs Unternehmen zu kaufen, wenn ich mich nicht grob irre.

Absolut richtig.
Im B2B Bereich werden Angebote ohne ausgewiesene MwSt erstellt, was im Privatkundenbereich seit mehr als 50 Jahren gegen das Gesetz verstösst. Hinzu kommt dass im B2B Bereich in vielen Detailfragen eine andere Rechtslage gilt, nicht nur im Bereich des Fernabsatzgesetzes.
Deshalb kann man normalerwiese auch nicht aus Versehen im Businessbereich einkaufen, sondern muss sich mitttels Handelsregisternummer oder Gewerbeanmeldung erst einmal legitimieren.
 
@lulesi Du hast natürlich Recht. Bei Cyberport musste ich durch das Verfahren und mich legitimieren. Bei Apple nicht. Ich habe dort am Anfang als natürliche Person und ohne Nachweis einer gewerblichen Tätigkeit eingekauft. Das hat mich neugierig gemacht.

Nach einer kurzen Recherche bin ich die Erklärung gestossen:

Ich kaufe bei einer Tochter von Apple ein. Diese betreibt weder den Apple-Online-Store (das ist eine andere Tochter), noch hat eine Struktur, die einem Abschluss ".. im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems" ermöglicht. Damit greift das Fernabsatzgesetz hier nicht.

Auf den TE übertragen:
Prüfe doch mal, ob die Firma die Dir das Angebot erstellt hat auch der Betreiber des Online-Stores ist, bzw. ein "... im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems" besitzt.

Wenn ja, sieht es gut aus, wenn nicht, dann wohl eher schlecht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich kaufe bei einer Tochter von Apple ein. Diese betreibt weder den Apple-Online-Store (das ist eine andere Tochter), noch hat eine Struktur, die einem Abschluss ".. im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems" ermöglicht. Damit greift das Fernabsatzgesetz hier nicht.

Das Fernabsatzgesetz dient dem Schutz des Verbrauchers.
Ob man dabei per Email, per WWW System oder per Telefon oder Postkarte bestellt ist vollkommen unerheblich. Es gibt auch kein irgenwie geartetes System dass es einem ermöglichen muss Fernabsatzkonform arbeiten zu können. Die Gesetze gelten einfach. punkt. Das wäre ja noch schöner wenn man sich da rausreden könnte und sagt "unser System ist nicht Feranabsatzgesetzkompatibel"
Wenn die Kunden allerdings Geschäftskunden sind, dann greift kein Fernabsatzgestz.

Wer war denn nun dein Geschäftspartner? Apple oder ein tochterunternehmen von Apple? Wie heist das denn? Dann kann man sich ggfls ein Bild machen.
 
Das wäre ja noch schöner wenn man sich da rausreden könnte und sagt "unser System ist nicht Feranabsatzgesetzkompatibel"

Ich nehme an, dass ist genau der Fall:

(1) Dieses Gesetz gilt für Verträge über die Lieferung von Waren oder über die Erbringung von Dienstleistungen, die zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen werden, es sei denn, dass der Vertragsschluss nicht im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems erfolgt (Fernabsatzverträge).

siehe: https://dejure.org/gesetze/FernAbsG/1.html

Ich gehe davon aus, dass das der entscheidende Passus ist:
" ... dass der Vertragsschluss nicht im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems erfolgt."


Wer war denn nun dein Geschäftspartner? Apple oder ein tochterunternehmen von Apple? Wie heist das denn? Dann kann man sich ggfls ein Bild machen.
Wie ich schrieb, ist eine Apple Tochter und nicht Betreiber des Online-Shop.
 
Yep ... you are right. Aber in der neuen Fassung ist es auch drin:

§ 312c​

Fernabsatzverträge​

(1) Fernabsatzverträge sind Verträge, bei denen der Unternehmer oder eine in seinem Namen oder Auftrag handelnde Person und der Verbraucher für die Vertragsverhandlungen und den Vertragsschluss ausschließlich Fernkommunikationsmittel verwenden, es sei denn, dass der Vertragsschluss nicht im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems erfolgt.

https://dejure.org/gesetze/BGB/312c.html
 
Gemeint ist damit, ob der Händler regelmäßig derartige Kaufverträge abschließt (die unter Fernabsatz fallen).

Wenn man beispielsweise in deinen Laden kommen muss um zu kaufen, dann fällt es nicht unter Fernabsatz falls dir ausnahmsweise etwas per Post zugeschickt wird, zB weil du es besonders eilig hast und der Händler für Urlaub länger schließt, bevor du vorbeikommen könntest.

In diesem Fall warst du nie im Geschäft, hast auch Artikel oder Verkäufer nie vor Ort gesehen, und dennoch steht dir kein Rückgaberecht zu. Und das ist von vornherein ganz klar, weil es zwar eine Webseite geben kann, auf der dann aber nur Fotos vom Geschäft und eine Anfahrtsbeschreibung zu finden sind. Bestellhotline oder sowas spielts nicht.

So machen es viele winzige Hifi-Händler, bei denen ich früher regelmäßig gekauft habe. Die Webseite zeigt nur ein bisschen was vom Sortiment, Telefonnummer und Adresse sind drauf, und für alles Weitere machst du einen Termin aus. Mir wurde als Stammkunde ab und zu auch telefonisch was bestellt. Aber generell nicht, weil das ein-Mann-Betriebe sind die es sich nicht leisten können, geöffnete Ware zurücknehmen zu müssen.

Für Fernabsatz organisiert heißt also nicht, dass es einen Onlineshop geben muss. Wenn es zB eine telefonische Bestellhotline gibt, dann ist es ganz offensichtlich, dass der Händler hier ein System dafür hat, Bestellungen aus der Ferne abzuwickeln. Genauso wenn Apple oder ein Apple-Reseller Kaufverträge via E-Mail zustande kommen lässt.

Aber in diesem Thread gibt es keinen Hinweis darauf, dass sich ein einziger Händler auf diese Ausnahmeregelung berufen hat, weder der vom TS noch sonst einer. Zumindest hab ich nichts Dergleichen gefunden.
 
Yep ... you are right. Aber in der neuen Fassung ist es auch drin:



https://dejure.org/gesetze/BGB/312c.html

Du versteht es nicht .. dabei hast du den Link selbst gepostet... die Ausnahmen für den Fernabsatz sind sehr begrenzt:

https://www.ferner-alsdorf.de/wider...sierten-vertriebs-und-dienstleistungssystems/

Dabei sind an die Annahme eines solchen Vertriebs- oder Dienstleistungssystems insgesamt keine hohen Anforderungen zu stellen.
Nur Geschäfte, die unter gelegentlichem, eher zufälligem Einsatz von Fernkommunikationsmitteln geschlossen werden, sollen aus dem Anwendungsbereich ausscheiden.
Damit soll der Betreiber eines stationären Ladenlokals, der seine Leistungen ausschließlich vor Ort erbringt, nicht davon abgehalten werden, ausnahmsweise auch eine telefonische Bestellung entgegen zu nehmen
Grundsätzlich lässt sich wohl nunmehr festhalten, dass ein auf den Absatz vor Ort ausgelegter stationärer Handel mit (nur) gelegentlicher Auftragsannahme via Fernabsatz kein Widerrufsrecht einräumen muss.


Handelt es sich bei deiner Apple Tochter wirklich um einen stationären Laden der nur Laufkundschaft bedient und nur gelegentlich mal eine Bestellung per Telefon oder Email bearbeitet?

Wenn du diese Frage nicht mit "Ja" beantworten kannst gilt das Fernabsatzgesetz. Dann würde mich aber mal interessieren welche Apple Tochter das sein soll.

Ein Händler der dir ein Angebot schickt und da eine Bestellhotline oder eine E-Mailadresse zum bestellen drauf schreibt wirbt ja schon damit das man Online oder per Telefon bestellen kann und kann sich nicht darauf berufen kein System zu haben um Bestellungen per Telefon oder Email zu akzeptieren.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: OmarDLittle
Zurück
Oben Unten