Frage an WEG Experten

packo

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Hallo liebe Leute,

ich hätte eine Frage an eventuelle Juristen oder WEG Experten unter uns.

Wir wohnen in einer Eigentumswohnung im Erdgeschoss eines Mehrfamilienhauses. Die EG Wohnungen haben alle Gärten zur Sondernutzung zugeteilt mit eingezeichneten Flächen auf der Teilungserklärung.

Nun meine Frage:

Unsere Nachbarn neben uns haben einfach in unsere Fläche (anhand der Teilungszeichnung) Blumen gepflanzt.

So dumm die Frage sein mag, dürfen sie das? Gärten sind ja laut WEG zwar immer Eigentum der Gemeinschaft aber trotzdem darf man doch nicht in der Sondernutzungsfläche des Nachbarn pflanzen?
 
Sondernutzung zugeteilt mit eingezeichneten Flächen auf der Teilungserklärung.

Der genaue Wortlaut der Vereinbarung über die Sondernutzung ist dabei zu berücksichtigen.
 
Über den Verwalter abmahnen und Frist für "Rückbau" setzen lassen. Wenn das nicht hilft, dann, leider, Klage beim AG einreichen bzw. in diesem Fall klagt die ETG gegen den Nachbarn.
 
Über den Verwalter abmahnen und Frist für "Rückbau" setzen lassen. Wenn das nicht hilft, dann, leider, Klage beim AG einreichen bzw. in diesem Fall klagt die ETG gegen den Nachbarn.
ja, anders lässt sich das problem der falsch gepflanzten blumen leider niemals lösen!
 
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Wie wäre es, einfach mal mit den Nachbarn zu reden?
 
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Wie wäre es sich über die Blumen zu freuen? Ggf. gemeinsamer Anbau, Betrieb und Ernte von Nutzpflanzen?
 
Vielleicht wollen deine Nachbarn dir auch nur "durch die Blume" mitteilen, dass Du dich mal mehr mit der Pflege deines Gartens beschäftigen sollst? :noplan:

Manchmal steckt da ja auch sowas dahinter...
 
Diese Schweine!!! Man pflanzt doch keine BLUMEN in einen GARTEN !!!!!!
 
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Vielleicht wollen deine Nachbarn dir auch nur "durch die Blume" mitteilen, dass Du dich mal mehr mit der Pflege deines Gartens beschäftigen sollst? :noplan:

Manchmal steckt da ja auch sowas dahinter...
Die Blumen wurden auf unsere Seite von zwei aneinander grenzenden Rasenflächen gepflanzt. Der Rasen wird gemäht und sieht aus wie jeder 0815 Rasen. (Gemäht wird übrigens von jedem seine eigene Fläche.)

Wie gesagt, jede Wohnung hat ihren eigenen Rasen inklusive eigener Bepflanzung.

Da kann man sich durchaus fragen ob man das darf. Ich finde es ja auch nicht so verwerflich, dass ich ihn anzeigen, verklagen oder sonst was möchte. Es interessiert mich einfach.
 
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Versteht ihr euch gut in eurer Nachbarschaft?
Das ist essentiell, denn keiner von euch wird wegziehen.
Hast du schon mit deinen Nachbarn darüber gesprochen?
Redet ihr überhaupt miteinander oder lebt ihr nebeneinander her?

.
 
Gemeinsam
Vergesset nicht
Freunde
wir reisen gemeinsam

besteigen Berge
pflücken Himbeeren
lassen uns tragen
von den vier Winden

Vergesset nicht
es ist unsere
gemeinsame Welt
die ungeteilte
ach die geteilte

die uns aufblühen lässt
die uns vernichtet
diese zerrissene
ungeteilte Erde
auf der wir
gemeinsam reisen
(Rose Ausländer, 1901-1988)

.
 
Versteht ihr euch gut in eurer Nachbarschaft?
Das ist essentiell, denn keiner von euch wird wegziehen.
Hast du schon mit deinen Nachbarn darüber gesprochen?
Redet ihr überhaupt miteinander oder lebt ihr nebeneinander her?

.
Es wird gegrüßt, man unterhält sich mal nett aber man geht nicht zusammen Kaffee trinken ;-) ich würde also sagen, ganz normal. Wie gesagt, ich finde die Nachbarn deshalb weder besser noch schlimmer als vorher. Ich frage mich eine rein sachliche Frage. Es ist typisch deutsch, dass Leute denken man möchte seinen Nachbarn jetzt verklagen dafür.
 
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Ich frage mich eine rein sachliche Frage. Es ist typisch deutsch, dass Leute denken man möchte seinen Nachbarn jetzt verklagen dafür.

Nett wie Du alle die in diesem Land wahlberechtigt sind, jetzt in Sippenhaft nimmst.
Dabei warst Du der erste der nach einem Juristen gefragt hast, und ein einziger in diesem Thread ist darauf mit Klageandrohung angesprungen.
Alle anderen haben direkt oder indirekt einen kommunikativen Ansatz vorgeschlagen.

Sogesehen ist es typisch deutsch mit dem Nachbarn zu reden, und nicht zu denken ihn verklagen zu müssen.

ich hätte eine Frage an eventuelle Juristen oder WEG Experten unter uns.
 
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Nett wie Du alle die in diesem Land wahlberechtigt sind, jetzt in Sippenhaft nimmst.
Dabei warst Du der erste der nach einem Juristen gefragt hast, und ein einziger in diesem Thread ist darauf mit Klageandrohung angesprungen.
Alle anderen haben direkt oder indirekt einen kommunikativen Ansatz vorgeschlagen.

Sogesehen ist es typisch deutsch mit dem Nachbarn zu reden, und nicht zu denken ihn verklagen zu müssen.
Nunja, da ich das WEG nicht ganz so aufschlussreich finde, wären juristisch bewanderte Personen oder Leute die sich sehr gut im WEG auskennen, eben die naheliegende fachliche Kompetenz für diese Frage.
Ich wollte aber auch niemandem zu Nahe treten mit der Aussage, dass es typisch deutsch sei :)
Unabhängig davon, ob ich meinen Nachbarn nun sage „schöne Blumen“, kann es mich aber doch interessieren ob dies grundsätzlich erlaubt ist oder nicht.
 
Wenn du das nächste Mal den/die Nachbarn siehst einfach mal rüberschreien ob sie sich im Garten vertan haben beim Blumen setzen... :noplan:
 
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Es ist typisch deutsch, dass Leute denken man möchte seinen Nachbarn jetzt verklagen dafür.
Typisch Deutsch ist doch eher diese Frage an sich
So dumm die Frage sein mag, dürfen sie das? Gärten sind ja laut WEG zwar immer Eigentum der Gemeinschaft aber trotzdem darf man doch nicht in der Sondernutzungsfläche des Nachbarn pflanzen?
 
Wir nennen das "Guerilla Gardening" und werfen auch schonmal Saatbomben in die Ödnis. :crack:

.
 
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Einfach am Anblick für dich wartungsfreier Blumen erfreuen ist keine Option?
 
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Rein rechtlich wäre es so, dass du eine angemessene Frist zum entfernen setzen müsstest. Sagen wir mal max. 2 Wochen.

dann könntest du die blumen ausbuddeln und ihnen übergeben.
So mein Kenntnisstand.

Ansonsten sage ich mal, Dein Grundstück, muttu Rasen aka Blumen mähen. :)
 
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