Frage an die (Hobby)Juristen

drmc_coy

drmc_coy

Aktives Mitglied
Thread Starter
Dabei seit
01.02.2006
Beiträge
615
Reaktionspunkte
8
in unserem geschäft hatten wir ein EC lesegerät, das wurde niemals benutzt, wir haben daher den vertrag gekündigt - allerdings wohl nicht ganz fristgerecht. Nach telefonischer Rücksprache mit der Firma betrug die Kündigungsfrist 3 Mo. vor Ende der Vertragslaufzeit (in diesem Fall der 18.1.08) - ich habe also am 8.10.07 gekündigt. Nun meint die Firma, wir hätten bereits am 1.10.07 kündigen müssen, da laut Vertrag der Monatsanfang nötig gewesen sei. Das mag richtig sein.
Allerdings haben die uns 11/07 aufgefordert das EC Terminal zurückzuschicken, was wir auch gemacht haben.
Jetzt verlangen die noch 1 Jahr knapp 30 Euro im Monat weiter , da die Kündigung nicht fristgerecht war, obwohl wir kein Gerät mehr haben.

Es gibt doch irgendwo ein Gesetz ,wonach der Vertrag eigentlich jetzt ungültig sein müßte, da der Vertrag nicht mehr erfüllt werden kann da kein Terminal mehr existiert. Kennt sich da jemand aus? Genaueres? Tips?
 
Hi!

Nun, wenn die Auskunft mit der Kündigung zum Monatsersten richtig ist, kann der "Lieferant" auf Forführung des Vertrages bestehen. Selbstverständlich könnt auch Ihr auf die Rücksendung des Gerätes bestehen, um den Service weiter nutzen zu können. Die alleinige Rücksendung des Terminals löst den Vertrag leider nicht. (Wäre ja sonst ein leichtes, sich solche Verträge zu entledigen... ;))
 
Jetzt verlangen die noch 1 Jahr knapp 30 Euro im Monat weiter , da die Kündigung nicht fristgerecht war, obwohl wir
Dürfte ja wohl einen Vertrag geben wo das deifniert ist, den würde ich ja mal zuerst lesen.
 
Dann dreh den Spieß rum: sie sollen Dir dann für die Laufzeit auch das Lesegerät geben. Und dann täglich anrufen und doofe Fragen stellen. Ratz-Fatz löst sich das wieder auf.
 
danke für die Vorschläge, der Knackpunkt ist, dass die das Gerät zurückgefordert haben, nicht wir einfach zurückgeschickt.

Wir spielen dann mal auf Zeit, vielleicht finde ich noch raus wie diese Klausel heißt - wir legen wenn die Mahnforderungen kommen jedenfalls mit dieser Begründung Einspruch ein.
 
3 Monate sind Standard.
Möglicherweise sind die Jungs davon ausgegangen (haben die nicht richtig gelesen?), dass Euer Vertrag zum Monatsende ausläuft und nicht zum 18..
 
aber auf was beziehen sich diese 3 monate in der regel?

bei uns ging der vertrag bis zum 18.1. - solange hätten wir das terminal nutzen können, die kündigung hätte wohl aber schon zum 1.10 des vorjahres erfolgen sollen.
 
Die 3 Monate beziehen sich natürlich auf die letzten 3 Monate... nicht auf 3 Monate + x Tage.
Deshalb schrieb ich, dass es sich vielleicht um ein Irrtum handelt.
 
im vertrag steht halt zum monatsanfang drei monate vor vertragsende zu kündigen - fand ich auch seltsam - ist das vielleicht gar nicht gültig?
 
Habt ihr keine Kündigungsbestätigung bekommen? Wieso haben sie denn dann die Rücksendung des Terminals verlangt? Würde das eher als Zustimmung zur Kündigung werten.
 
so haben wir das auch gesehen, als zustimmung, der zettel mit der bitte um rücksendung war mit fragen versehen (warum kündigen sie, können wir ihnen helfen etc) - haben den zettel also zurückgeschickt. eine kündigungsbestätigung gabs nicht.
 
Dann würde ich das als Annahme der Kündigung auffassen.
 
danke für die Vorschläge, der Knackpunkt ist, dass die das Gerät zurückgefordert haben, nicht wir einfach zurückgeschickt.

Wir spielen dann mal auf Zeit, vielleicht finde ich noch raus wie diese Klausel heißt - wir legen wenn die Mahnforderungen kommen jedenfalls mit dieser Begründung Einspruch ein.

Da ist ja was faul. Wenn der Anbieter auf Erfüllung des Vertrages besteht, sprich Ihr jeden Monat zahlen sollt, dann muss er seinen Teil auch erfüllen - sprich das Gerät zur Verfügung stellen. Kein Gerät, keine Zahlung.
Die spinnen doch...
 
so haben wir das auch gesehen, als zustimmung, der zettel mit der bitte um rücksendung war mit fragen versehen (warum kündigen sie, können wir ihnen helfen etc) - haben den zettel also zurückgeschickt. eine kündigungsbestätigung gabs nicht.
Die Fragen warum, wieso, weshalb... wie auch die Bitte um Geräte-Rücksendung haben nichts mit dem Zeitpunkt der Kündigung zu tun!

Ich frage mich nur, ob der Passus "zum monatsanfang drei monate vor vertragsende zu kündigen" in der Form Gültigkeit besitzt.
 
Wenn die Frist 3 Monate beträgt und Du zum 1.1 kündigen wolltest hätte die Kündigung vor dem 1.10 eintreffen müssen und nicht am 8.10. Pech gehabt, allerdings muß die Firma nat. das Gerät solange der Vertrag läuft bereitstellen.
 
Dann würde ich das als Annahme der Kündigung auffassen.
INAL, aber: So sehe ich das auch. In der Rechtswissenschaft gibt es den Begriff des Konkludenden Handelns.

Die Aufforderung, das Gerät zurückzuschicken, kann zwar theoretisch ein Irrtum gewesen sein, kann aber auch als logische Konsequenz einer akzeptierten Kündigung aufgefasst werden.

Ich denke nicht, dass das eine korrekte rechtliche Herleitung ist, probiere es aber trotzdem:

Aus dem Vertrag ergibt sich eine Leistungspflicht für die Firma. Nämlich dir gegen Zahlung des Mietpreises ein Gerät zur Verfügung zu stellen. Im Gegenzug bist du zur Zahlung des Mietpreises verpflichtet. Es liegt zwar keine Unmöglichkeit der Leistung vor (sie könnten dir ja ein Gerät zur Verfügung stellen), sie erfüllen den Vertrag aber ihrerseits nicht.

Bezieht man jetzt mit ein, dass sie die Leistung aufgrund deiner Kündigung nicht mehr erbringen (du hast gekündigt, sie haben das Gerät zurückgefordert), lässt sich für mich als Laien daraus ableiten, dass sie die Kündigung akzeptiert haben.

Dem kann man natürlich entgegen halten, dass du ja wieder ein Gerät anfordern kannst, wenn du den Mietpreis schon zahlst. Ich weiß aber nicht, ob dir das zugemutet werden kann weil du ja gegenteilige Willenserklärung abgegeben hast.

Mein Rat in Rechtsfragen: Frag einen Anwalt. Alles andere ist nur Halbwissen und Vermutung. Zu glauben, dass du im Recht bist, reicht nicht. Also entweder Zähne zusammenbeißen und zahlen (ist ggf. billiger) oder einen Fachmann fragen.
 
danke nochmal für die antworten, wir spielen jetzt so lange wie möglich auf zeit und rücken erst zum schluss mit unserem hauptargument raus - wenn das nicht hilft gehts halt zum anwalt....
 
Zurück
Oben Unten