fotos abzeichnen - copyrightverletzung?

rosa rot

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Liebe Leute,

wie verhält es sich, wenn ich ein Foto mit einer oder mehreren Personen als Motiv, das im Internet veröffentlicht ist, als Vorlage für eine Zeichnung oder Illustration nehme, 1:1 abzeichne (nicht abpause) und dann diese Zeichnung im Internet veröffentliche?

a) Verletze ich damit das Copyright des Fotografen?
b) Muss ich Credit geben?
b) Macht es in weiterer Folge einen Unterschied für den Fotografen, ob ich die Zeichnung für kommerzielle Zwecke verwende?
c) Wie verhält es sich mit Vorlagen aus Magazinen und Katalogen?

Natürlich hab ich schon versucht mich auf "Copyright-Seiten" im Internet schlau zu machen, leider hab ich diesbezüglich nicht wirklich was gefunden...

Danke für eure Antworten :)
rosa rot
 
Also kritisch wird es immer, wenn du etwas kommerziell benutzt. Denn das Motiv ist zwar von dir gezeichnet, aber nicht dein geistiges Eigentum. Bei Nicht-Kommerziellen Bildern würde ich, allein schon der fairness halber, schon irgendwo nen Picture Credit angeben.
 
soweit ich weiss, erreichst du durch manuelles abzeichnen einer fotografie die nötige gestaltungshöhe, so dass du kein copyright mehr verletzt.
im sz-magazin gab es eine weile einen (sehr guten) zeichner, der eindeutig von fotos gegenstände, promis und berühmte fotografien mit bleistift gezeichnet hat - keinerlei hinweise auf fotografen oder urheber.
strengstens genommen verletzt du das copyright, wenn du zum zwecke des abzeichnens die vorlage abscanst, abfotografierst oder kopierst um sie bsplsweise hochzuziehen, denn dann hast du die geschützte vorlage elektronisch vervielfältigt und das ist verboten!
fachmännischeren rat aber bekämst du in fachforen, wie der jurathek o.ä.
 
don.raphael schrieb:
soweit ich weiss, erreichst du durch manuelles abzeichnen einer fotografie die nötige gestaltungshöhe, so dass du kein copyright mehr verletzt.
im sz-magazin gab es eine weile einen (sehr guten) zeichner, der eindeutig von fotos gegenstände, promis und berühmte fotografien mit bleistift gezeichnet hat - keinerlei hinweise auf fotografen oder urheber.
strengstens genommen verletzt du das copyright, wenn du zum zwecke des abzeichnens die vorlage abscanst, abfotografierst oder kopierst um sie bsplsweise hochzuziehen, denn dann hast du die geschützte vorlage elektronisch vervielfältigt und das ist verboten!
fachmännischeren rat aber bekämst du in fachforen, wie der jurathek o.ä.


Dazu ist eigentlich mehr nicht zu sagen!
Macht ein Kollege tagtäglich.

Gruss Jürgen
 
Vielen Dank für eure Antworten und den Tipp zum Fachforum jurathek :)
 
ach, ist das dieses GÜUUVS-Zeichen im runden Kreis???
 
Wie meinen?? Schwätzer.

Das
attachment.php
gibt es im deutschen Recht nicht.
.
 

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Das ©-Zeichen steht meines Wissens auch
Deutschland für die kennzeichnung des Ur-
heberrechtsschutzes.

Gruss Jürgen
 
Es wird zwar sehr häufig verwendet, aber es hat keine Wirkung. Das Gesetz (und damit der Urheberschutz) gilt völlig unabhängig von irgendwelchen Symbolen und Begriffen, die aus den USA nach Europa exportiert wurden.
 
Hallo Häckmac,

dies habe ich ja auch nicht behauptet, doch ein Schaden
oder gar Rechtsvergehen entsteht durch die Kennzeichnung
nicht. Hierzu schreibt Wikipedia folgendes:

Zur eindeutigen Kennzeichnung dient meist ein so genannter
Copyright-Vermerk (dt. Urheberrechtshinweis). Dieser Hin-
weis ist in Deutschland rechtlich fast ohne Bedeutung, das
heißt aus dem Fehlen eines derartigen Hinweises kann nicht
auf die Gemeinfreiheit des Werkes geschlossen werden.

Mit besten Grüssen

Jürgen
 
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