Foto und Recht

derJo

derJo

Aktives Mitglied
Thread Starter
Dabei seit
07.07.2004
Beiträge
233
Reaktionspunkte
0
Hi Liste!

Bin Fotograf und kriege verstärkt Anfragen, Ausstellungen von meinen Aktaufnahmen zu machen. Dazu gibt es aber ein Problem: Wie sieht es rechtlich in dem Bereich aus? Hat jemand damit Erfahrung, kennt Seiten dazu o.ä.? Mich interessiert folgendes besonders: Ausstellungserlaubnis, Recht am Bild (von Model, mir), Altersbeschränkungen (auch: darf das jeder anschauen oder muß ich härtere Bilder für Jugendliche Sperren?), Verkauf von Bildern, Nutzungsrechte, etc.

Nur nochmal zur Deutlichkeit: Ich rede von Akt nicht Porno!!!

Vielen Dank für die kommende Hilfe

Jo
 
Hallo,

diese Seite dürfte ganz interessant für dich sein:

http://www.fotorecht.de/

Zum Recht am Bild mal in die §§ 22 ff KUG gucken.


Hoffe, das hilft dir schonmal ein wenig,

Dylan
 
Guter Link!

Danke! Aber leider klärt dies nicht alle Fragen.
Die Seite ist ehr an Fallbeispiele gehalten.

jo
 
ich weiß ja nicht, ob es dir hilft, aber ich würde mich ins solchen sachen einen anwalt, der sich mit auskennt, ranziehen. dann gehst du total sicher, und wenn du es geschickt anstellst sind anwaltskosten bei einer konsultation zunächst recht gering, den aufwand müsste es dir wert sein, schließlich wirst du ja uach geld verdienen...
 
Es gibt diverse Fotografen-Vertretungen (ähnlich wie Gewerkschaften), die für solche Fälle zahlreiche Tipps parat haben. Aber Vorsicht: da gibts auch wie überall schwarze Schafe, die nur abzocken wollen. Wenn du einen Profifotografen in der Nähe hast (z. B. von Zeitung), frag den mal, der weiß bestimmt Bescheid!
 
Ich habe schon einige Gesetzbücher und Leute die sich mit sowas auskennen bemüht - leider ohne Erfolg!!! Habe sogar die Frage an unseren Staat gestellt - gleiches Ergebnis: Das kann man generell nicht sagen... muß man sehen wenn was passiert... liegt dann am Richter wie der das auslegt...

Jo
 
derJo schrieb:
Ich habe schon einige Gesetzbücher und Leute die sich mit sowas auskennen bemüht - leider ohne Erfolg!!! Habe sogar die Frage an unseren Staat gestellt - gleiches Ergebnis: Das kann man generell nicht sagen... muß man sehen wenn was passiert... liegt dann am Richter wie der das auslegt...

Jo
Nee, nee, da kann man schon weitgehend Rechtssicherheit erreichen. Ich mache solche Empfehlungen eigentlich nicht, aber Du scheinst ja nicht weiter zu kommen: Wenn es Dir das wert ist, nimm Kontakt mit der Kanzlei http://www.unverzagtvonhave.com/ auf.
Die wissen da Bescheid...
 
derJo schrieb:
Das kann man generell nicht sagen... muß man sehen wenn was passiert... liegt dann am Richter wie der das auslegt...
was ist denn das für ein unsinn???

wie du als fotograf ja sicher weißt, hast die urheberrechte an den bildern du. du kannst exklusive, eingeschränkte oder einfache nutzungsrechte vergeben - im bereich internet gestaltet sich das allerdings schwieriger. das urheberrecht lässt sich auch nicht abtreten - selbst wenn du nicht nur abzüge/digitalbilder samt exklusiven veröffentlichungsrechten abtrittst, das urheberrecht bleibt bei dir. copyright gibt es nu im anglikanischen sprachbereich und bezieht sich NUR auf verfielfältigen, das urheberrecht ist erheblich umfangreicher und gibt dir wesentlich mehr schutz.

deine modelle haben ein recht am eigenen bild - das können sie abtreten bzw. ihr einverständnis erklären, dass (bzw. wo) die bilder veröffentlicht werden. generell regelt das jeder fotograf/foto-designer beim erstellen der bilder (wie du erst jetzt darauf kommst, begreife ich nicht ganz).

das einzige, was rechtlich nicht ganz einwandfrei geklärt ist, wie genau ein zugangsschutz für jugendliche auszusehen hat. DAS kann tatsächlich auslegungssache eines richters sein. ob porno oder akt/kunst, ist in den gesetzestexten relativ (!) eindeutig geklärt - naja, ob es nur um die darstellung des geschlechtstriebes/-aktes bzw. der geschlechtsteile geht oder um "künstlerisches", und letzteres ist eben auch wieder auslegungssache.

noch ein tipp am rande: da du die einfachsten rechtlichen gegebenheiten im zusammenhang mit fotos nicht zu kennen scheinst, bist du vermutlich kein fotograf - so darf sich nur derjenige nennen, der auch eine lehre als fotograf mindestens mit dem gesellenbrief abgeschlossen hat. wenn du seiten ins netz stellst und dort behauptest, fotograf zu sein, wird dir sehr sicher die bg und die innung aufs dach steigen. dann darfst du erstens mal nicht mehr weiter tätig sein und zweitens wirst du trotzdem (!) der bg die beiträge für lange zeit rückwirkend entrichten müssen. wenn du also keine lehre abgeschlossen hast, nenn dich foto-designer, fotojournalist, foto-künstler oder wie auch immer, diese begriffe sind nicht geschützt und können von jedem verwendet werden! ;)
 
BEASTIEPENDENT schrieb:
deine modelle haben ein recht am eigenen bild - das können sie abtreten bzw. ihr einverständnis erklären, dass (bzw. wo) die bilder veröffentlicht werden. generell regelt das jeder fotograf/foto-designer beim erstellen der bilder (wie du erst jetzt darauf kommst, begreife ich nicht ganz).

Jupp, so isses.
Allerdings können die "Motive" ihr Einverständnis auch jederzeit wieder zurückziehen. Also ist es im Prinzip doch nicht so unkompliziert.

Edit: Aber AFAIK gilt das Recht am eigenen Bild nur für deutlich erkennbare Personen. Ist jemand nicht zu erkennen oder auf dem Bild Teil einer Gruppe (>3Personen), gilt das Recht am eigenen Bild nicht.

Deshalb bin ich mir jetzt nicht sicher, ob man für z.B. einen "Arsch" ohne erkennbaren Besitzer überhaupt ein Einverständnis braucht :D.
 
Zuletzt bearbeitet:
BEASTIEPENDENT schrieb:
noch ein tipp am rande: da du die einfachsten rechtlichen gegebenheiten im zusammenhang mit fotos nicht zu kennen scheinst, bist du vermutlich kein fotograf - so darf sich nur derjenige nennen, der auch eine lehre als fotograf mindestens mit dem gesellenbrief abgeschlossen hat. wenn du seiten ins netz stellst und dort behauptest, fotograf zu sein, wird dir sehr sicher die bg und die innung aufs dach steigen. dann darfst du erstens mal nicht mehr weiter tätig sein und zweitens wirst du trotzdem (!) der bg die beiträge für lange zeit rückwirkend entrichten müssen. wenn du also keine lehre abgeschlossen hast, nenn dich foto-designer, fotojournalist, foto-künstler oder wie auch immer, diese begriffe sind nicht geschützt und können von jedem verwendet werden! ;)


Erst mal schönen Dank für die Hilfen!!!

Um das am Rande klar zu stellen: Ich bin gelernter Fotograf und Kenne mich mit den (für Portrait, Werbung, etc. ) gebräuchlichen Fotorechten auch aus!!!

Mein Problem ist der Bereich des Künstlerichen - in den ich nun automatisch falle, da ich derzeit nur aus Ausstellungen verkaufe!


Schöne Grüße

Jo
 
Vielleicht hilft Dir das hier http://www.freelens.com/modellrelease/ weiter, oder schau mal hier unter dem entsprechenden Stichpunkt: http://www.zefa.de/fotografen/html/faq_c.html

Zumindest die Ansichten der Zefa zu Model-/Property-Releases sind sehr interessant. Wenn die schon so vorsichtig sind, sich alles freigeben zu lassen, sollte das für einen freien Fotografen nur recht und billig sein.

Ich denke, die Unterscheidung, ob künstlerisch oder werblich, ist relativ egal. Wichtig ist doch nur, dass Du sowohl das Model- als auch ggf. das Property-Release bei Gebäuden etc. hast, um Deine Fotografien nutzen zu können. Wie Du diese dann nutzt, bleibt doch Dir überlassen. Ausstellungen, Abzüge, digitale Kollektionen und Nutzungsrecht-Vergabe sind ja nicht von der gestalterischen Qualität Deiner künstlerischen Schöpfung abhängig. Einzig und allein wichtig ist, dass keine Rechte Dritter bestehen. Und das regelst Du ja mit den entsprechenden Releases.

Was den Jugendschutz betrifft, so wird es sicherlich keine Probleme geben, wenn Du Dich in solchem Fahrwasser befindest, in dem sich auch andere Publikationen (Zeitschriften, Werbespots, Plakate) bewegen. Nur, wenn Deine Aufnahmen zu viel zeigen, solltest Du Dich da von einem Fachmann nochmal eingehend beraten lassen.
 
Zuletzt bearbeitet:
derJo schrieb:
Um das am Rande klar zu stellen: Ich bin gelernter Fotograf und Kenne mich mit den (für Portrait, Werbung, etc. ) gebräuchlichen Fotorechten auch aus!!!
upps, dann sorry - auch wenn es mich wundert. aber okay, als "handwerks-fotograf" macht man natürlich großenteils auch völlig andere sachen denn als fotojournalist, insofern geh ich vielleicht auch von falschen voraussetzungen aus... is ja auch egal ;)

also, hier solltest du einige ganz gute tipps finden können, HTH
http://www.photographie.de/magazin/Fotorecht_main.cfm
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Vielen Dank für die Tipps!

Jo
 
Zurück
Oben Unten