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Original geschrieben von Parodia Zur Aufklärung für die, die es noch nicht verstanden haben.
Beim Kauf eines Gerätes in den USA fällt amerikanische Mehrwertsteuer (Sales Tax) an, die von Bundesstaat zu Bundesstaat und dort von Stadt zu Stadt verschieden sein kann.
Diese Sales Tax wird bei der Ausfuhr gegen Vorlage der Rechnung erstattet. Hier gilt nämlich der steuerliche Grundsatz, dass Exporte steuerfrei sind!
Wird das Gerät in Deutschland eingeführt, ist Einfuhrumsatzsteuer zu zahlen. Zollgebühren fallen NICHT an!.
Die Einfuhrumsatzsteuer ist das Pendant zur Mehrwertsteuer und beträgt daher bei Notebooks 16%. Ziel dieser Vorschrift ist es, eingeführte Waren (die ja im Exportland mehrwertsteuer frei sind), den inländischen Waren gleichzustellen (Wettbewerbsgleichheit).
Ist jemand Unternehmer, kann er diese Einfuhrumsatzsteuer als Vorsteuer geltend machen (eventuell berücksichtigt um Privatanteile).
Wird diese Steuer nicht geleistet, ist das Steuerhinterziehung.