Formulierung über Bildrechte für KV gesucht

Franken

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Hallo zusammen,

den Fall hatte ich noch nicht.

Ich muss einen KV schreiben, der Kunde hat mir die Bilder gegeben, die ein Photograph gemacht hat.

Jetzt möchte ich im KV reinschreiben, dass der Kunde sich um die Rechte zu kümmern hat. Sprich ich will da mich von der Haftung freimachen, wenn die Bilder für die Nutzung (Broschüre) noch nicht klar ist oder eben zu bezahlen wären.

Da gibt es doch sicher eine juristische Floskel - kennt da jemand eine?

Gruss
Franke
 
nu, dann gebe ich mir selbst die Antwort.

aus berufenen Munde erfahren:

1. Der Auftraggeber sichert dem Auftragnehmer zu und stellt sicher, dass er die Rechte für die konkrete Veröffentlichung hat.
2. Sollte der Photograph gerichtlich oder außergerichtlich gegen den Auftragnehmer wegen einer möglichen Rechtsverletzung vorgehen, stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer von allen Ansprüchen frei und übernimmt die Kosten der Rechtsverfolgung, die dem Auftragnehmer entstehen.
3. Der Kunde ist zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet, auch wenn der Photograph Rechte gegen den Auftragnehmer oder den Auftraggeber durchsetzen sollte, die sich auf die Durchführung des Auftrags auswirken sollten, z.B. die Broschüre aus diesem Grund nicht veröffentlicht werden kann.
 
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