Foren gegen Artikel 13 (Upload-Filter)

Die Reform verbessert die Situation der Urheber entscheidend.

Was ändert sich durch Artikel 13 und wer ist betroffen?
Artikel 13 ist eine folgenschwere Einigung, die eine Haftungserweiterung für Plattformen einräumt. Plattformen haften in Zukunft für Urheberrechtsverletzungen des Contents selbst. Bis zu diesem Zeitpunkt konnte der Nutzer selbst haftbar gemacht werden, doch damit ist jetzt Schluss. Das einfache Löschen von gemeldeten rechtsverletzenden Inhalten reicht nicht mehr aus.

„Dienste der Informationsgesellschaft, deren Hauptziel oder eines der Hauptziele darin besteht, eine große Menge urheberrechtlich geschützter Werke (…) zu machen, wenn der Dienst diese zu Profitzwecken organisiert und fördert.“

Betroffen sind somit Plattformen wie Youtube, Facebook, Instagram und Twitter. Doch auch kommerzielle Medien, Nischen-Netzwerke und Fotodatenbanken sind involviert. Ausgenommen sind nicht profitierende Plattformen, Handelsplattformen und Cloud Anbieter.
Artikel 13 gilt für Videos, Fotos – was ist mit Zitaten?
Jeglicher Content muss nach Einführung auf die Lizenz des Urhebers geprüft werden und dies bedeutet viel Aufwand und viel Anstrengung für den Betreiber. Auf eine Differenzierung bezüglich der Größe oder der Benutzer der Plattform wird in Artikel 13 bislang verzichtet. Dienstleister, welche älter als drei Jahre sind oder mehr als zehn Millionen Euro Umsatz erwirtschaften, müssen das Hochladen von nicht lizensierten Produkten sogar verhindern. Plattformen, die mehr als fünf Millionen Nutzer jährlich haben, müssen nach Artikel 13 dann den Uploade von Duplikaten unterbinden. Das bis dato angewandte „Notice-And-Takedown-Prinzip“ wäre damit zu Ende.
Quelle: https://www.euroforum.de/datenschutz-kongress/artikel-13-2019/

Kannst du mir erklären, warum ich als Forum Betreiber für eventuelle Copyright Verletzungen von Usern im Forum haften muss?
Das Problem sind nicht nur Bilder, Sound und Video sondern auch der Text muss präventiv gefiltert werden. Weißt du, woher ich so einen Filter nehmen soll?

Natürlich ist die Idee im Prinzip gut, wir sind uns einig, dass Kreative geschützt werden sollen, aber die Umsetzung von diesem Gesetz ist meiner Meinung nach nicht möglich.
Das Internet wird nicht mehr so vielfältig sein wie wir es heute kennen, das Internet auf EU Ebene wird ein vorzensiertes Internet sein und beherscht von den großen Verlagen und Konzernen.
 
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Das Problem sind nicht nur Bilder, Sound und Video sondern auch der Text muss präventiv gefiltert werden. Weißt du, woher ich so einen Filter nehmen soll?
Ich bin wie du gegen Upload-Filter, denke aber, dass es über die grade von mir erwähnten kollektiven Lizenz-Verträge möglich ist, ohne sie auszukommen.
 
Das Internet wird nicht mehr so vielfältig sein wie wir es heute kennen, das Internet auf EU Ebene wird ein vorzensiertes Internet sein und beherscht von den großen Verlagen und Konzernen.
Das erste Argument, die reduzierte Vielfalt, mag auf den ersten Blick stimmen – wenn man davon ausgeht, dass es nicht möglich ist, kollektive Lizenzen zu erwerben.

Von Zensur würde ich nicht reden, das sind meiner Auffassung nach staatliche Eingriffe in Inhalte. Es sei denn, du betrachtest auch die jetzt in Gebrauch befindlichen Filter wie sie auch Apple verwendet) als Zensur.

Und was die großen Verlage und Konzerne angeht: Die UUC-Plattformen herrschen das Internet bereits. Und sie sind weiter auf dem Vormarsch. Dafür benötigen sie allerdings Content und Daten. Und die wollen sie eben nicht bezahlen. Insofern ist die Reform mE ein Fortschritt gegen die marktbeherrschende Stellung einiger weniger Konzerne und für eine grössere Vielfalt im Internet. Denn wenn Urheber nicht für ihre Leistungen bezahlt werden können, verengt sich das Spektrum, auch wenn die Masse des Angebots zunimmt.
 
Die Reform verbessert die Situation der Urheber entscheidend.

Mit Verwertungsgesellschaften sind Gema, VG Bild&Kunst, VG Wort, VG Musikedition gemeint – also die Gesellschaften, die die Interessen der Urheber vertreten.
Die großen UUC-Plattformen wollen natürlich möglichst um Lizenzzahlungen herumkommen. Nachvollziehbar, aber eben nicht legitim.

Das wurde schon hinreichend diskutiert: Was bei Musik vielleicht funktionieren mag, funktioniert bei anderen Medien nur bedingt. Hinzu kommt das nur ein kleiner Prozentsatz der weltweit verfügbaren Werke, bei den von dir aufgezählten Verwertungsgesellschaften eingetragen sind. Jedoch haben auch diese einen Urheberanspruch der entsprechen geschützt werden muss. Und da fangen die Umsetzungsprobleme an, wenn bereit im Vorfeld ein Urheberrechtsverstoß verhindert werden soll.
 
Ich bin wie du gegen Upload-Filter, denke aber, dass es über die grade von mir erwähnten kollektiven Lizenz-Verträge möglich ist, ohne sie auszukommen.

Mit wem soll ich Lizenz-Verträge für den Text abschließen?

Das Gesetz ist einfach fehlerhaft, hier ist ein interessantes Interview mit Axel Voss
 
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ernsthaft, hier wird jetzt hinsichtlich urheberrecht diskutiert?
ihr seid doch wohl bitteee nicht so naiv, dass ihr glaubt dass es primär darum geht, oder?
 
@KptIglo ich weiß, dass @macuser nicht naiv ist und er und somit wir sind unmittelbar betroffen!
 
Mit wem soll ich Lizenz-Verträge für den Text abschließen?

Das Gesetz ist einfach fehlerhaft, hier ist ein interessantes Interview mit Axel Voss


Eine Kernkompetenz vor dem Herren, da hätte man auch einen Affen nehmen können, der wäre genauso qualifiziert.
 
Ich verstehe eure Panik nicht, so schlimm wird es schon nicht werden und wenn es soweit ist, kann man immer noch sehen, wie man damit umgeht... ^^
 
Gute Einstellung. Ich bin auch ein Freund davon das Kind erst in den Brunnen fallen zu lassen. Alles weitere ist dann das Problem von Zukunfts-Dextera.
 
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Gute Einstellung. Ich bin auch ein Freund davon das Kind erst in den Brunnen fallen zu lassen. Alles weitere ist dann das Problem von Zukunfts-Dextera.
mei, is do scho immer jut jejangen.
freiheit? watt, ich kann mich doch zwischen ner apple und samsung watch entscheiden....
 
Weißt du, woher ich so einen Filter nehmen soll?

Das ist doch alles gar kein Problem, da hat die Lobbyarbeit doch super funktioniert. Das Macforum ist ja recht groß, also für die Werbewirtschaft interessant.
Du wirst also bald von google & Co. Angebote bekommen. Natürlich darfst Du den super-duper-google-Filter kostenlos nutzen, dafür werden dann halt nen paar google ads eingeblendet und die Benutzer analysiert und personenbezogen beworben. @Ralle2007 bekommt dann Werbung für Gartenzwerge, @nonpareille8 Werbung vom Marxistenverand, der @Mann im Mond Therapieangebote, @Dextera nen Anti-Frusttrationskurs und @spoege Werbung für ökologische Widerstandsgruppen.

Und wofür unser notgeiler Spanier @Barry Lyndon Werbung bekommt, will ich hier nicht ausführen... Apropos, wo ist der Vogel eigentlich...???

Top, läuft! :crack:
 
Dritte Möglichkeit: Alle Beiträge müssen von Admis freigeschaltet werden. Aber das ist wohl nur eine theoretische Option.
klar, und die sollen sämtliche texte auf urheberrechtsverletzungen prüfen?! hahaha...
 
Mit wem soll ich Lizenz-Verträge für den Text abschließen?
Wie gesagt, mit den Verwertungsgesellschaften. Die stehen übrigens unter einem gesetzlichen Anbchlusszwang, dürfen sich also nicht verweigern.

Zu den derzeit geltenden rechtlichen Umfeld für solche Kollektiv-Lizenzen hier ein Artikel von iRights:
"Ermöglichen Artikel 9a und „verpflichtende Pauschallizenzierung“ Auswege aus dem Uploadfilter-Dilemma?"
Dänemark hat in dieser Beziehung ein meiner Ansicht nach gutes System eingeführt. (Wobei Teile der EU-Reform allerdings damit nicht kompatibel zu sein scheinen.)

Das Gesetz ist einfach fehlerhaft
Ja, das ist es. Ich war auch immer ein Gegner des Leistungsschutzrechtes.
Aber an der Lizenzierungspflicht für urheberrechtlich geschützte Werke führt mE kein Weg vorbei, wenn Internet-Plattformen die nutzen wollen. Verwertungsgesellschaften wie Gema oder VG Bild wären da die geeigneten Partner. Wo genau jetzt die rechtlichen Probleme dafür liegen, das ist ein komplexes Thema für Juristen. Ich denke aber, dass der Weg über Kollektivlizenzen möglich und sinnvoll ist.
 
sorry, aber wie soll 9a/kollektivlizenzierung einem urheber nützen, der nicht in z.b. der GEMA ist?
 
Ich bin wie du gegen Upload-Filter, denke aber, dass es über die grade von mir erwähnten kollektiven Lizenz-Verträge möglich ist, ohne sie auszukommen.

Warum sollte der Betreiber eines Technikforums Interesse daran haben, so eine Lizenz zu erwerben? Er verdient schließlich keinen Cent damit, dass User möglicherweise wissentlich oder unwissentlich urheberrechtlich geschützte Inhalte teilen, und wird sie nach besten Wissen und Gewissen (spätestens nach Anfrage) von seiner Plattform löschen. Mit der bestehenden Regelung ist der Gerechtigkeit doch genüge getan.

Und was mich noch mehr stört: Ein Betreiber eines EU-Forums wird natürlich eine Lösung finden müssen, wenn er den Betrieb nicht einstellen möchte. Aber was ist mit non-EU-Websites? Werden die für einen geringen, einstelligen Prozentsatz ihrer Nutzer Lizenzverträge abschließen, oder vielleicht doch eher sagen: EU-Nutzer, ihr kommt hier nicht rein?
 
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Und was mich noch mehr stört: Ein Betreiber eines EU-Forums wird natürlich eine Lösung finden müssen, wenn er den Betrieb nicht einstellen möchte.
evtl. geschäftsmodell: ausser-EU-forenhosting unter ausschliesslicher erreichbarkeit auf port udp500 oder 1194.
 
sorry, aber wie soll 9a/kollektivlizenzierung einem urheber nützen, der nicht in z.b. der GEMA ist?
Dafür gibt es die Möglichkeit, "Außenstehende" (ist ein juristischer Begriff) mit zu lizensieren.
Deswegen habe ich den Artikel von iRights verlinkt, Zitat:
So schreibt die Initiative Urheberrecht in einer Stellungnahme, dass der Artikel 9a eine Erleichterung der Lizenzierung vorsehe, weil er das System des „extended collective licensing“ europaweit als Möglichkeit einführe. Demzufolge, so erklärt auch Matthias Hornschuh, Musiker und in GEMA-Gremien tätig, auf seiner Webseite in einem Kommentar zu einem Text von Thomas Elbel, dürften Verwertungsgesellschaften „das von ihnen nicht repräsentierte Repertoire so mit lizenzieren, als ob sie die Rechte daran hielten (das geht übrigens deutlich weiter als im Parallelfall der Rundfunklizenzierung).“

Hinter diesen Ansätzen scheint die Idee zu stehen, dass die Verwertungsgesellschaft auch für jene Urheber und Werke Lizenzrechte an Dritte vergeben darf, die ihnen gar nicht angeschlossen sind. Juristen reden von „Außenstehenden“. Sie sollen mittels der erwähnten Kollektivlizenzen zunächst ungefragt vertreten werden können. Sie könnten sich aber jederzeit nachträglich bei den Verwertungsgesellschaften melden und einen Vertrag mit ihnen schließen.
 
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