Flüssigkeitsschaden nach 9 Monaten?!

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Quotenangsthase

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Hallo,

hätte mal an die Technik-Informierten (bzw. Garantie-Jura Experten ;)) von euch eine Frage:

Vor ca. 9 Monaten ist mir durch ein Versehen eine kleine Menge Cola über mein MacBook gelaufen. Habe das Gerät direkt abgeschaltet und alle stromführenden Komponenten entfernt und das Gerät anschließend bei meinem Händler abgegeben um es zu überprüfen bzw. zu reinigen.

Dies erfolgte, das Gerät funktionierte anschließend tadellos, abgesehen von ein paar Tasten auf der Tastatur, die ein wenig hingen, aber als solches kein Problem. Die Reinigung erfolgte damals kostenlos, ein Eindringen von Flüssigkeit wurde festgestellt. Das Ganze wurde als Kulanzfall gewertet und war anscheinend (zumindest laut dem Computersystem) mit keinem Garantieverlust verbunden.

Letzte Woche (nebenbei bemerkt ca. 1 woche vor dem Ablauf der Garantie) ist das Gerät von der einen zur anderen Sekunde ausgegangen und gibt seitdem kein Mucks mehr von sich. Hab das Gerät wiederum beim Händler abgegeben. Am Mittwoch dann der Anruf, dass das Logic-Board defekt sei, da eigedrungene Flüssigkeit wohl zu einem Kurzschluss geführt hat usw. usw. . Also auf jeden Fall kein Garantiefall, ergo Totalschaden.

Jetzt meine Überlegung:
Da ich damals explizit den Auftrag zur Reinigung des Gerätes gegeben hatte, der Schaden bekannt war und trotzdem kein Einfluss auf meine Garantie angemerkt wurde (beim abgeben bestätigte man mir nochmals, dass die Garantie nach wie vor gelte) glaube ich, dass es sich trotzdem um einen Garantiefall handelt, da entweder die Reinigung nicht ordentlich ausgeführt wurde (kann mir trotzdem nur schwer vorstellen, dass nach 9 Monaten damit noch etwas passieren kann. Platinen werden heutzutage eigentlich mit einer Schutzschicht überzogen oder?) oder aber, dass das Logicboard unabhängig von der ganzen Sache kaputt gegangen ist (ist ja ein bekanntes Problem) und es sich deshalb erst recht um einen Garantiefall handelt.

Oder sehe ich die Sache komplett verkehrt?

Ein Bekannter von mir ist Techniker für Großdruck- und Kopiergeräte und hat mir meine Sicht der Dinge so bestätigt, da es sich entweder um eine schlampig ausgeführte Reperatur oder um einen Garantiefall handelt und für beides kann ja nicht ich zur verantwortung gezogen werden.

Würde mich über eure Meinung freuen.

Lg

Flo
 
Da sind Aufkleber drin, die bei Wasserkontakt die Farbe verändern. Die hatten immer noch die andere Farbe, somit ist es Wasserschaden und keine Garantie mehr.

Ich würde sagen, das war es dann, es sei denn, du kannst denen erklären, dass der Fehler beseitigt worden ist. Aber du kannst nicht beweisen, dass der aktuelle Fehler nicht durch den Wasserschaden damals entstanden ist. ;)
 
Klar, ich würde denen klarmachen, wenn es ein Wasserschaden ist, dann haben
sie es nicht richtig gereinigt... dann sollen sie für den Schaden grade stehen.

Ob es was bringt, hängt von deiner Überzeugungskraft und vom Händler und
seinem momentanen Gemütszustand ab ;)
 
ja aber wasserschaden... verbessert mich wenn ich mich irre, aber normalerweise sollte flüssigkeit nur eine schadwirkung haben, solang sie flüssig ist. sollte sie nach 9 monaten aber nicht mehr sein. und die evtl. vorhandenen rückstände der flüssigkeit sollten ja eben entfernt werden.

und wenn damals ein schaden entstanden wäre (durch die flüssigkeit) dann hätte der schaden ja festgestellt oder aber beanstandet werden und mir anschließend jeglicher garantieanspruch aberkannt werden. aber als ich das gerät letzte woche abgab wurde mir bei der abgabe noch versichert, dass die garantie bestünde, trotz der tatsache, dass ich das problem eben vor 9 monaten vorgetragen hatte.
 
Wenn durch die Flüssigkeit jetzt eine Leiterbahn durchgerostet ist, das ist durchaus denkbar.
 
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aber dafür müsste doch etwas vorhanden gewesen sein... sollte es doch aber nicht mehr weils eben sauber gemacht werden sollte.... ausserdem sind die boards doch mit einem polymer beschichtet um eben nicht den umwelteinflüssen ausgesetzt zu sein (luftfeuchtigkeit etc.)
 
hi!

bei uns auf arbeit (mobiltelefone) werden keine wasserschäden repariert. wenn der kunde glück hat, und der wasserschaden keinen schaden an der platine verursacht hat, dann geben wir soein telefon auchmal auf kulanz raus! das zauberwort ist hier "kulanz". wenn das selbe gerät dann aber wegen einem schaden, und hier ist egal welcher art der schaden ist, bekommt der kunden einen kostenvoranschlag über einen komplett-austausch.
ich denke, das "die" das nicht anders handhaben. rechtlich sind sie sowieso auf der sicheren seite.

probier es aus!

gruß wanja
 
Die Schwierigkeit hier ist wohl, denen klar zu machen, dass der (durch die Indikatoren) festgestellte Wasserschaden auch der ist, von dem du erzählst. Wer weiß, eventuell bist du letzte Woche auch mit dem MB(P) baden gegangen?

Das wirst du denen nicht beweisen können und bist somit auf deren Wohlwollen angewiesen.
 
hi!
bei uns auf arbeit (mobiltelefone) werden keine wasserschäden repariert. wenn der kunde glück hat, und der wasserschaden keinen schaden an der platine verursacht hat, dann geben wir soein telefon auchmal auf kulanz raus! das zauberwort ist hier "kulanz".

Das ist keine Kulanz.

Wenn ihr das Gerät gegen den Wunsch des Kunden nicht mehr herausgebt,
ist das so etwas wie Diebstahl. Oder ich habs falsch verstanden...
 
Oder ich habs falsch verstanden...
Ja! Wenn wir einen Wasserschaden feststellen ist das eigentlich mit einem Kostenvoranschlag verbunden, also einer Prüfpauschale. In meinem Beispielfall hätte der Kunde sein Gerät kostenlos, auf Kulanz, zurückbekommen!

gruß Wanja
 
aber dann auch ohne reparatur...

@TE

wurde die "Beibehaltung der Garantie" damals schriftlich bestätigt?
 
also auch wenn ich für die reinigung bzw. wiederherstellung bezahlt hätte wäre es kein garantiefall? ich denke doch, dass ich auf eine erbrachte leistung eine garantie erhalte.
wenn ich z.B. diesel in meinen porsche tanke und anschließend zum porsche händler gehe und diesem das fahrzeug zur reinigung usw. überlasse und 9 monate später geht der motor in der garantiezeit flöten kann er mich doch auch nicht mit der antwort abspeisen, auf den motor sei keine garantie mehr, weil ich vor 9 monaten diesel eingefüllt habe (einen schaden, den er per auftrag durch mich beseitigen sollte).

klar jetzt mag der einwand kommen ich könne nicht beweisen, dass ich nochmal diesel getankt hab. aber muss er nicht umgekehrt beweisen, dass er seine arbeit auch richtig gemacht hat?
bzw. stehe ich als kunde dermaßen schlecht dar, dass die beweislast generell bei mir liegt?

edit: der bestand der garantie wurde insofern bestätigt, als dass auf dem letzten reperaturauftrag verzeichnet ist, dass die garantie uneingeschränkt gilt. liegt also schriftlich vor.
 
problem ist, daß du einen schaden durch fremdeinwirkung vorliegen hast. (um genaueres zu sagen, müsste das book hier bei mir unter'm schraubendreher liegen)

ich weiß nicht, was du von denen genau bestätigt bekommen hast, aber wenn die sowas schreiben, dann müssen die auch dafür gradestehen. würde ich denen so sagen. aber ansonsten wirste wohl pech haben, weil rechtlich gesehen besteht keine garantie (die ja eh eine freiwillige leistung seitens des herstellers ist) mehr.
 
aber müsste ich nicht über den garantieverlust informiert werden? in dem moment in dem eine garantie ausgesprochen wird (durch den kaufvertrag) habe ich das recht diese garantie in anspruch zu nehmen.

d.h. das flüssigkeitsproblem war ja bekannt. auf meinem reperaturschein steht jedoch explizit, dass auf das gerät bis letzte woche noch eine garantie bestand.

wenn die reinigung zu einem garantieverlust geführt hätte, hätte man doch von vornherein einen KVA durchführen müssen usw. und sich nicht hinterher, nachdem man bemerkt hat, wie groß der schaden ist, sich auf einmal auf ein problem zu berufen, welches:

1. bis zu dem zeitpunkt keine einschränkung der garantie zur folge hatte

2. durch eine leistung (ob die im rahmen der garantie stattfand oder nicht bleibt dahingestellt) die in meinem auftrag durchgeführt werden sollte abgestellt werden sollte.

oder?
 
Oder sehe ich die Sache komplett verkehrt?

ja, tust du.

edit, wenn du schon per PN fragst (ähm, Hallo????): Das Eindringen von Flüssigkeiten war selbstverschuldet. Selbst wenn man das Gerät danach bestmöglich reinigt, sind Spätschäden nicht ausgeschlossen - und damit selbstverständlich immer noch genauso von der Garantie ausgeschlossen wie ein direkt eingetretener Schaden. Im Prinzip hättest du dir die Reinigung, was die rechtliche Lage der Garantie angeht, auch sparen können.
 
Zuletzt bearbeitet:
aber müsste ich nicht über den garantieverlust informiert werden? in dem moment in dem eine garantie ausgesprochen wird (durch den kaufvertrag) habe ich das recht diese garantie in anspruch zu nehmen.

d.h. das flüssigkeitsproblem war ja bekannt. auf meinem reperaturschein steht jedoch explizit, dass auf das gerät bis letzte woche noch eine garantie bestand.

wenn die reinigung zu einem garantieverlust geführt hätte, hätte man doch von vornherein einen KVA durchführen müssen usw. und sich nicht hinterher, nachdem man bemerkt hat, wie groß der schaden ist, sich auf einmal auf ein problem zu berufen, welches:

1. bis zu dem zeitpunkt keine einschränkung der garantie zur folge hatte

2. durch eine leistung (ob die im rahmen der garantie stattfand oder nicht bleibt dahingestellt) die in meinem auftrag durchgeführt werden sollte abgestellt werden sollte.

oder?

normalerweise hätte der servicemensch fairerweise sagen sollen, daß dir die garantie flöten gegangen ist und sich nicht auf sowas wie "Garantie besteht noch" einlassen soll.

ich weiß nicht, was die gemacht haben, aber ich hätte mir die indikatoren angesehen, bevor ich dir den rechner wieder ausgehändigt hätte. daran lässt sich ein garantieverlust festmachen, da bei verfärbung auf einen feuchtigkeitsschaden rückzuschliessen ist.

ich würde mich mit dem service nochmal in ruhe unterhalten und alle optionen ausloten. (ich würde ihn drauf festnageln, daß er die garantie bestätigt hat und daraufhin selbige in anspruch nehmen wollen.) wenn er sich nicht drauf einlässt, frag ihn was er gedenkt zu tun. (als notfallplan sollte sich die kostenteilung vorbehalten werden, also 50-50)

wenn er sich immernoch querstellt, tja...entweder in den sauren Apple beißen (sorry, aber das wortspiel bot sich förmlich an) oder anwalt. wobei letzterer als allerletzte maßnahme gesehen werden sollte.
 
Das Problem bei der Garantie ist zudem, dass Garantie eine freiwillige Leistung des Herstellers ist, auf die Du mit Kauf Anspruch hast.

Allerdings nur zu den Garantiebedingungen. Da wird sicherlich sinngemäß drinstehen, dass Schäden und Folgeschäden durch Eintritt von Flüssigkeit nicht abgedeckt sind. Also kannst Du schon mal Garantie vergessen. Apple ist aus dem Spiel raus.

Um dennoch die Reparatur bezahlt zu bekommen, müsstest Du beweisen, dass der Händler "schlampig" gearbeitet hat, also der jetzige Schaden nicht entstanden wären, wenn er gemäß Auftrag und "Stand der Technik" gearbeitet hätte und es zudem auch noch technisch dann einwandfrei funktioniert hätte. Dann könntest Du ggf. Schadensersatz von dem Händler verlangen. Das wird aber ohne Gutachten nix werden.

Es bleibt somit nur, entweder auf Kulanz zu hoffen und mit dem Händler zu reden, ob er nicht was machen kann oder den Händler zu verklagen und dann in wahrscheinlich einem Gerichtsverfahren durch einen Gutachter den Sachverhalt klären lassen.

Ohne Rechtschutzversicherung kannst Du das aber gleich vergessen, die Erfolgsaussichten sind keineswegs 100%. ;)

Meine persönlich Meinung.
 
okay... dann werde ich morgen mal schauen, was sich ergibt.

vielen dank erstmal soweit
 
also auch wenn ich für die reinigung bzw. wiederherstellung bezahlt hätte wäre es kein garantiefall? ich denke doch, dass ich auf eine erbrachte leistung eine garantie erhalte.

edit: der bestand der garantie wurde insofern bestätigt, als dass auf dem letzten reperaturauftrag verzeichnet ist, dass die garantie uneingeschränkt gilt. liegt also schriftlich vor.

Bitte verwechsle jetzt nicht Garantie und Gewährleistung. Auf eine bezahlte Reparatur hast du Gewährleistung, i.d.R. jedoch keine Garantie. Du hast aber keine Reparatur bezahlt, daher auch keine Gewährleistung. Es gilt weiterhin die Garantie und bei Schäden durch eindringende Flüssigkeit sieht es schlecht aus. Natürlich kann der Schaden auch unabhängig vom Flüssigkeitseinbruch sein, nur wie will man das feststellen?

Gruß Thomas
 
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