Hhmm, ich weiß nicht. Das haben wir bei RAF-Anwalt Otto Schily auch gesagt, dass der weg muss. Als er sich dann endlich in den Aufsichtsrat der von ihm geförderten Biotechfirmen zurückgezogen hat, war Schäuble der Nachfolger. Vom Regen in die Traufe. Wenn sich das fortsetzt, kommt ja eigentlich nur der CDU-Menschenrechtsexperte Roland Koch für die Nachfolge in Frage. Fragt sich, ob damit was anders wird.
Anders gesagt: der Job des Innenministers ist es ein Stück weit, seinen Ermittlungsbehörden ausreichend Befugnisse zu verschaffen. Viel wichtiger als ein neuer Innenminister wäre ein Parlament, das seine Aufgabe ernst nimmt und nicht selbst verfassungswidrige Gesetze einfach so durchwinkt, weil "Karlsruhe die ja dann schon wieder kassiert". Datenschutz braucht eine starke Lobby im Parlament! Solange das nicht der Fall ist, ist eigentlich egal, wer gerade Innenminister ist.
Ja, ich glaube auch, dass jeder Innenminister immer bestrebt ist, seinen untergeordneten Behörden, also den Ermittlungsbehörden, mehr Befugnisse zu verschaffen.
Wobei dass nicht zwangsläufig immer so sein muss, es gab ja auch schon Bundesinnenminister, und Justizminister, denen die Rechte der Bürger ein Anliegen waren, und die nicht immer nur daran dachten, wie man die Kompetenzen der Ermittlungsorgane noch weiter ausweiten könnte.
Ich denke da an Gerhard Baum als Bundesinnenminster, oder als Bundesjustiziministerin, die Frau Leutheusser-Schnarrenberger, waren bzw. sind beides Politiker, die manchmal den Wunsch oder Verlangen der Sicherheitsbehörden, damals und auch heute, durchaus kritisch gegenüber standen, bzw. noch gegenüber stehen.
Die Frau Leutheusser-Schnarrenberger ist damals wegen dem großen Lauschangriff, der damals verabschiedet wurde, zurückgetreten.
Und sie hatte recht gehabt mit ihren Bedenken, denn der sogenannte große Lauschangriff wurde dann auch wieder weitgehend vom Bundesverfassungsgericht kassiert.
Aber wenn ich mir überlege, wie Schily sich verhalten hat, ein SPDler, und nach dazu ehemaliger Grüner und RAF Antwalt.
Von jemanden mit so einer Vergangenheit hätte ich mir schon mehr Fingerspitzengefühl und mehr Rücksichtnahme auf die Bügerrechte gewünscht.
Aber im Endeffekt braucht es dann das Parlament, die entsprechenden Gesetze zu verabschieden, die dazu nötig sind, um den Ermittlungsorgangen mehr Rechte zu verschaffen.
Ich finde es aber schon peinlich, wenn man überlegt, dann hat es doch in der letzten Zeit kein großes Sicherheitsgesetz mehr geschafft, dass Bundesverfassungsgericht unbeschadet zu passieren.
Die ganzen großen Sicherheitsgesetze wurden doch in der letzten Zeit, entweder komplett kassiert, oder aber entscheident vom Bundesverfassungsgericht verändert.
Da sollte man sich als Abgeordneter, der die Gesetze beschlossen hat, doch mal ein paar Gedanken darüber machen.
Denn an sich sollte dass doch schon den Abgeordneten auffallen, dass ein Gesetz nicht verfassungskonform ist.