Bei einem gewerblichen Verkäufer hast du 14 Tage Rücktrittsrecht vom Kaufvertrag. Bei einem privaten Verkäufer kommt es darauf an was er EXAKT in seiner Anzeige geschrieben hat. Wenn Gewährleistung erst gar nicht korrekt ausgeschlossen wurde, dann muss der Verkäufer hier sowieso nachbessern. Sofern nämlich nur unten dabeisteht "Ich gebe keine Garantie und nehme das Gerät nicht zurück" ist das nicht ausreichend.
Ansonsten reicht es auch wenn der Verkäufer geschrieben hat dass das Gerät einwandfrei funktioniert, was es schließlich nicht tut. Der private Verkäufer hat zumindest eine Sorgfaltspflicht vor dem Verkauf sicherzustellen, dass das Gerät dem angegebenen Zustand auch entspricht. Ich kann schließlich nicht etwas als gebraucht funktionierend verkaufen wenn es dann defekt ist.
Sofern das Gerät aber als defekt verkauft wurde, oder extra dortsteht dass die Funktionsfähigkeit nicht getestet wurde und nur drinsteht "Gerät lässt sich einschalten und bootet auch" dann wirds blöd für dich.
Daher wäre der Text der Verkaufsanzeige (natürlich ohne irgendwelche persönlichen Daten wie E-Mailadresse oder Telefonnummer) wichtig.
Ansonsten, der Fingerabdrucksensor ist nun nicht so essentiell, wenn das Gerät ansonsten funktioniert kann mans auch weiternutzen. Es ist halt leider doch ein 6 Jahre altes Modell das in Kürze keinen Support von Apple mehr erhalten wird, und schwer tauschbare Akku wird auch durch sein. Insofern schon ungünstig..