Fingerabdrücke sind "voll" bei MacBook Pro 2016

Also ich würde für einen 2016 i7 definitiv keine 750€ mehr zahlen. Wobei man jetzt auch nicht weiß, ob der Akku schon mal getauscht wurde etc. trotzdem ist hier ein defektes Gerät verkauft worden. Das würde ich so auf keinen Fall hinnehmen.
Weiß ich jetzt nicht ob da was getauscht wurde - in den Systeminformationen stehen 371 Ladezyklen. Scheint also noch der erste Akku zu sein.
 
Die Serie hat auch einige andere bekannte Schwachstellen/Risiken für den Käufer.

Wie ist denn der sonstige Zustand (Kratzer, Abnutzungsspuren etc.)?
 
Die Serie hat auch einige andere bekannte Schwachstellen/Risiken für den Käufer.

Wie ist denn der sonstige Zustand (Kratzer, Abnutzungsspuren etc.)?
Allgemein ist der Zustand tadellos. Ich wüsste jetzt nicht, was ich da bemängeln könnte. Abnutzungsspuren sehe ich jetzt keine. Display ist auch in Ordnung und nirgendwo gebrochen etc...

EDIT: Oh Stop. Wenn ich so überlege: Ab und zu wird die zweite Grafikkarte nicht korrekt dazugeschaltet. Wenn ich beispielsweise Photoshop starte, wird der Bildschirm schwarz und bleibt schwarz. Nach einem Neustart geht es dann. Dasselbe Spiel beim Flugsimulator X-Plane. Kurz nach dem Start ist der Monitor schwarz und es hilft nur noch ein Neustart. Neben dem TouchID-Sensor spinnt also auch noch die zweite Grafikkarte. Obwohl der Systemtest keine Fehler anzeigt (wenn man nach dem Einschalten "D" drückt).
 

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Ich würde hier weiter Apple in die Pflicht nehmen - der Hardwaretest hat ja keine Probleme gezeigt.

Wenn dann das System / T2 Chip "meint", dass die maximale Anzahl an Fingerabdrücken erreicht sind, dann klingt das für mich sehr deutlich nach einem Softwareproblem (T2-Betriebssystem oder in Kombinaten mit macOS) von Apple. Und so etwas kann eigentlich nur Apple lösen...
Hier den Kunden auf eine Reparatur von 600-800€ sitzen zu lassen ist meiner Meinung nach nicht OK.
 
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Dann tut es mir für dich echt leid ... du hast eben ein defektes Gerät gekauft. Ob das nun wissentlich von Seiten der Verkäufer*in geschehen ist, ist ja nicht zu klären. Aber ich wiederhole mich, ICH hätte niemals 750€ für ein 6 Jahre altes Notebook mit dem ersten Akku ausgegeben. Denn den Akkutausch muss man bei so alten Geräten einfach mit einpreisen ... und der liegt dann bei 209€.

Ich denke, du solltest auf jeden Fall mit den Mängeln an die verkaufende Person herantreten. Es ist jetzt natürlich auch noch die Frage, ob ein vernünftiger Kaufvertrag aufgesetzt wurde oder es über z.B. Ebay (nicht Kleinanzeigen) abgehandelt wurde. Du hast, wenn die Mängel verschwiegen wurden auf jeden Fall die besseren Karten. Allerdings wird sich das auch nur mit einer Rechtsschutzversicherung "lohnen", dagegen vorzugehen.
 
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Ich würde hier weiter Apple in die Pflicht nehmen - der Hardwaretest hat ja keine Probleme gezeigt.

Wenn dann das System / T2 Chip "meint", dass die maximale Anzahl an Fingerabdrücken erreicht sind, dann klingt das für mich sehr deutlich nach einem Softwareproblem (T2-Betriebssystem oder in Kombinaten mit macOS) von Apple. Und so etwas kann eigentlich nur Apple lösen...
Hier den Kunden auf eine Reparatur von 600-800€ sitzen zu lassen ist meiner Meinung nach nicht OK.
Das Notebook hat gar keinen T2 Chip ... was soll Apple da bei einem 6 Jahre alten Gerät machen und wie soll Apple da "in die Pflicht genommen" werden? Das Gerät hat anscheinend mehrere defekte (dedizierte Grafikkarte, TouchID, ...) und lässt sich nicht einwandfrei benutzen.
 
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Der Apple Service Provider hat doch schon geschrieben: "Problem Bekannt. Bei dem Fehler Tauschen wir das Mainboard - kostet 600-700 Öcken."

Nein, da sehe ich leider auch keine sinnvolle Argumentationsmöglichkeit wie man den letzten teil des Satzes (den mit den Öcken) verschwinden lassen kann..
 
Das Notebook hat gar keinen T2 Chip ... was soll Apple da bei einem 6 Jahre alten Gerät machen und wie soll Apple da "in die Pflicht genommen" werden? Das Gerät hat anscheinend mehrere defekte (dedizierte Grafikkarte, TouchID, ...) und lässt sich nicht einwandfrei benutzen.
Da hast Du Recht: Das MacBook Pro 2016 Modell scheint noch den Vorgänger - T1 - Secure Enclave - zu nutzen.

Aber vom grundsätzlichen her ändert das ja nichts, weil der T1 (oder seine Firmware) aus irgendeinem Grund nicht mehr "rücksetzbar" ist.
Da sollte Apple von sich aus Interesse daran haben das Problem zu lösen. Auch wenn sie den T1 bei den neueren Modellen gar nicht mehr nutzen. Aber das Problem könnte ja auch in den T2 "mitgewandert" sein.
 
Ich verkaufe demnächst selbst ein ähnliches Gerät und habe daher schon ein wenig bei den Preisen geschaut. Selbst ohne diese beiden Fehler finde ich den Preis sehr hoch.
 
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@oktagon genau das empfinde ich auch. Es ist definitiv kein „Schnäppchen“. Selbst ein funktionierendes Gerät mit dem ersten Akku, empfinde ich den Preis als viel zu hoch.
 
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Also, ich komme nun wirklich zu dem Schluss dass ich das Gerät wieder zurückschicke. Ich hoffe nur, dass das ohne Komplikationen vor sich geht. Habe das MacBook nochmals sehr genau angesehen und etwa in der Mitte des Bildschirms einen Pixelfehler gefunden, da funktionieren untereinander 2 oder 3 Pixel nicht, sieht aus wie ein dunkelgrauer senkrechter Strich. Der ist ziemlich weit hinten, so als wäre er auf der Displayrückseite. Jedenfalls ist es kein Fleck oder kein Kratzer, das sind Bildschirmpixel die kaputt sind.
 
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Bei einem gewerblichen Verkäufer hast du 14 Tage Rücktrittsrecht vom Kaufvertrag. Bei einem privaten Verkäufer kommt es darauf an was er EXAKT in seiner Anzeige geschrieben hat. Wenn Gewährleistung erst gar nicht korrekt ausgeschlossen wurde, dann muss der Verkäufer hier sowieso nachbessern. Sofern nämlich nur unten dabeisteht "Ich gebe keine Garantie und nehme das Gerät nicht zurück" ist das nicht ausreichend.

Ansonsten reicht es auch wenn der Verkäufer geschrieben hat dass das Gerät einwandfrei funktioniert, was es schließlich nicht tut. Der private Verkäufer hat zumindest eine Sorgfaltspflicht vor dem Verkauf sicherzustellen, dass das Gerät dem angegebenen Zustand auch entspricht. Ich kann schließlich nicht etwas als gebraucht funktionierend verkaufen wenn es dann defekt ist.

Sofern das Gerät aber als defekt verkauft wurde, oder extra dortsteht dass die Funktionsfähigkeit nicht getestet wurde und nur drinsteht "Gerät lässt sich einschalten und bootet auch" dann wirds blöd für dich.

Daher wäre der Text der Verkaufsanzeige (natürlich ohne irgendwelche persönlichen Daten wie E-Mailadresse oder Telefonnummer) wichtig.

Ansonsten, der Fingerabdrucksensor ist nun nicht so essentiell, wenn das Gerät ansonsten funktioniert kann mans auch weiternutzen. Es ist halt leider doch ein 6 Jahre altes Modell das in Kürze keinen Support von Apple mehr erhalten wird, und schwer tauschbare Akku wird auch durch sein. Insofern schon ungünstig..
 
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