fester freier

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büro schmitz

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hallo zusammen,
vorweg, ich habe gesucht, aber keinen passenden thread gefunden. :rolleyes:

ich bin freie grafikerin und habe von einer agentur das angebot bekommen dort fest zu arbeiten.
darauf möchte ich aber nicht komplett eingehn, weil ich die selbstständigkeit nicht aufgeben will.

daher die alternative: feste freie.
werde vorschlagen 3 tage die woche.

wie gehe ich genau vor, was muß ich beachten?

wir einigen uns auf eine pauschale.
dafür schreibe ich dann jeden monat rechnungen?
wie vermeide ich die scheinselbstständigkeit? – reicht es, wenn ich noch andere aufträge habe oder darf ich einen gewissen prozentualen satz nicht mit der festen freien stelle überschreiten?

wäre ganz toll, wenn es hier 'feste freie' gibt, die mir tipps geben könnten!!


:D
vielen dank für eure hilfe
das büro schmitz
 
Hallo Büro, willkommen im MacUserForum!

Du setzt Dich den Verdacht der Scheinselbstständigkeit
aus, wenn Du nur für einen Auftraggeber tätig bist.
Du darfst nicht auf Dauer nur für einen Auftraggeber
tätig sein und keine festen Arbeitszeiten haben.

Trifft dies nicht zu, bist Du sozialversicherungspflichtig
und wirst lt. Gesetz als Arbeitnehmer behandelt.

Von einem gewissen Prozentsatz an anderen Aufträgen
ist mir nichts bekannt. Es müssen nur andere Kunden
in Deinem Portfolio sein.


Gruss Jürgen
 
vielen dank, das hilft schonmal.

ich dachte, ich dürfte vielleicht eine gewisse summe nicht überschreiten.
bzw. die feste freie tätigkeit dürfte nicht mehr als 50% meiner einnahmen betragen. aber das läst sich ja zeitweise nicht vermeiden!?

wer kann denn wie meine arbeitszeiten überprüfen?

sorry, aber in diesen dingen bin ich etwas unbedarft...:eek:

das büro grüßt zurück
 
Hallo Büro,

das könnte zum Beispiel das Finanzamt bei einer
Betriebsprüfung entdecken. Ausserdem überwachen
die Sozialversicherungen dies sehr genau. Kritisch
ist es, wenn Du Inhouse arbeitest.

Hast Du überhaupt vor, Dich um andere Klienten
zu kümmern? Wenn Du drei Tage die Woche fest
nur für einen Kunden bei ihm im Büro arbeitest,
dann hast Du ja so gut wie keine Zeit für Neuaquise.

Hieer kannst Du Näheres erfahren…
http://www.asstel.de/Asstel/de/fln/...-ber/schein-ber/Scheinselbststaendigkeit.html

Gruss Jürgen
 
JürgenggB schrieb:
Hallo Büro,

das könnte zum Beispiel das Finanzamt bei einer
Betriebsprüfung entdecken. Gruss Jürgen

Man muss es halt nur geschickt genug machen.
1. Nicht nach Stunden sondern Projekten abrechnen.
2. Dringend noch 2-3 andere Kunden haben, die auch pro Montat Rechnungen kriegen.

PS: Der Staat macht es schon schwer genug für Leute die arbeiten wollen, da darf auch schon mal geschummelt werden (das ist meine Zwangsmoral :D)

Allerdings geht eine FREIE Anstellung als FESTER nun wirklich nicht, wenn es der einzige Kunde ist.
 
Ich habe dazu die Informationen, das die frühere Definition der "Scheinselbstständigkeit" verändert worden ist.

Es spielt keine Rolle, wieviel Auftraggeber du hast. Du kannst mit einem Auftraggeber selbstständig sein – und mit fünfen scheinselbstständig.

Scheinselbstständig ist immer nur das Auftragsverhältnis, niemals die ganze Person: Wenn einer meiner Verträge als scheinselbstständig eingestuft wird, kann ich trotzdem für meine anderen Kunden als Selbstständiger weiterarbeiten.

Für Dich liegt eine Scheinselbstständigkeit vor, wenn deine Arbeitsverhältnis bestimmte Kriterien erfüllt:
* Bist du weisungsgebunden?
* Bist du in den Betrieb des Arbeitgebers eingebunden?
(also: arbeitets du in den Räumen des Auftraggebers, hast du dort einen festen Arbeitsplatz, eine eigene Tel.-Nummer, wirst du eingeteilt, bist du an Dienstpläne eingebunden, kannst du Aufträge ablehnen, etc.)

Wenn der Verdacht auf ein scheinselbstständiges Arbeitsverhältnis entsteht, wird eigentlich die BfA tätig, weil der ja deine Sozielversicherungsbeiträge entgehen.
Bei der solltest du dich vielleicht vorher besser erkundigen.
Wenn es bei dir so ist, dass der Auftraggeber dich am liebsten einstellen würde, sehe ich Schwierigkeiten für deine Konstruktion. Das Risiko geht nämlich der Auftraggeber ein, nicht du, wenn ein Vertrag als scheinselbstständig eingestuft wird. (Die Paragraphen zur Scheinselbstständigkeit sind zum Schutz der Auftrag- und Arbeitnehmern da.)
 
Ich glaube nicht dass der Arbeitgeber/Auftraggeber etwas dagegen hat, er wird sich vertraglich absichern, dass der Auftragnehmer ihm meldet falls Scheinselbständigkeit droht. Ist nämlich möglich (mir bei einem grossen Unternehmen passiert).

Das Problem ist vielmehr, dass man sich zu sehr auf einen Kunden fixiert und in Abhängigkeit gerät. Fallen die Aufträge dann weg, fällt man in ein tiefes Loch...
 
hard2handle schrieb:
Ich glaube nicht dass der Arbeitgeber/Auftraggeber etwas dagegen hat, er wird sich vertraglich absichern, dass der Auftragnehmer ihm meldet falls Scheinselbständigkeit droht.
Dies ist auch meine Erfahrung.
Mit meinem Hauptkunden habe ich zusätzlich zu einem Vertrag, der meine Rechte und Pflichten als freier Mitarbeiter und andererseits seine Rechte und Pflichten als Kunde aufzeigt, eine Vereinbarung (Formschreiben) getroffen, der ihn als Auftraggeber von Ansprüchen und Forderungen meinerseits im Falle eines Konflikts zu o.g. Thema freistellt. Dies ist bei Kunden ab einer bestimmten Größe gängige Praxis.
 
Al Terego schrieb:
Dies ist auch meine Erfahrung.
Mit meinem Hauptkunden habe ich zusätzlich zu einem Vertrag, der meine Rechte und Pflichten als freier Mitarbeiter und andererseits seine Rechte und Pflichten als Kunde aufzeigt, eine Vereinbarung (Formschreiben) getroffen, der ihn als Auftraggeber von Ansprüchen und Forderungen meinerseits im Falle eines Konflikts zu o.g. Thema freistellt. Dies ist bei Kunden ab einer bestimmten Größe gängige Praxis.

habs genauso geregelt...
 
vielen dank für eure tipps!

dieses formschreiben, welches ihr aufgesetzt habt, beinhaltet
meine rechte:
- eigenständige urlaubsplanung
- mögliche ablehnung von jobs
- zeiteinteilung 'frei'
- ??

pflichten:
- vereinbarte stundenzahl buchbar
- pauschalsumme
- ??
sorry, aber man will ja nichts falsch machen..
 
Diese Zusatzvereinbarung zur Scheinselbständigkeit habe nicht ich aufgesetzt, sondern mein Kunde. Ich habe sie jetzt leider gerade nicht greifbar.

Im Vertrag stehen die von Dir genannten Punkte drin und mehr. Auch gerade nicht vorliegend. Vielleicht schreibt ja gleich noch jemand was dazu.

Gruß, Al
 
Dieses "Formschreiben" erhält man in der Regel vom Auftraggeber, denn der will sich ja absichern.

Sobald das Thema Urlaubsplanung etc. auftaucht wird es schon komisch hinsichtlich Scheinselbständigkeit! Die Beauftragung lief mittels Bestellungen oder Beauftragungen projektweise. Alles andere riecht schon extrem nach Arbeitsvertrag...

Also: Projekte abklären, Arbeitsvolumen/~pakete vereinbaren und dann Deadlines vereinbaren. Dann bist Du wirklich frei, die eigenen "Rechte" brauchen nicht definiert zu werden!
 
hard2handle schrieb:
Sobald das Thema Urlaubsplanung etc. auftaucht wird es schon komisch hinsichtlich Scheinselbständigkeit!
Verstehe ich nicht so ganz.
Als freier Mitarbeiter mit oder ohne Vertrag habe ich mit irgendwelchen Urlaubszeiten des Kunden doch nichts zu schaffen. Ob ich aufträge annehme oder ablehne, ist doch meine Sache. Oder was meinst Du?
 
Al Terego schrieb:
Verstehe ich nicht so ganz.
Als freier Mitarbeiter mit oder ohne Vertrag habe ich mit irgendwelchen Urlaubszeiten des Kunden doch nichts zu schaffen. Ob ich aufträge annehme oder ablehne, ist doch meine Sache. Oder was meinst Du?

Genau das meine ich. In Post #11 meinte büro schmitz etwas von der Definition von Rechten, die überhaupt nicht definiert werden müssen, wenn eine Tätigkeit als Freelancer vorliegt! Denn als Freelancer ist es selbstverständlich, dass ich meinen Urlaub frei planen kann, dass ich Projekte ablehnen kann, meine Zeit frei einteilen kann etc. - denn das macht ja gerade die Selbständigkeit aus!
 
Jenau.
Und manche Kunden wollen dies nur explizit festgeschrieben wissen, wenn absehbar ist, dass ein Freelancer öfter als mal für nur ein Projekt im Monat gebucht wird. Ein Muss sind schriftliche Vereinbarungen nicht. Sie ersetzen eher die Sache mit Angebotsstellung, -bestätigung und allem, was dazugehört. Vielleicht kann man es so ausdrücken.
 
Ja, denn die Schiene mit Angebot, Beauftragung und Abrechnung ist der "klassische" Weg, auf dem i.d.R. die wenigsten Probleme auftauchen.

Im Angebot sollte man ganz klar festlegen, ob und wenn ja wann eine Deadline besteht, so dass der Kunde einfach nur noch auf Basis des Angebotes eine Bestellung tätigen kann. Das ist einerseits kundenfreundlich und gibt andererseits Sicherheit.
 
Sorry. Aber "fester Freier" finde ich eine eindeutig zweideutige Überschrift. Ich war sehr interessiert und fand nicht was ich suchte.

Das hätte ein noch nie dagewesender Thread werden können! :)
 
Wenn man in der KSK ist, müsste sich das Thema Scheinselbständigkeit ohnehin vollständig erledigen. Schließlich werden damit ja die entsprechenden Zahlungen an die BfA geleistet. Was sollte man da also noch von dem Scheinselbständigen wollen?

Beste Grüße,

erko
 
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