fernabsatzgesetz bei BTO geräten bei Apple

eintausendstel

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hallo an alle

hat jemand schonmal versucht, ein Power Book (BTO) an Apple via fernabsatzgesetz zurückzugeben ?

ich kenne das urteil (VIII ZR 295/01) des BGH vom 19. März 03 zum thema - aber das ist natürlich immer etwas auslegungssache.

hat es jemand schoneinmal probiert ?
 
BTO ist nicht wirklich BTO. Die werden auch in allen Konstellationen produziert, du bekommst dann das was passt. Soweit ih weiß kann man die via Fernabgabegesetz zurücksenden. Mein ich hier irgendwo schon gelesen zu haben.
 
Fernabsatzgesetz gibt es seit der großen Schuldrechtsreform vom 1.1.2002 nicht mehr. Die Anspruchsgrundlage ist jetzt §312d BGB i.V.m. §§355 oder 356 BGB.

BTO, wie es bei Apple betrieben wird, ist keine kundenspezifisch gefertigte Ware im Sinne von §312d (4) 1. BGB. Das PB kann von Apple problemlos an den nächsten verkauft werden, der ein SD haben will. Und den Speicher kann Apple problemlos wieder austauschen.

Snoop
 
Also bei BTO Macs sollte das eigentlich kein Problem sein. Ich glaube auch das Apple bestimmte "gängige" BTO Konfigurationen die häufig bestellt werden auch schon baut bevor sie jemand bestellt.

Anders sieht es dagegen z.B. bei der Gravur auf einem iPod aus, ich glaube nicht das Apple diesen zurücknimmt solange er nicht defekt ist.
 
Magicq99 schrieb:
Also bei BTO Macs sollte das eigentlich kein Problem sein. Ich glaube auch das Apple bestimmte "gängige" BTO Konfigurationen die häufig bestellt werden auch schon baut bevor sie jemand bestellt.

Anders sieht es dagegen z.B. bei der Gravur auf einem iPod aus, ich glaube nicht das Apple diesen zurücknimmt solange er nicht defekt ist.
Der wiederum ist ja auch speziell für den Kunden gefertigt, also individuell. ;)
 
na ja, bei dem PB geht es um eine grafikkarte - 128 statt 64 - ist doch wohl aber auch eine recht häufig gekaufte version ...

na mal schaun :rolleyes:
 
eintausendstel schrieb:
na ja, bei dem PB geht es um eine grafikkarte - 128 statt 64 - ist doch wohl aber auch eine recht häufig gekaufte version ...
Da kann man von ausgehen, ja! ;)
 
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