falkgottschalk
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Hallo,
ich habe etwas Zoff mit einem Versender aus Online-Kauf.
Die konkrete Frage:
Darf der in seinen AGB (etwa als Fussnote auf Seite 78) definieren, dass eine Rücksendung nur dann von ihm bezahlt wird wenn ER die Abholung organisiert, sprich dass ich als Kunde nicht selber zur Post laufen darf?
Es geht um eine ziemlich kleine Sendung im Wert von etwa 60 EUR.
ich habe etwas Zoff mit einem Versender aus Online-Kauf.
Die konkrete Frage:
Darf der in seinen AGB (etwa als Fussnote auf Seite 78) definieren, dass eine Rücksendung nur dann von ihm bezahlt wird wenn ER die Abholung organisiert, sprich dass ich als Kunde nicht selber zur Post laufen darf?
Es geht um eine ziemlich kleine Sendung im Wert von etwa 60 EUR.