Fahrzeug anmelden in Deutschland - komplizierte Situation

Steppenwolf

Aktives Mitglied
Thread Starter
Dabei seit
23.06.2005
Beiträge
3.330
Reaktionspunkte
76
Hallo zusammen,

ich komme nächste Woche nach Deutschland über Frankfurt zurück zurück und würde gerne mein abgemeldetes Motorrad ohne TÜV in Göttingen wieder anmelden, bin aber in Bayern gemeldet. Blöde Frage: Wie bekomme ich diese Maschine angemeldet? Kann ich ein Fahrzeug anmelden in einem anderen Landkreis außer dem, wo ich gemeldet bin? Und wo darf ich den TÜV machen? Oder muss ich den ganzen Weg zurück nach Bayern, dann wieder nach Göttingen?

Kann mir das jemand erklären bitte, wie ich vorzugehen habe?
 
Erst mal neuen TÜV machen. Ohne TÜV gibt's auch keine Zulassung.
Zulassen kannst du es nur am Erstwohnsitz.
So hab ich das zumindest in Erinnerung.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: MmeBezier, MrBaud und mamo68
Zulassen geht nur im Zulassungsbezirk in der sich auch die ladungsfähige Adresse der Person befindet. Du müsstest dich also erst ummelden, und dann das Moped zulassen.

edit: Du kannst natürlich auch eine Vertrauensperson mit einer Vollmacht von der Zulassungsstelle ausstatten, die vielleicht näher an deiner Meldeadresse in Bayern wohnt. Die müsste dir dann die Schilder zuschicken usw. nimmt halt Zeit in Anspruch. Funktioniert natürlich nur, wenn du dich nicht komplett in Göttingen niederlässt sondern nur temporär dort bist.
 
Aber wie fahre ich in Göttingen zum TÜV, wenn ich keine Kennzeichen bekomme ohne Zulassung?
 
schieben?
Oder das Fahrzeug auf einen Anhänger und damit zum TÜV?
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Compikub und MmeBezier
https://www.tuev-nord.de/de/privatk...pps/tuning-anbau-umbau/fahren-ohne-zulassung/
  • Mit Kurzzeitkennzeichen:
    Beantragen Sie das Kurzzeitkennzeichen beim Straßenverkehrsamt. Hierfür benötigen Sie Ihren Personalausweis und eine Deckungsbestätigung einer Versicherung. Sie erhalten einen Blanko-Fahrzeugschein, in dem Sie die Fahrzeugdaten nachtragen. Das Kurzzeitkennzeichen ist maximal 5 Tage gültig und muss nicht zurückgegeben werden.
  • Mit rotem Kennzeichen:
    Zuverlässige Autohändler und Werkstätten haben rote Kennzeichen, die diese einsetzen können. Fragen Sie nach, ob Ihnen Ihre Werkstatt das Fahrzeug zur Begutachtung bei uns vorführt.
 
funktioniert das wirklich wenn man das in München beantragen muss, es aber in Göttingen benötigt?

Es ist nach § 16a der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) erlaubt, Fahrten, die im Zusammenhang mit der Erlangung einer neuen Betriebserlaubnis stehen, durchzuführen. Zulässig sind allerdings dann nur Fahrten zur nächstgelegenen Begutachtungsstelle.
 
funktioniert das wirklich wenn man das in München beantragen muss, es aber in Göttingen benötigt?

Es ist nach § 16a der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) erlaubt, Fahrten, die im Zusammenhang mit der Erlangung einer neuen Betriebserlaubnis stehen, durchzuführen. Zulässig sind allerdings dann nur Fahrten zur nächstgelegenen Begutachtungsstelle.
Gibt ja sicherlich auch Niederlassungen von KfZ-Werkstätten in größeren Städten, oder nicht?
 
funktioniert das wirklich wenn man das in München beantragen muss, es aber in Göttingen benötigt?

Es ist nach § 16a der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) erlaubt, Fahrten, die im Zusammenhang mit der Erlangung einer neuen Betriebserlaubnis stehen, durchzuführen. Zulässig sind allerdings dann nur Fahrten zur nächstgelegenen Begutachtungsstelle.

ich benötige das Fahrzeug gar nicht in Göttingen, es ist dort nur geparkt.
 
ich benötige das Fahrzeug gar nicht in Göttingen, es ist dort nur geparkt.

wäre es eine Idee einfach am Montag beim TÜV anzurufen, Dein Problem sollte doch wohl nicht ganz unbekannt aber lösbar sein. Die müssen doch am besten Wissen wie das funktioniert.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: MrBaud und WollMac
Ich habe damals auch mein Auto beim Händler mit Kurzzeitkennzeichen abgeholt, um es dann nach Erhalt des Fahrzeugbriefes an meiner lokalen Zulassungsstelle zuzulassen. Anders geht es nicht. Damit bin ich dann von Grafenau im bayrischen Wald nach Stuttgart gefahren. Bedenke aber, dass Du damit nur haftpflichtversichert bist.
 
also mit den Gelben zum TÜV und danach nach Hause :i;):, oder erst TÜV und dann über einen Zulassungsdienst wie z.B. Mme ihn beschrieben hat
 
Ich habe damals auch mein Auto beim Händler mit Kurzzeitkennzeichen abgeholt, um es dann nach Erhalt des Fahrzeugbriefes an meiner lokalen Zulassungsstelle zuzulassen. Anders geht es nicht. Damit bin ich dann von Grafenau im bayrischen Wald nach Stuttgart gefahren. Bedenke aber, dass Du damit nur haftpflichtversichert bist.
Wir haben da so von Kassel nach Berlin gemacht.
Ich hab es aber von Anfang an Vollkaskoversichert. Entweder am Anfang über den Händler oder sogar direkt über unsere Kfz-Versicherung. Mit der Würde ich hier einfach mal reden. Die sind da oft einfacher gestrickt als man denkt.
 
Aber Achtung, mit den gelben Nummern darfst du ohne gültigem TÜV nur innerhalb des Zulassungsbezirks mit Untersuchungsstelle und Nachbarbezirks-Untersuchungsstelle fahren!
Also gelbe Nummern in Göttingen klar machen und dort dann auch zum TÜV. Und dann mit neuen Nummern nach Bayern, wo du das Moped in deinem Meldebezirk zulassen kannst.
 
Ich würd einfach anrufen und freundlich fragen. Oder ggf. Mail schreiben, wenn die da einen Praktikanten am Tablet sitzen haben, dann hast du eine Antwort gleich schriftlich.
 
Zurück
Oben Unten