Fahrrad Laser Rücklicht - Rechtslage und Gefahren bei der Nutzung

Der Radfahrer hat das Gesetz meistens auf Seiner Seite, da schon eine "Inbetriebnahme" des Kraftfahrzeugs eine Betriebsgefahr darstellt.
Da Radler weder Kennzeichnungs- oder
Haftpflicht kennen, fühlen sich viele als Helden der Straße, für die Regeln reine Theorie sind.
Strengere Kontrollen, Kennzeichnungs und Zulassungspflicht würden auch der Sicherheit der Radfahrenden nutzen,
genau wie das tragen des Helms.
 
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Ja, den mein Renner ist mein ganz normales Alltagsrad. Dieses Foto ist etwas älter, ich haben ihn inzwischen wieder etwas umgebaut.

Ok. Du hast gewonnen. :D
Ich habe weder an meinem Rennrad noch an meinen MTBs Licht.

Das sind für mich Sportgeräte. Die bewege ich so gut wie nie in der Dunkelheit.
Und wenn mir das mal passiert, habe ich eigentlich immer ein Notfalllicht zum dranschnallen im Rucksack.
 
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Ich hab jetzt mal beim ADFC und bei meiner Stadt bezüglich der Lage und rechtlichen Konsequenzen für die Nutzung solcher Laser Rücklichter nachgefragt. Bin mal auf die Antwort gespannt. Vermute aber schwammige und unverbindliche Antworten.
Wie lautete die Antwort?
 
Wie lautete die Antwort?
Ich finde eig. jede zusätzliche "Lightshow" nachts auf der Strasse jedenfalls überdenkenswert. Die zwei Streifen bewegen sich da ja mit.

Mich verwirren teils schon bei den PKW´s der ständige Wechsel. Bei VW geht mal das eine Nebellicht aus bei Lenkeinschlag, beim blinken geht das Hauptlich aus und danach wieder an - eher ein Zirkus mit fraglichem Nutzen aufgrund der Undurchschaubarkeit im dunkeln.

Licht heißt nicht zwingen sicherer, Sinn sollte es schon auch haben
 
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