erweiterte handelrechtliche Angaben - betroffen?

clonie

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Hallo zusammen,

ich wurde von einem Kunden darauf aufmerksam gemacht, dass 17. Mai ein europäisches Gesetz in Kraft getreten ist.
Umsetzung der europäische Dienstleistungsrichtlinie
2006/123/EG vom 12. Dezember 2006

  • Es betrifft Freiberufler und Gewerbetreibende.
  • Die Verordnung gilt zusätzlich zu den bestehenden Pflichtangaben.
  • Es geht nicht um das Web-Impressum, sondern alle anderen, sozusagen die analogen Medien.
  • Das sind dann 11 Pflichtangaben + ggf 4 für spezielle Fälle

Angeben muss man es jetzt neu auch in folgenden Fällen (wahlweise)

  1. durch direkte, unaufgeforderte Information an Dienstleistungsempfänger
  2. durch eine Mitteilung am Ort der Leistungserbringung oder des Vertragsschlusses, so dass diese dem Dienstleistungsempfänger leicht zugänglich sind (z.B. Aushang, Faltblatt)
  3. leichte elektronische Zugänglichmachung über eine vom Dienstleistungsempfänger angegebene Adresse (z.B. Verweis auf Internetseite des Dienstleisters per Email)
  4. in allen zur Verfügung gestellten ausführlichen Informationsunterlagen über die angebotene Dienstleistung


Es betrifft laut Informations-PDF* eines Rechtsanwaltsbüro (der Kunde hatte ein Seminar da besucht und ließ es mir freundlicherweise zukommen) z.B. auch Printprodukte wie Broschüren, Kataloge und Prospekte.
Andererseits heißt es, die Informationen können auch mündlich angegeben werden (halt vor Vertragsabschluss). Aber mehr Info wäre eben besser als zu wenig, ist der Ratschlag.

Es soll laut Prognose Mahnungen (bis 1,000 € Busßgeld) hageln ohne Ende, da es sich halt nicht so schnell rumspricht wie damals die Impressum-Geschichte bei den Websites.


Soweit der Infoteil :D
Bin gespannt, was ihr dazu sagt.


nun meine Frage:
Muss das jetzt auf jedem Flyer von kleinen Theatern, Gymnastikseminaren etc draufstehen? Mir scheint, es reicht ein Hinweis auf das Impressum der Website?
Wie würde so ein Satz aussehen?
So vielleicht:
Die vollständigen, handelrechtlichen Angaben können Sie
dem Impressum von www.schießmichtot.de entnehmen.
Oder wie will man die kompletten AGBS etc mündlich weitergeben?!

:kopfkratz:
 
Soviele Hits... und weder ein Danke noch ein „so ein Blödsinn“?
Geschweige denn eine Meinung? Oder auch einfach nur Spam? :D
 
Dann sag ich mal "Hä?" Was soll man denn jetzt noch angeben?
 
Ich war zu faul, das alles abzutippen (muss ich? :eek:).
Aber z.B. auch so Sachen wie Umsatzsteuer-ID und der Kladeradatsch.
Klar, wenn ich ein offizielles Angebot schreibe, dann sind da natürlich ausführliche Angaben drin.
Aber bei Flyern und Prospekten?
 
Naja, das kann sich ja nur auf die Angaben zu der Firma beziehen, die in dem Flyer beworben wird. Und so völlig daneben ist es vielleicht nicht dass man irgend welche Infos hat, mit wem man es da zu tun hat... aber da sollte doch eine HR A/B-Nummer oder eine Steuernummer reichen um das eindeutig zu regeln...
 
Öh... klar kann das nur um die beworbene Firma gehn :kopfkratz:

Und nein völlig daneben ist es nicht, aber auf einem Flyer oder Katalog reichte es vorher aus, irgendwie nur Kontaktmöglichkeit herzustellen, im Extremfall vielleicht nur ne eMail-Adresse.
Und jetzt sollen 11 Punkte drin aufgeführt werden, darunter Handelsregisternummer USt-ID, und zuständige Behörde, AGBs und Gerichtsstand, Kammer, Gewährleistungshinweise und komplette Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung (inkl. Geltungsbereich).

Wenn ich einen kleinen 6-seitigen Flyer für z.B. einen Plattenhändler mache, brauch ich sonst nix mehr draufzuschreiben! Das ist doch total hanebüchen...

Deswegen oben die Frage nach Ausweichmöglichkeiten - wobei eben auch schon so ein Satz auf einem Flyer total abnerven kann, vom Platz her.
 
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