clonie
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Hallo zusammen,
ich wurde von einem Kunden darauf aufmerksam gemacht, dass 17. Mai ein europäisches Gesetz in Kraft getreten ist.
Umsetzung der europäische Dienstleistungsrichtlinie
2006/123/EG vom 12. Dezember 2006
Angeben muss man es jetzt neu auch in folgenden Fällen (wahlweise)
Es betrifft laut Informations-PDF* eines Rechtsanwaltsbüro (der Kunde hatte ein Seminar da besucht und ließ es mir freundlicherweise zukommen) z.B. auch Printprodukte wie Broschüren, Kataloge und Prospekte.
Andererseits heißt es, die Informationen können auch mündlich angegeben werden (halt vor Vertragsabschluss). Aber mehr Info wäre eben besser als zu wenig, ist der Ratschlag.
Es soll laut Prognose Mahnungen (bis 1,000 € Busßgeld) hageln ohne Ende, da es sich halt nicht so schnell rumspricht wie damals die Impressum-Geschichte bei den Websites.
Soweit der Infoteil
Bin gespannt, was ihr dazu sagt.
nun meine Frage:
Muss das jetzt auf jedem Flyer von kleinen Theatern, Gymnastikseminaren etc draufstehen? Mir scheint, es reicht ein Hinweis auf das Impressum der Website?
Wie würde so ein Satz aussehen?
So vielleicht:
ich wurde von einem Kunden darauf aufmerksam gemacht, dass 17. Mai ein europäisches Gesetz in Kraft getreten ist.
Umsetzung der europäische Dienstleistungsrichtlinie
2006/123/EG vom 12. Dezember 2006
- Es betrifft Freiberufler und Gewerbetreibende.
- Die Verordnung gilt zusätzlich zu den bestehenden Pflichtangaben.
- Es geht nicht um das Web-Impressum, sondern alle anderen, sozusagen die analogen Medien.
- Das sind dann 11 Pflichtangaben + ggf 4 für spezielle Fälle
Angeben muss man es jetzt neu auch in folgenden Fällen (wahlweise)
- durch direkte, unaufgeforderte Information an Dienstleistungsempfänger
- durch eine Mitteilung am Ort der Leistungserbringung oder des Vertragsschlusses, so dass diese dem Dienstleistungsempfänger leicht zugänglich sind (z.B. Aushang, Faltblatt)
- leichte elektronische Zugänglichmachung über eine vom Dienstleistungsempfänger angegebene Adresse (z.B. Verweis auf Internetseite des Dienstleisters per Email)
- in allen zur Verfügung gestellten ausführlichen Informationsunterlagen über die angebotene Dienstleistung
Es betrifft laut Informations-PDF* eines Rechtsanwaltsbüro (der Kunde hatte ein Seminar da besucht und ließ es mir freundlicherweise zukommen) z.B. auch Printprodukte wie Broschüren, Kataloge und Prospekte.
Andererseits heißt es, die Informationen können auch mündlich angegeben werden (halt vor Vertragsabschluss). Aber mehr Info wäre eben besser als zu wenig, ist der Ratschlag.
Es soll laut Prognose Mahnungen (bis 1,000 € Busßgeld) hageln ohne Ende, da es sich halt nicht so schnell rumspricht wie damals die Impressum-Geschichte bei den Websites.
Soweit der Infoteil
Bin gespannt, was ihr dazu sagt.
nun meine Frage:
Muss das jetzt auf jedem Flyer von kleinen Theatern, Gymnastikseminaren etc draufstehen? Mir scheint, es reicht ein Hinweis auf das Impressum der Website?
Wie würde so ein Satz aussehen?
So vielleicht:
Oder wie will man die kompletten AGBS etc mündlich weitergeben?!Die vollständigen, handelrechtlichen Angaben können Sie
dem Impressum von www.schießmichtot.de entnehmen.