Erfahrungsbericht Wandlung

GRD

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hi leute,

vielleicht haben in der vergangenheit einige meinen leidensweg (s.forum) verfolgt, aber ein neuer abschnitt (oder etappe) hat begonnen.

nachdem ich apple eine beschwerde geschickt hatte (nur über fax!) das ich keine lust mehr auf meinen apple und händler habe, wurde/wird mir von apple mein PB in einen mit 1,33 GHz cpu gewandelt.

das ist natürlich irre nett von denen, immerhin hatte ich nur ein PB mit 1 GHz damals erworben.
das problem ist nur das ich als computerswitcher nicht mehr probleme hätte haben können und ich von meinem händler wirklich enttäuscht bin und das PB mir 10 monate lang probleme bereitet hatte; und ich theoretisch seit 10 monaten dabei bin das gerät reparieren zu lassen (jetzt 4x) oder zu beobachten, ob ich nun zu blöd bin oder der fehler am rechner oder BS liegt (tatsächlich war es meine unnerfahrenheit, die kaputte hardware, ein fehlerhaftes macOS und ein inkompetenter händler).
mich trifft absolut keine schuld bei der angelegenheit und der rechner war für mich unbenutzbar, trotzdem muss ich mit einem rechner vorlieb nehmen der zwar besser aber dennoch 300 euro günstiger war/ist als mein alter, und der 100 euro servicevertrag mit dem händler ist praktisch wertlos..

ich kann ja apple verstehen wenn die mir auf ihre kosten ein neues gerät zur verfügung stellen und der service wirklich klasse ist von denen.
aber meinen geld- und zeitverlust und den aufwand wird mir keiner ersetzen (ein gutschein kam für apple auch nicht in frage)!
 
Verstehe ich das jetzt richtig? Du hast jetzt ein neues 1,33 Ghz PB, welches in Ordnung ist. Wieso geht jetzt dein "Leidensweg" weiter??

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Laut Gesetz steht Dir ausdrücklich die Wandlung im Cash zu. Allerdings liegt (zumindest Gesetzlich) die Beweislast, dass und warum das Gerät defekt ist nur in den ersten 6 Monaten bei Apple. Der Beweis hierfür ist allerdings in der Praxis nicht wirklich zu erbringen, somit hast Du eigentlich nur in den ersten 6 Monaten gute Chancen, Dein Recht durchzusetzen...

Mir gehts ja ähnlich mit meinem 1,8er G5. Um den Preis, den ich bezahlt habe, bekomme ich mittlerweile einen 2,0er.
Also sieht der Weg folgendermassen aus: 1,8er wird in Geld gewandelt, und mit diesem Geld hol ich mir dann beim Händler meines kleinsten Misstrauens einen neuen 2,0er.

Klar, dass Apple und/oder der Händler erstmal nicht begeistert ist, in Geld (ich schreibs nochmal, nicht Gutschein, nicht Gutschrift, GELD!!!) zu wandeln, aber nach 3 Erfolglosen Reparaturversuchen hast Du die Wahl, wie die Wandlung auszusehen hat, nicht der Händler!

Da Du allerdings der Wandlung in ein Ersatzgerät zugestimmt hast, dürfte es sehr schwer sein, irgendeine "Entschädigung" von Apple zu verlangen, da der Vorgang ja ordnungsgemäß abgeschlossen ist.

So wie es aussieht, kannste die verlorene Kohle bestenfalls unter "Lehrgeld" abheften...

Gruesse

Charlie
 
Zuletzt bearbeitet:
admartinator schrieb:
Verstehe ich das jetzt richtig? Du hast jetzt ein neues 1,33 Ghz PB, welches in Ordnung ist. Wieso geht jetzt dein "Leidensweg" weiter??

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..weil ich mit einem PB/macOS bisher unproduktiver war als mit Windows 95
 
Charlie_D schrieb:
Laut Gesetz steht Dir ausdrücklich die Wandlung im Cash zu.
Da Du allerdings der Wandlung in ein Ersatzgerät zugestimmt hast, dürfte es sehr schwer sein, irgendeine "Entschädigung" von Apple zu verlangen, da der Vorgang ja ordnungsgemäß abgeschlossen ist.

So wie es aussieht, kannste die verlorene Kohle bestenfalls unter "Lehrgeld" abheften...

damit dürftest recht haben. ich habe aber am telefon auf diesen unstand hingewiesen und gesagt das ich lieber das geld erhalten möchte. "sie" meinte aber das ich keine alternative habe als das gerät zu nehmen.
meine situation sieht aber so aus, das ich beim händler (M&M bremen) diese wandlung hätte zur geltung bringen müssen. weiter habe ich keine reparaturnachweise und kein beweis das der händler in der vergangenheit die reparaturen verzögert hat und mich auf dem trockenen sitzen lassen hat, sprich ich müsste einen enormen juristischen aufwand betreiben um da was zu erreichen.
das apple es wandelt sieht für mich so aus als wenn die das aus eigener kulanz getrieben wurde.
das ich aber nicht der einzige bin der nachteile durch das ganze hat, wird dadurch offensichtlich das ich als admin und berater von ziemlich vielen menschen in meinem umfeld (nur windows) bestimmt nicht so schnell ein macOS system empfehlen werde- oder erst wenn ich wirklich der meinung bin das es besser ist als windows!
und was könnte apple besseres passieren als das jemand kostenlos werbung macht und in der lage ist eine ganze reihe von windowsusern zu switchen?! diese chance ist erstmal verpasst.
 
GRD schrieb:
..weil ich mit einem PB/macOS bisher unproduktiver war als mit Windows 95

Tja, das geht mir derzeit (zumindest im Hinblick auf meinen G5) leider auch so. Maschine im Mai gekauft, und seid dem hab ich mit dem Ding, bis auf ein wenig Internetsurfen und zig-mailges OSX installieren, eigentlich nicht arbeiten können. Das ist sehr ärgerlich, kann Dir aber mit irgendeinem anderen Gegenstand genauso passieren.

Ich habe auch den Fehler gemacht, den Rechner ohne irgendwelche Wartungsverträge zu erwerben. Selber schuld - beim nächsten werd ich diesen Fehler mit Sicherheit nicht mehr machen.
Hätte ich z.B. einen 24Std Vor-Ort-Service gehabt, hätte ich vom Anfang der Probleme bis jetzt zur Wandlung nur ca. 2 Wochen verbraten, und nicht so wie jetzt 4 Monate.

Biste auf die Schachtel RICHTIG angewiesen, gibts garantiert auch Händler, die Dir, gegen entsprechendes Salär natürlich, einen Wartungsvertrag mit entsprechender Regressregelung im Ausfall-Falle (;)) anbieten.

Charlie
 
GRD schrieb:
..weil ich mit einem PB/macOS bisher unproduktiver war als mit Windows 95
Muss ja nicht heissen, dass du es in Zukunft auch bist - daher auch meine Frage. Also - hör auf zu jammern und mach Spähne! :D

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...die geschichte geht weiter:

gestern habe ich mein neues PB 1,33 GHz bekommen. so weit so gut, aber wenn ich hier die GB hin und her schiebe dann kommt mir das kotzen! seit 10 monaten soviel aufwand für nix!

1. der neue PB hat wieder ein pixelfehler (es gilt immer noch das ich bei einem 2300 euro rechner soetwas nicht erwarte)

2. die schlaue frau hat mir bei apple erzählt das ich den alten 266er speicherriegel in meinen neuen PB mit 333er einbauen könne. da ich das nicht wusste, muss ich das wieder nach bla schicken damit ich von bla einen neuen bekomme.
(in diesem moment warte ich in der warteschleife auf den schlecht deutsch sprechenden callcenter agent- sind ja erst 35 minuten)

eigentlich wollte ich den apple schon wieder gleich weiterverkaufen, ich hab ihn nur behalten, weil meine freundin ihn gerne weiter wollte. aber ich bereue es schon wieder.
ich kapier nicht wie bei apple niemand auf die idee kommt mir evtl. eine wiedergutmachung anzubieten. ich komme mit vielen menschen zusammen die potentiell auf nen apple umsteigen würden wenn ich es ihnen raten würde- das weiss apple...ach scheiss drauf.:music
 
40. minute:

agent sagt mir das ich angeblich den speicher nachträglich gekauft hätte und dadurch keinen anspruch mehr hätte.

42.minute:

ihm fällt ein das er nur der technische support ist, eigentlich macht das alles nur der technikdienst. weiterverbindung und warten in der warteschleife..

50.minute:

motzmotzmotzmotz hab mich am telefon ausgebrüllt. motzmotzmotzmotzmotzmotz
 
HAL9500 schrieb:
Ehrlich gesagt ist mir ein freundlicher Ire mit marginalen Deutsch-
kenntnissen im Apple-Support lieber als ein 150%iger Teutone...

er war nicht freundlich, er war ne schlaftablette. sleep
 
Tja, das ist zwar wohl leider wahr, aber handelt in meinem Unternehmen jemand so, dann reiss ich ihm eigenhändig den Kopf ab!
Ich bin auch in einer Branche Tätig, in der man von Mundpropaganda lebt. Deswegen ist JEDER Kunde wichtig. Und das sollte Apple etc. auch übernehmen, weil einen Bestandskunden zu Pflegen, der sich evtl. Multipliziert ist um einiges leichter und billiger als mühsam einen Neukunden zu akquirieren!

Charlie
 
Da hast du mit Sicherheit Recht, allerdings ist bei GRD der Zug abgefahren, und wenn er sich am Telefon nur halb so anhöhrt, wie er hier schreibt, dann erkennt auch ein dressierter Affe, dass er keine Chance mehr hat, ihm etwas Gutes zu tun ;)
 
@GRD:

Wie Dir oben schon mitgeteilt wurde, hast Du leider definitiv keinen Anspruch mehr auf Dein Geld. Hättest Du das in den ersten sechs Monaten bereits bei Deinem Händler oder Apple gemeldet, hättest Du sofort das Recht auf Wandlung gehabt (Rücktritt vom Kaufvertrag, oder eben Austauschgerät). Ggf. hättest Du einen Anwalt konsultieren können, der den für Dich entstandenen Schaden einklagt (doch vorsicht! wenn ein Gutachter ins Spiel kommt und man den Fall dennoch verlieren sollte, hat maan mehr verloren als gewonnen). Hier noch ein paar AUszüge aus dem Kaufrecht:

Die Beweislast für das Vorliegen eines Fehlers der Kaufsache liegt beim Käufer.*


Steht fest, dass die Kaufsache einen Fehler hat, heißt dies allerdings noch nicht, dass man bei einem Streit vor Gericht auch Recht hinsichtlich der geltend gemachten (gesetzlichen) Gewährleistungsrechte bekommt. Diese stehen dem Käufer nämlich nur dann zu, wenn der Fehler bereits zum Zeitpunkt der Übergabe der Kaufsache vorhanden war.


Wem diesen Beweis erbringen muss, wird im folgenden beschrieben.


1. Abschluss des Kaufvertrages bis zum 01.01.2002


Wurde der Kaufvertrag bis zum 01.01.2002 abgeschlossen, obliegt es dem Käufer nachzuweisen, dass der Fehler bereits zum Zeitpunkt der Übergabe der Kaufsache vorhanden war. Oftmals wird es allerdings sehr schwierig sein, diesen Nachweis zu erbringen. Gelingt dem Käufer der Nachweis nicht, bleibt er "auf der Strecke".


2. Abschluss des Kaufvertrages nach dem 31.12.2001


Im Zuge der Schuldrechtsmodernisierung wurde der oben unter 1. beschriebene Missstand beseitigt und auch insoweit die Rechte des Verbrauchers erweitert: Tritt der Mangel in den ersten sechs Monaten nach Übergabe des Kfz auf, geht das Gesetz davon aus, dass dieser von Anfang an vorhanden war. Der Verkäufer muss im Zweifel dass Gegenteil beweisen. Tritt der Mangel dagegen erstmals nach sechs Monaten ab Übergabe des Kfz auf, muss der Kunde beweisen, dass dieser schon bei der Übergabe des Fahrzeugs vorhanden war.



WANDELUNG

Hat die Kaufsache einen Fehler, kann sich der Käufer* - anstatt Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu verlangen – auch dafür entscheiden, den Kauf rückgängig zu machen. Dies nennt man Wandelung. Der Käufer muss die fehlerhaft Kaufsache also nicht behalten. Er kann sie zurückgeben und den Kaufpreis zurückverlangen.


Der Käufer hat ein Wahlrecht, ob er bei einer fehlerhaften Sache wandelt oder mindert. Dieses Wahlrecht endet aber in dem Zeitpunkt, in dem sich der Verkäufer mit dem vom Käufer gewählten Recht (Wandelung oder Minderung) einverstanden erklärt hat.


Das Recht auf Wandelung kann nur innerhalb einer bestimmten Frist ausgeübt werden: innerhalb sechs Monaten. Bei dieser Frist handelt es sich um eine gesetzliche Verjährungsfrist, die ab dem Tag läuft, an dem der Käufer die Ware erhalten hat. Macht der Käufer das Wandelungsrecht nicht innerhalb dieser Frist geltend, kann der Verkäufer die Wandelung verweigern, indem er sich auf die Verjährung beruft.


Der Verkäufer kann dem Käufer auch einen größeren Zeitraum einräumen, um sein Wandelungsrecht auszuüben. Dies passiert durch die Einräumung einer Garantie. Garantie meint, dass der Verkäufer für alle Fehler, die in der Garantiezeit auftreten, aufkommt. Ab Auftreten des Fehlers beginnt dann die gesetzliche Verjährungsfrist von sechs Monaten zu laufen.


Beispiel: Der Verkäufer gibt Ihnen zwölf Monate Garantie auf einen Fernseher. Nach elf Monaten stellt sich heraus, dass der Fernseher nicht mehr will. Da der Fehler an dem Fernseher innerhalb der zwölfmonatigen Garantie eingetreten ist, muss der Verkäufer dafür einstehen. Dies gilt auch, wenn der Fehler erst nach der Übergabe der Kaufsache aufgetreten ist. Der Käufer hat ab Kenntnis des Fehlers noch sechs Monate (gesetzliche Verjährungsfrist) Zeit, um zu wandeln.
 
@ModelNick
Stimmt, und mehr gibt es dazu nicht zu sagen! clap
 
Hallo zusammen,

da GRD sein PowerBook nach dem 31.12.2001 erworben hat (davon gehe ich zumindest nach aus, da er von einem zehnmonatigen Leidensweg spricht), ist das "modernisierte Schuldrecht" anwendbar. Und damit sind alle eure Ausführungen zu einer möglichen Wandelung verlorene Liebesmüh. Es gibt nämlich keine Wandelung im deutschen Schuldrecht mehr.

Als Käufer hat man im zur Zeit geltenden deutschen Zivilrecht folgende Rechte, wenn diese einen Mangel aufweist:

1. man kann Nacherfüllung verlangen (in Form der Nachbesserung und der Nachlieferung)

sollte diese Nacherfüllung gescheitert sein, hat man das Recht

2. vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern und

3. Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen zu verlangen

Diese Rechte haben natürlich jeweils bestimmte Voraussetzungen, die ich hier nicht näher ausführen will. Dies ist also nur ein grober Überblick. Im Einzelfall muss natürlich genau geprüft werden, für welche Rechte die Voraussetzungen gegeben sind.


Dann schreib ich noch kurz was zur Beislast:
Auch im neuen Schuldrecht trägt der Käufer grundsätzlich die Beweislast dafür, das die Sache bereits bei Gefahrenübergang mangelhaft war.
Nur für den Verbrauchsgüterkauf (wenn also ein Verbraucher etwas bei einem Unternehmer kauft) gibt es eine Beweislastumkehr zu Gunsten des Verbrauchers in den ersten 6 Monaten nach Gefahrübergang. Dann wird also vermutet, das die Sache bei Gefahrübergang bereits mangelhaft war.

Nick die Erdnuss
 
..also so schlimm kann ein 1,3 Gig Powerbook ja nicht sein...

Hör auf deinen Freundin und komm mal n bißchen runter ;)

Deine Erfahrung ist "leider" nicht die Regel. Ich bin mit dem Apple Support bisher bestens klar gekommen.

Und deine Werbeambitionen für Apple :rolleyes: ,oje....

Das ein Computa manchmal ein Zeit-und Geldgrab ist, ist leider manchmal so....

Aber das man mit nem Win nicht in die gleiche Falle rennt halte ich für das größte Gerücht :D

Also Kopf hoch, und dann entweder auf Freundin hören oder EBAY!
 
HAL9500 schrieb:
Möglicherweise weil es 1000 andere Kunden gibt und Du nicht relevant bist?

das hast du nett gefragt, aber noch geht es Apple nicht so gut das sie (hobby)admins vor nen ofen schiessen können..

Ren Hoek schrieb:
Da hast du mit Sicherheit Recht, allerdings ist bei GRD der Zug abgefahren, und wenn er sich am Telefon nur halb so anhöhrt, wie er hier schreibt, dann erkennt auch ein dressierter Affe, dass er keine Chance mehr hat, ihm etwas Gutes zu tun

da magst mittlerweile recht haben, aber auch als ich noch freundlich war und ich meine sorgen ausgeheult hatte, haben die nicht im traum daran gedacht etwas wiedergutzumachen. übrigens wurde mir der neue von apple "geschenkt", was mich aber nicht wirklich glücklicher macht, weil es mir schnuppe ist, ob ich 1GHz oder 1,33GHz habe. ich hatte 10 monate nur ärger, einen unbenutzbaren rechner, einen enormen (!) aufwand gehabt und jetzt einen rechner den ich heute für 400 euro günstiger kriege.

mir ist es mittlerweile ziemlich egal, was apple oder jemand anders darüber denkt das ich zu aggressiv mit der wandlung umgehe. ich habe genug erfahrung damit zu wissen, dass händler und hersteller, anders als damals, kunden nur dann wertschätzen umso mehr vorteile sie bringen (geld)!!
vielleicht werde ich nächstes mal garnicht warten und gleich alles über einen RA machen lassen, aber wer hat schon zu sowas lust?
 
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