Epic Games klagt gegen Apple und Google

Das hat mit den 30% die Epic anprangert nix zu tun....

Das Gericht wird entscheiden.
 
Wenn man Entwickler zwingt, ihre Leistungen via InApp Käufe anzubieten damit Apple 30% davon abbekommt dann hat das nix mit den angeprangerten 30% zu tun? :kopfkratz:

Natürlich wirds ein Gericht entscheiden :noplan:
 
Dieser Mafia-Vergleich hinkt nicht einmal, der ist komplett beinamputiert.
Denn, wenn die Mafia abkassieren will, dann kommt sie definitiv zu dir. Ich habe auch noch nicht gehört, dass sich jemand freiwillig in einen "Geschäftsbereich" der Mafia begibt und zudem keinen Cent an selbige meint zahlen zu müssen, dazu müsste man wohl der geborene Optimist sein. :)
Im rechtlich geordneten Geschäftsleben beruht normalerweise alles eben auf nachvollziehbaren und zulässigen Verträgen. Da muss niemand einen Vertrag mit der Pistole im Nacken unterschreiben. Wenn er aber unterschreibt, sollte er hinterher nicht rumheulen.
Was nun die 30 %-Abgabe angeht, das werden ja jetzt die Gerichte überprüfen und ggf. nach unten regulieren.
 
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Natürlich muss niemand befürchten, das Apple an die Tür klopft und die Hand aufhält. Aber es ist schon so, dass alle den Ring des Paten küssen müssen - sonst kannst du deine tollen Apps für Android anpassen statt für iOS. Den Ring küssen bedeutet in diesem Fall 30% zahlen und ggf auf besondere Wünsche einzugehen -hier der InApp Kauf.
Deshalb ist der Gedanke eines alternativen Stores bzw. die Möglichkeit des Sideloads so verführerisch. Gerne mit Möglichen der Autorisierung der einzelnen App für unterschiedliche Systembereiche.
 
Wenn er aber unterschreibt, sollte er hinterher nicht rumheulen.

Wenn du einen Mietvertrag unterschreibst, heißt das nicht, dass alles rechtens ist, was im Mietvertrag drinsteht. Dann hilft hinterher rumheulen durchaus...
 
Dieser Mafia-Vergleich hinkt nicht einmal, der ist komplett beinamputiert.
Denn, wenn die Mafia abkassieren will, dann kommt sie definitiv zu dir. Ich habe auch noch nicht gehört, dass sich jemand freiwillig in einen "Geschäftsbereich" der Mafia begibt und zudem keinen Cent an selbige meint zahlen zu müssen, dazu müsste man wohl der geborene Optimist sein. :)
Im rechtlich geordneten Geschäftsleben beruht normalerweise alles eben auf nachvollziehbaren und zulässigen Verträgen. Da muss niemand einen Vertrag mit der Pistole im Nacken unterschreiben. Wenn er aber unterschreibt, sollte er hinterher nicht rumheulen.
Was nun die 30 %-Abgabe angeht, das werden ja jetzt die Gerichte überprüfen und ggf. nach unten regulieren.

Zum Glück sehen das mittlerweile sogar die Kartellbehörden und die Politik in den USA anders :)

https://www.macerkopf.de/2020/10/07/us-kartellamt-app-store-apple/

Betrifft natürlich nicht nur Apple sondern auch die anderen Big Player...
 
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Ich frag mich ob ich durch eine Zerschlagung letztlich schlechtere Produkte bekomme.
 
Was ich mich frage, warum umgeht Apple mit Apple Music im Google Playstore die Anforderung, die Abrechnung über den Playstore abzuwickeln?
Die haben immerhin einen Vertrag mit Google geschlossen und Google bietet die Infrastruktur, die Reichweite, ein Qualitygate , stellt APIs zur Verfügung etc..

For developers who choose to distribute their apps on Google Play, our policy has always required them to use Play’s billing system if they offer in-app purchases of digital goods. We are always working with our partners to clarify these policies and ensure they are applied equitably and reasonably.”
Quelle: https://www.bloomberg.com/news/arti...push-for-apps-to-give-cut-of-in-app-purchases
 
Wenn man Entwickler zwingt, ihre Leistungen via InApp Käufe anzubieten damit Apple 30% davon abbekommt dann hat das nix mit den angeprangerten 30% zu tun? :kopfkratz:
"zwingt"?
Ich gehe mal davon aus, dass in den von den Entwicklern unterschriebenen Verträgen ein entsprechender Passus zu finden ist, der das Umgehen der 30 %-Abgabe, in welcher Form auch immer, nicht für zulässig erklärt. Apple würde über kurz oder lang mit seinem Store keinen Gewinn mehr machen, wenn sie das zuließen. Ist doch so schwer nicht zu verstehen, oder etwa doch?
 
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Witzig, das Apple genau das im Google Store macht .... .
Offensichtlich hat Google wohl nichts dagegen, sonst würden sie sich ja irgendwie äußern oder etwas dagegen tun. Liegt vielleicht auch an dem Vertrag zwischen Apple und Google, womit wir wieder bei den jeweils zwischen Vertragspartnern geschlossenen Vereinbarungen wären, die wir nicht kennen und über die hier lustig spekuliert wird.
 
Offensichtlich hat Google wohl nichts dagegen, sonst würden sie sich ja irgendwie äußern oder etwas dagegen tun. Liegt vielleicht auch an dem Vertrag zwischen Apple und Google, womit wir wieder bei den jeweils zwischen Vertragspartnern geschlossenen Vereinbarungen wären, die wir nicht kennen und über die hier lustig spekuliert wird.
Und nun nähern wir uns dem Problem:
Google hat etwas dagegen (die Store Regel ist eindeutig definiert), deshalb handelt Apple hier vertragsbrüchig. Ironischerweise, während sie selbst sagen, die 30% in ihrem Store sind marktüblich und gerechtfertigt.
Ein weiteres Problem ist, das Apple App Anbieter nicht gleich behandelt und Konkurrenten gängelt.
Das ist kartellrechtlich zu klären. Übrigens würde ein Verstoss Apples hier zur Nichtigkeit der Verträge führen - soviel zum Thema Verträge sind einzuhalten ;).

Und schon haben wir in wenigen Sätzen die zwei der wesentlichen Probleme beschrieben, die gerichtlich geklärt werden müssen.
 
Und nun nähern wir uns dem Problem:
Google hat etwas dagegen (die Store Regel ist eindeutig definiert), deshalb handelt Apple hier vertragsbrüchig. Ironischerweise, während sie selbst sagen, die 30% in ihrem Store sind marktüblich und gerechtfertigt.

Woher nimmst du dein Wissen über den Vertrag zwischen Apple und Google? Kennst du evtl. vorhandene Sonderbedingungen oder Nebenabreden, welche von den Vertragsparteien üblicherweise nicht unbedingt an die große Glocke gehangen werden?

Es gibt auch kein Gesetz welches es Anbietern/Verkäufern verbietet, Kunden/Vertragspartner unterschiedlich zu behandeln.
 
Woher nimmst du dein Wissen über den Vertrag zwischen Apple und Google? Kennst du evtl. vorhandene Sonderbedingungen oder Nebenabreden, welche von den Vertragsparteien üblicherweise nicht unbedingt an die große Glocke gehangen werden?
Damit hast du das Problem erkannt.
Aktuell handelt Spotify so wie Apple. Wenn Spotify zukünftig aber gezwungen wird, über den Google Playstore abzurechnen, Apple dagegen nicht ist das ein klarer kartellrechtlicher Verstoss, der dann mit Sicherheit vor Gericht ausgefochten wird.
Und exakt deshalb ist Apple bereits jetzt vor Gericht, denn div. Firmen werfen Apple eine ungleiche Behandlung div. Anbieter vor.

Es gibt auch kein Gesetz welches es Anbietern/Verkäufern verbietet, Kunden/Vertragspartner unterschiedlich zu behandeln.
ohne Worte....
 
Damit hast du das Problem erkannt.
Aktuell handelt Spotify so wie Apple. Wenn Spotify zukünftig aber gezwungen wird, über den Google Playstore abzurechnen, Apple dagegen nicht ist das ein klarer kartellrechtlicher Verstoss, der dann mit Sicherheit vor Gericht ausgefochten wird.
Und exakt deshalb ist Apple bereits jetzt vor Gericht, denn div. Firmen werfen Apple eine ungleiche Behandlung div. Anbieter vor.

Wo ist das Gesetz, welches eine Ungleichbehandlung verbietet? Wenn ich identische Wohnungen zu unterschiedlichen Konditionen vermiete, verstoße ich dann auch gegen das Kartellrecht?
 
Wo ist das Gesetz, welches eine Ungleichbehandlung verbietet? Wenn ich identische Wohnungen zu unterschiedlichen Konditionen vermiete, verstoße ich dann auch gegen das Kartellrecht?
Meine Güte, 10 Sekunden googlen und du findest Aussagen wie diese über das Kartellrecht:
Verboten sind nach Art. 101 Abs. 1 AEUV folgende Vereinbarungen:
die Anwendung unterschiedlicher Bedingungen bei gleichwertigen Leistungen gegenüber Handelspartnern, wodurch diese im Wettbewerb benachteiligt werden

Es gibt im Handel eindeutige Regelungen, da kannst du noch so oft das Gegenteil behaupten.
 
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Übrigens würde ein Verstoss Apples hier zur Nichtigkeit der Verträge führen - soviel zum Thema Verträge sind einzuhalten ;).

Bist du sicher das durch eine Vertragsverletzung der Automatismus der Vertragsauflösung ausgelöst wird? Kühne Behauptung - ich halte Vertagsstrafen für wahrscheinlicher.
 
Bist du sicher das durch eine Vertragsverletzung der Automatismus der Vertragsauflösung ausgelöst wird? Kühne Behauptung - ich halte Vertagsstrafen für wahrscheinlicher.
Wir reden hier von der Juristerei, da bin ich mir bei nichts sicher :).
Das mit der Nichtigkeit liest man eben auch im Kartellrecht. Ob das zur Anwendung kommt ist sicher Ermessensfrage des Gerichts oder der betroffenen Parteien und kann sich auf den Passus, aber auch auf den ganzen Vertrag beziehen.
 
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