tocotronaut
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Das Gericht wird entscheiden.
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Wenn er aber unterschreibt, sollte er hinterher nicht rumheulen.
Dieser Mafia-Vergleich hinkt nicht einmal, der ist komplett beinamputiert.
Denn, wenn die Mafia abkassieren will, dann kommt sie definitiv zu dir. Ich habe auch noch nicht gehört, dass sich jemand freiwillig in einen "Geschäftsbereich" der Mafia begibt und zudem keinen Cent an selbige meint zahlen zu müssen, dazu müsste man wohl der geborene Optimist sein.
Im rechtlich geordneten Geschäftsleben beruht normalerweise alles eben auf nachvollziehbaren und zulässigen Verträgen. Da muss niemand einen Vertrag mit der Pistole im Nacken unterschreiben. Wenn er aber unterschreibt, sollte er hinterher nicht rumheulen.
Was nun die 30 %-Abgabe angeht, das werden ja jetzt die Gerichte überprüfen und ggf. nach unten regulieren.
Quelle: https://www.bloomberg.com/news/arti...push-for-apps-to-give-cut-of-in-app-purchasesFor developers who choose to distribute their apps on Google Play, our policy has always required them to use Play’s billing system if they offer in-app purchases of digital goods. We are always working with our partners to clarify these policies and ensure they are applied equitably and reasonably.”
"zwingt"?Wenn man Entwickler zwingt, ihre Leistungen via InApp Käufe anzubieten damit Apple 30% davon abbekommt dann hat das nix mit den angeprangerten 30% zu tun?
Witzig, das Apple genau das im Google Store macht .... .der das Umgehen der 30 %-Abgabe, in welcher Form auch immer, nicht für zulässig erklärt.
Ah nicht? Weiß nicht ... lese das seit geraumer Zeit anderes dazu ...Natürlich muss niemand befürchten, das Apple an die Tür klopft und die Hand aufhält.
Offensichtlich hat Google wohl nichts dagegen, sonst würden sie sich ja irgendwie äußern oder etwas dagegen tun. Liegt vielleicht auch an dem Vertrag zwischen Apple und Google, womit wir wieder bei den jeweils zwischen Vertragspartnern geschlossenen Vereinbarungen wären, die wir nicht kennen und über die hier lustig spekuliert wird.Witzig, das Apple genau das im Google Store macht .... .
Wenn zwei das Gleiche tun, muss es noch lange nicht dasselbe sein ...Ah nicht? Weiß nicht ... lese das seit geraumer Zeit anderes dazu ...
Und nun nähern wir uns dem Problem:Offensichtlich hat Google wohl nichts dagegen, sonst würden sie sich ja irgendwie äußern oder etwas dagegen tun. Liegt vielleicht auch an dem Vertrag zwischen Apple und Google, womit wir wieder bei den jeweils zwischen Vertragspartnern geschlossenen Vereinbarungen wären, die wir nicht kennen und über die hier lustig spekuliert wird.
Und nun nähern wir uns dem Problem:
Google hat etwas dagegen (die Store Regel ist eindeutig definiert), deshalb handelt Apple hier vertragsbrüchig. Ironischerweise, während sie selbst sagen, die 30% in ihrem Store sind marktüblich und gerechtfertigt.
Damit hast du das Problem erkannt.Woher nimmst du dein Wissen über den Vertrag zwischen Apple und Google? Kennst du evtl. vorhandene Sonderbedingungen oder Nebenabreden, welche von den Vertragsparteien üblicherweise nicht unbedingt an die große Glocke gehangen werden?
ohne Worte....Es gibt auch kein Gesetz welches es Anbietern/Verkäufern verbietet, Kunden/Vertragspartner unterschiedlich zu behandeln.
Damit hast du das Problem erkannt.
Aktuell handelt Spotify so wie Apple. Wenn Spotify zukünftig aber gezwungen wird, über den Google Playstore abzurechnen, Apple dagegen nicht ist das ein klarer kartellrechtlicher Verstoss, der dann mit Sicherheit vor Gericht ausgefochten wird.
Und exakt deshalb ist Apple bereits jetzt vor Gericht, denn div. Firmen werfen Apple eine ungleiche Behandlung div. Anbieter vor.
Meine Güte, 10 Sekunden googlen und du findest Aussagen wie diese über das Kartellrecht:Wo ist das Gesetz, welches eine Ungleichbehandlung verbietet? Wenn ich identische Wohnungen zu unterschiedlichen Konditionen vermiete, verstoße ich dann auch gegen das Kartellrecht?
Verboten sind nach Art. 101 Abs. 1 AEUV folgende Vereinbarungen:
die Anwendung unterschiedlicher Bedingungen bei gleichwertigen Leistungen gegenüber Handelspartnern, wodurch diese im Wettbewerb benachteiligt werden
Übrigens würde ein Verstoss Apples hier zur Nichtigkeit der Verträge führen - soviel zum Thema Verträge sind einzuhalten .
Wir reden hier von der Juristerei, da bin ich mir bei nichts sicher .Bist du sicher das durch eine Vertragsverletzung der Automatismus der Vertragsauflösung ausgelöst wird? Kühne Behauptung - ich halte Vertagsstrafen für wahrscheinlicher.