Englische Rechnung

basch

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Hallo,

ich bin gerade dabei einem Kunden in den Niederlanden eine Rechnung zu schreiben. Auf Englisch. Kann mir jemand Tipps geben, was denn auf die Rechnung ausser dem bekannten (in Deutschland) drauf muss??

Danke und Gruss
 
imho nur das, was in dem Land des gewählten Gerichtsstands Pflicht ist.

Gruß B.
 
dankeschoen! hab jetzt mal was gemacht und soweit ich das sehe, passt es so.. mal sehen was der kunde und mein steuerberater meint.. :)
 
Iban / Bic?
 
ja, hab ich drauf.. gute idee.. sonst is wohl nix mit asche. :D
 
Ich weiss nicht mehr _genau_ wie es war [gibt nen anderen Thread hier im Forum dazu] aber musst du dann nicht auch die MwSt aendern? Also an die Niederlande angepasst [kann mich auch irren]
 
Würde mich aber sehr wundern, denn Du drückst die Umsatzsteuer doch immer an Dein eigenes Finanzamt ab. Expertenrat?
 
mmh.. also soweit ich weiss, muss ich einfach keine mwst. ausweisen, wegen eu und so..
also so hat es mir der empfaenger der rechnung gesagt, der diese info von seinem steuerberater hat. werd aber die tage mal noch kurz bei meinem steuerberater anrufen...
 
iban/bic
Umsatzsteuer-Ident-Nr. (deine)
Umsatzsteuer-Ident-Nr. (die deines Kunden)
dadurch brauchst du die Umsatzsteuer nicht mitberechnen,
aber nicht vergessen quartalsmäßig die Meldung ans Bundesamt
für Finanzen zu schicken
ansonsten einfach alles was hier auch üblich ist
 
die umsatzsteuer-ident-nr meines kunden brauche ich auch?? okay. die hab ich bisher noch nicht drauf..
 
du benötigst die iban nummer + swift-code deiner bank, deine steuer-identnummer (die sowieso auf der rechnung stehen muss, die zahlungsart (wire transfer) und die ausweisung der mwst. (da du die mwst. ja hier abführst) ... es gibt auch die möglichkeit, diese nicht gesondert auf der rechnung auszuweisen aber in den betrag mit einzuberechnen, da manch ein ausländischer kunde das prinzip nicht versteht (amerikaner beispielsweise). aber da die niederländer auch so etwas wie unsere mwst. besitzen (btw), sollte das für deinen kunden kein problem sein.

*so mache ich es immer bei meinen niederländischen kunden*
 
asylum schrieb:
Ich weiss nicht mehr _genau_ wie es war [gibt nen anderen Thread hier im Forum dazu] aber musst du dann nicht auch die MwSt aendern? Also an die Niederlande angepasst [kann mich auch irren]

Warenbewegungen in das Ausland können unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei sein. Die Steuerfreiheit ist u.a. im Einzelfall davon abhängig,

• ob die Waren in einen EU-Mitgliedstaat oder in ein anderes Land (Drittland) gelangt
• ob der Kunde ein Privatmann oder ein Unternehmer ist
• wer die Ware ins Drittland befördert oder versendet
• dass die Vorraussetzungen einer Steuerbefreiung nachgewiesen sind.
Den Sachverhalt sollten Sie daher im Zweifel besser mit Ihrem steuerlichen Berater oder Ihrem Bearbeiter im Finanzamt besprechen.

Ich brauche z.B. keine MwSt. für Lieferungen nach Irland, Finnland Schweden etc. zu berechnen.
Meine "Dienstleistungen/Waren/Daten" sind umsatzsteuerfreie Leistungen innerhalb der EU

Es muss allerdings auf der Rechnung stehen:

http://www.existenzgruendung-sachsen.de schrieb:
Rechnungserstellung


Seit dem 1. Januar 2004 ist ein Unternehmer stets verpflichtet, eine Rechnung auszustellen, soweit er den Umsatz an einen anderen Unternehmer oder an eine juristische Person, soweit sie nicht Unternehmer ist, ausführt.

Die Rechnung ist auch dann auszustellen, wenn über eine umsatzsteuerfreie Leistung abgerechnet wird.

Eine Rechnung kann aus mehreren Dokumenten bestehen. Im unternehmerischen Bereich gibt es aufgrund des Vorsteuerabzugs zahlreiche Pflichtbestandteile, die ein leistender Unternehmer auf Rechnungen anzugeben hat.

Als Rechnungsempfänger ist es wichtig, darauf zu achten, dass Eingangsrechnungen den Anforderungen des Umsatzsteuergesetzes gerecht werden.

Grundsätzlich ist bei jedem Umsatz, der an einen Unternehmer oder eine juristischer Person des öffentlichen Rechts getätigt wird, eine schriftliche Rechnung auszustellen. In dieser Rechnung müssen folgende Pflichtangaben enthalten sein:
Vollständige Name und die vollständige Anschrift des Leistungsempfängers und des Leistungserbringers
Steuernummer oder die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des leistenden Unternehmens
Ausstellungsdatum
Fortlaufende Rechnungsnummer, welche die Rechnung eindeutig identifiziert
Menge oder handelsübliche Bezeichnung der Lieferung/ Leistung
Zeitpunkt der Lieferung oder sonstigen Leistung
Anzahlungen: der Zahlungszeitpunkt, sofern dieser feststeht
Aufschlüsselung des Entgelts nach einzelnen Steuersätzen- und Steuerbefreiungen
Im Voraus vereinbarten Entgeltminderungen, sofern diese nicht bereits im Entgelt berücksichtigt sind
Anzuwendenden Steuersatz Auf das Entgelt entfallenden Steuerbetrag sowie Hinweis auf Steuerbefreiung
allen Leistungen innerhalb der EU die Umsatzsteuer- Identifikationsnummer des Leistungserbringers
und es Leistungsempfängers
Für Kleinbetrags-Rechnungen, deren Gesamtbetrag (Bruttobetrag) 100 EUR nicht übersteigt,
gelten weniger Angaben:
vollständige Name und die vollständige Anschrift des Leistungserbringers
Ausstellungsdatum
Menge oder handelsübliche Bezeichnung der Lieferung/ Leistung
Entgelt und den darauf entfallenden Steuerbetrag in einer Summe
anzuwendenden Umsatzsteuersatz oder einen Hinweis auf die Steuerbefreiung.
 
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