lifetekker
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Trägt nicht wirklich zur Diskussion bleiben, aber mir juckts so in den Fingern:
Service, VOBISt du?
Service, VOBISt du?
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Jetzt wird es aber abenteuerlich. Woher sollte Vobis eine solche "Chance" haben? Im Recht braucht man immer Normen, an denen so etwas festgemacht werden kann. Der Sachverhalt hier ist von einer solchen Anknüpfungsnorm Kilometer, ach Welten!, entfernt...Carsten1973 schrieb:Übrigens hätte Vobis eine Chance dich wegen Rufschädigung zivilrechtlich zu verklagen. Vielleicht kommt ja bald ein Schreiben vom Anwalt...
Trunx schrieb:hab mir von so manchem Kunden Märchengeschichten anhören müssen bzw. diese üblichen Sachen wie "Anwalt", etc.