Eintrag ins Gästebook - Löschung einforderbar?

csb

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Liebe Freunde,
ich habe mich in einem Gästebuch, online natürlich, verewigt. Die Seite gehört Leuten, mit denen ich mich einst gut verstanden habe, heute möchte ich jedoch mit diesen Herrschaften nicht mehr in Verbindung gebracht werden.
Kann ich auf der Löschung meines Eintrages bestehen?


Gruß Sebastian
 
Ich bin ebenfalls der Meinung, dass es möglich ist.
Aber selbst wenn es gelöscht wird, ist es immernoch auffindbar.
Zum Beispiel über: http://web.archive.org
 
Da gab es erst vor nicht allzu langer Zeit einen Bericht im Fernsehen und da wurde durch einen anwesenden Juristen gesagt, dass man auf das Löschen bestehen kann. Es gibt aber einige Ausnahmen, was das Löschen persönlicher Daten angeht. Danach dürfen u.U. persönliche Angaben zur Person weiterhin gespeichert werden, aber diese Daten dürfen nicht mehr öffentlich zugänglich sein.
Gruss
der eMac_man
 
...wäre mir da gar nicht so sicher. Du hast Dich damals ja schließlich aus freien Stücken dort verewigt.
 
Ja, gut, aber unter anderen Voraussetzungen...hmm...sollte ich das mit einem neuen Eintrag klarstellen?
 
Nein, das hat auch nichts damit zu tun, ob Du das aus freien Stücken getan hast oder nicht. Schreibe den Webseitenbetreiber an, dass Du Deine Einträge gelöscht haben möchtest.
Gruss
der eMac_man
 
Du kannst darauf bestehen. Unter bestimmten Umständen kannst du sogar eine gerichtliche Unterlassungserklärung bekommen. Wenn der Webmaster nicht spurt, würde ich das erst einmal androhen. Dann kannst Du sogar darauf bestehen, dass die Daten ebenfalls aus Google-Cache u.a. gelöscht werden! Da muss der Webmaster sehen, wie er das hinbekommt.

Auf jeden Fall würde ich dem Webmaster mit Fristsetzung (!) mit der Löschung beauftragen.
 
@Mc-Mau:
Danke für den Link. Ist ja gut gemacht.
Allerdings behalten wir ja dann recht mit damit, dass er auf die Löschung bestehen kann. Es wird ja ausdrücklich drauf verwiesen, dass er zu dieser Forderung berechtigt ist, wenn seine Postings auf seine Person verweisen.
Und laut Ausgangspost möchte er ja gerade das unterbinden.
Gruss
der eMac_man
 
So etwa? "Weiterhin ist ... mein Eintrag im Gästebuch (http://www.gaestebuchking.de/cgi-bin/host/firebook.cgi?account=xyz) sowie die Daten aus Google-Cache u.a.
zu löschen."
Soll ich noch Androhung von brachialen Strafen hinzufügen?
Nein, erst mal abwarten, was die sagen, ich habe auch noch finanzielle Forderungen an die Bagage.
 

Soll ich noch Androhung von brachialen Strafen hinzufügen?
….

Nur mal aus persönlicher Erfahrung: Meist ist eine freundliche Aufforderung erfolgsversprechender, als wenn man gleich den "Knüppel" vorholt. Meist führt das nämlich dazu, dass der Empfänger der Aufforderung "bockig" wird.
Sollte man mit dem ersten Schritt keinen Erfolg haben, kann man immer noch eine "härtere" Gangart einschlagen.
Gruss
der eMac_man
 
Speak softly and carry a big stick. (Theodore Roosevelt) Seit mehr als 100 Jahre erfolgreich eingesetzt.
 
Ihr habt ja recht, aber das ist die Spitze des Eisberges. Eigentlich geht es um Geld und Imageverlust, die Geschichte mit dem Eintrag ist ein kleiner Pieckser. Danke für Eure Tipps!

Gruß Sebastian
 
;)
Also nehme ich das raus?
 
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