Einen Kunden an eine Druckerei/Agentur nebst offenen Daten verkaufen?

d@tMarten

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Hallo und guten Abend in die Runde … das Szenario sieht folgendes vor:

Ein Kunde kann durch mich nicht mehr bedient werden im Bereich Öffentlichkeitsarbeit.
Er muss weitergereicht werden an eine neue Agentur bzw. gleich eine Druckerei die dann auch die ausführende Instanz für allerlei Drucksachen und Satzarbeiten ist.

Jetzt ist die Frage wie gehe ich mit den gesammelten Datensätzen um – offene Satzdaten, Konzepte, CI und CD und all der Krempel der sich über die Jahre ansammelt. Das alles nebst dem immer steigenden Jahresumsatz den der Kunde mir beschert hat möchte ich gerne "verkaufen".

Das alles geht natürlich mit dem Wissen des Kunden über die Bühne. Wie stellt man so etwas am besten an? Hat da jemand Erfahrungen mit gemacht?

Ich Danke für Eure Teilnahme …
 
Willst du Tipps zur Kalkulation deiner Rechnung oder zum technischen und inhaltlichen Ablauf?

Die Daten würde ich auf eine Festplatte packen (wenn das vom Umfang möglich ist) und danach
noch „bereinigen“ ... also von allem unnötigen befreien. Persönliche Notizen, Arbeits- (Zwischen-) dateien u.ä.

Schriften und Bild-Lizenzen wären noch so eine Sache ... ich kaufe oft für Kunden ein und nutze dann die Lizenzen.
Die kann man aber nicht so einfach an die Druckerei weiterreichen. Das solltest du vermerken, dass die Lizenzen
neu besorgt werden müssen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich nehme dankend gerne alles ;-) … denn dieses Szenario habe ich so noch nie gehabt.
 
In der Tat habe ich sogar zwei, die sich dann durch das beste Angebot ausstechen können.
 
Dann würde ich mir mal zwei Angebote unterbreiten lassen...
 
Ich kenne das Kleingedruckte nicht, wie Du das geistige Eigentum der "Daten" in den AGBs geregelt hast.
Generell würde ich sagen, gehören die Daten dem Kunden, den der hat ja dafür gezahlt.
Da Du Ihn nicht mehr bedienen kannst, kannst Du ihm eine andere Agentur empfehlen und bei Erfolg mit der Agentur eine Provision vereinbaren, aber grundsätzlich kann der Kunde ja frei wählen, wenn Du Ihn nicht mehr bedienen kannst/möchtest.
 
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Nachtrag - abseits der Hintergründe, warum Du einen Kunden mit steigenden Umsätzen los werden willst.
Du kannst auch eine Agentur/Druckerei als Sub beauftragst (in Absprache mit Kunden). Somit behältst Du den Kunden im Portfolio und kannst eine Marge ohne viel Aufwand verbuchen.
Und wer weiß was morgen ist und ob Dir ein anderer Kunde abspringt
 
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Ich kenne das Kleingedruckte nicht, wie Du das geistige Eigentum der "Daten" in den AGBs geregelt hast.
Generell würde ich sagen, gehören die Daten dem Kunden, den der hat ja dafür gezahlt.
Da Du Ihn nicht mehr bedienen kannst, kannst Du ihm eine andere Agentur empfehlen und bei Erfolg mit der Agentur eine Provision vereinbaren, aber grundsätzlich kann der Kunde ja frei wählen, wenn Du Ihn nicht mehr bedienen kannst/möchtest.

Die Daten gehören für gewöhnlich (oder nach üblichen AGBs) nicht dem Kunden.

Dein zweiter Einwand: Ja, stimmt, das gibt mir auch zu denken. Man kann einen Kunden nicht
„verkaufen“. Eine Art „Versteigerung“ eines Kunden unter der Hand dürfte rechtlich zweifelhaft sein,
wüsste es der Kunde, würde er es nicht mitmachen.

Von daher finde ich deine nächste Idee auch gut, nur ist das schwer umzusetzen, ganz raushalten
wird man sich nicht können, man bleibt immer noch verwickelt und trägt dann ein Risiko für Dinge,
die man nicht mehr selbst voll in der Hand hat. Aber eine Überlegung wert in jedem Fall.
 
In der Tat habe ich sogar zwei, die sich dann durch das beste Angebot ausstechen können.
Hat der Kunde gar kein Mitspracherecht, wer ihn in Zukunft betreut?

Als ich mal eine Agentur aufgelöst habe, hat der Kunde uns die Daten für sich
abgekauft und sich dann (selbstständig) eine neue Agentur gesucht.

Ganz so trivial ist das Ganze aber auch nicht – im Grunde gehört dem Kunden
ja schon ein Großteil SEINER Daten, mit denen Du „nur“ gearbeitet hast …
 
Die Daten gehören für gewöhnlich (oder nach üblichen AGBs) nicht dem Kunden.
Sehe ich anders – der Kunde beauftragt Dich ja und Du erstellst in SEINEM Auftrag
was auch immer. Das Ergebnis bekommt dann der Kunde als Druckdaten z. B.

Was in diesem Prozess soll dem Kunden nicht gehören?
 
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Sehe ich anders – der Kunde beauftragt Dich ja und Du erstellst in SEINEM Auftrag
was auch immer. Das Ergebnis bekommt dann der Kunde als Druckdaten z. B.

Was in diesem Prozess soll dem Kunden nicht gehören?
Die offenen Dateien und Nutzungsrechte abseits der Vereinbarung z.B.
 
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Generell würde ich sagen, gehören die Daten dem Kunden, den der hat ja dafür gezahlt.
Wurde ja im Prinzip schon gesagt, aber das ist ganz eindeutig falsch!

Der Kunde erwirbt ein (in der Regel durch die AGBs klar definiertes) Nutzungsrecht. Nicht das geistige Eigentum und auch nicht das Arbeitsmaterial, das zum Ergebnis geführt hat! Er hat deshalb - entgegen recht häufiger irriger Annahme - auch keinen Anspruch auf die Herausgabe offener/editierbarer Daten. Wenn man das macht, dann ist es ein reines Entgegenkommen.
 
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Wurde ja im Prinzip schon gesagt, aber das ist ganz eindeutig falsch!

Der Kunde erwirbt ein (in der Regel durch die AGBs klar definiertes) Nutzungsrecht. Nicht das geistige Eigentum und auch nicht das Arbeitsmaterial, das zum Ergebnis geführt hat! Er hat deshalb - entgegen recht häufiger irriger Annahme - auch keinen Anspruch auf die Herausgabe offener/editierbarer Daten. Wenn man das macht, dann ist es ein reines Entgegenkommen.
Ja, das stimmt schon – daher hat uns damals der Kunde die offenen Daten
abgekauft, aber eben der Kunde und nicht eine fremde Agentur/Druckerei!?

Nachtrag: Bilder und Schriften kauft man ja im Auftrag des Kunden und nutzt
diese (für ihn) nur. Die kann man ihm also auch nicht mehr verkaufen, oder?
 
Sehe ich anders – der Kunde beauftragt Dich ja und Du erstellst in SEINEM Auftrag
was auch immer. Das Ergebnis bekommt dann der Kunde als Druckdaten z. B.

Was in diesem Prozess soll dem Kunden nicht gehören?

Die anderen Grafiker haben es ja schon erklärt. Wenn du schon eine Agentur hattest, dann müsstest du doch
schon mal mit so etwas zu tun gehabt haben? Mit den AGBs z.B. des AGD oder des BDG ... seine Rechte sollte
man schon kennen.

Hier mal ein Auszug:

5.Eigentumsvorbehalt

5.1.An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nurNutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechteübertragen.

5.2.Die Originale sind daher nach angemessener Frist un-beschädigt zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich etwasanderes vereinbart wurde. Bei Beschädigung oder Verlust hatder Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederher-stellung der Originale notwendig sind. Die Geltendmachungeines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.

5.3.Die Versendung der Arbeiten und von Vorlagen erfolgtauf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.

5.4.Der Designer ist nicht verpflichtet, Dateien oder Lay-outs, die im Computer erstellt wurden, an den Auftraggeberherauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabevon Computerdaten, so ist dies gesondert zu vereinbaren undzu vergüten. Hat der Designer dem Auftraggeber Computer-dateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mitvorheriger Zustimmung des Designers geändert werden.
 
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Ja, das stimmt schon – daher hat uns damals der Kunde die offenen Daten
abgekauft, aber eben der Kunde und nicht eine fremde Agentur/Druckerei!?

Nachtrag: Bilder und Schriften kauft man ja im Auftrag des Kunden und nutzt
diese (für ihn) nur. Die kann man ihm also auch nicht mehr verkaufen, oder?
Ja, ohne das Einverständnis des Kunden sehe ich das auch sehr kritisch.

Der Erwerb des Nutzungsrechts schließt eben wohl auch anderweitige Vergabe der Rechte, zumindest von kundenspezifischen Sachen, durch den Urheber aus. So kann man wohl auch nicht einfach so die gleiche Plakat-Idee zweimal verkaufen.
 
Die anderen Grafiker haben es ja schon erklärt. Wenn du schon eine Agentur hattest, dann müsstest du doch
schon mal mit so etwas zu tun gehabt haben? Mit den AGBs z.B. des AGD oder des BDG ... seine Rechte sollte
man schon kennen.
...wobei das, wenn ich mir mal so die Passage über „die Originale“ (was ja vermutlich Entwürfe, Scribbles etc.meint) anschaue, schon so „ein bißchen“ aus einem anderen Jahrhundert zu stammen scheint... 😅
 
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...wobei das, wenn ich mir mal so die Passage über „die Originale“ (was ja vermutlich Entwürfe, Scribbles etc.meint) anschaue, schon so „ein bißchen“ aus einem anderen Jahrhundert zu stammen scheint... 😅

Das sind Illustrationen, Cartoons, Zeichnungen, Kalligrafien.

Bin ich aus dem letzten Jahrhundert, weil ich noch auf Papier zeichne und male? :eek:
 
Nachtrag: Bilder und Schriften kauft man ja im Auftrag des Kunden und nutzt
diese (für ihn) nur. Die kann man ihm also auch nicht mehr verkaufen, oder?

Das hatte ich anfangs schon geschrieben:
Hier sollte ein Vermerk dazu, dass die Lizenzen hierfür neu erworben werden müssen.
 
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Das sind Illustrationen, Cartoons, Zeichnungen, Kalligrafien.

Bin ich aus dem letzten Jahrhundert, weil ich noch auf Papier zeichne und male? :eek:
Nee, aber bei uns gemeinen „Gebrauchsgrafikern“ ist das wohl heute eher nicht mehr die Regel. Ist jedenfalls schon ein paar Tage her, dass ich die letzte Klebemontage gemacht habe. 😆
 
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