Eine Frage zur EC-Karte an die Kassierer, Bänker und Anwälte

supergeheim

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hallo leute.

wie so viele kunden, bevorzuge ich im supermarkt das bezahlen mit ec-karte. die vorteile sind klar... mit pin recht sicher, kein langes kleingeld suchen und man muss nicht haufenweise bargeld durch die gegend schleppen, wenn man einen großeinkauf tätigt.
ein vorteil ist es wie schon gesagt... durch abfrage der pin relativ sicher. nun, das große aber!

wie sieht es aus, wenn die kassiererin nicht die pin abfragt, sondern lediglich die eine unterschrift haben möchte?

wer haftet, wenn eine unterschriebene karte geklaut wurde und ein einkauft getätigt wurde?

ist eine nicht unterschriebene karte gültig, wenn im unterschriftenfeld steht: "erfragen sie den ausweis" o. "ausweis vorzeigen"?

ist eine nicht unterschriebene karte gültig?
 
die PIN gibst du selbst ein. voraussetzung, der laden akzeptiert ec-kartenzahlung mit PIN. (das lastschriftverfahren machen nur noch wenige, weil das risiko zu hoch ist.)

im falle eines diebstahls haftet der karteninhaber, sofern er fahrlässig gehandelt hat. außerdem stehst du in der pflicht die karte als gestohlen zu melden (Tel.: 116 116 kostenfrei innerhalb der BRD).

für alles andere frag, dein/e bank/sparkasse/kreditkartenunternehmen.
 
Soviel ich weis:

Bargeld: Risiko beim Käufer
PIN: Risiko bei der Bank
Unterschrift: Risiko bei Verkäufer(Supermarkt oder was auch immer)

Somit kann es dem Käufer Wurst sein ob PIN oder Unterschrift,

alles ohne schießgewähr.
 
nun, wie sich das mit der pin verhält, ist mir weitesgehend klar und dazu habe ich unzähliges im www gefunden (bsp). mir geht es aber darum, dass wenn die pin nicht abgefragt wird, sondern nur eine unterschrift.

bei der bezahlung mit unterschrift, wird keine onlineabfrage der karte durchgeführt und somit ist es theoretisch möglich, dass eine karte auch noch nach sperrung als bezahlmittel gebraucht werden kann.
der dieb kann ohne weiteres die unterschrift fälschen.
eine unterschrift ist jedesmal anders und kann mmn nicht als legitimation herhalten.
 
Solange du nicht fahrlässig gehandelt hast als die Karte verloren ging dürfte die Lastschrift nicht rechtmäßig getätigt worden sein und kann somit bei der Bank zurückgebucht werden.
 
bei der bezahlung mit unterschrift, wird keine onlineabfrage der karte durchgeführt und somit ist es theoretisch möglich, dass eine karte auch noch nach sperrung als bezahlmittel gebraucht werden kann.

Die wird doch trotzdem zur Prüfung in ein Gerät geschoben, jedenfalls
beobachte ich das immer.
 
Die wird doch trotzdem zur Prüfung in ein Gerät geschoben, jedenfalls
beobachte ich das immer.

Genau! Wenn keine Kohle auf dem Konto is, gehts mit der Karte mit Pin/Unterschrift ja auch nicht!
Also wenn dir dir Karte geklaut wird und du sie meldest, trägt die Bank ab Zeitpunkt der Meldung den Schaden und nicht du!
 
meine karte ist nicht weg... gott sei dank.
ich habe lediglich auf meiner ec-karte vermerkt, dass falls ich sie verlieren sollte oder gestohlen wird und jemand damit bezahlen möchte: "Ausweis erfragen", damit wenn nur eine unterschrift verlangt wird, der o die kassiererin den ausweis verlangt.

mir geht es nur darum: karte verloren/gestohlen - jemand bezahlt mit der karte und unterschreibt mit meinem namen (wenn der name auf der rückseite steht!)

wer haftet? weil auf der rückseite des bon steht, dass man den händler aber meistens eine firma (oftmals intercard) dazu legitimiert den betrag vom konto abzubuchen. sollte ein einzug nicht möglich sein, dann kann der betrag an intercard durch den händler überschrieben werden und intercard kümmert sich dann um alles weitere (quasi: fungiert als inkasso) und kontaktiert den karteninhaber.


edit:
MacEnroe und Feli: ja klar wird die karte in das gerät geschoben, aber es findet keine onlineabfrage statt, ob die karte gesperrt wurde o. deckung auf dem konto ist (wobei der kontostand selbst nicht abgefragt wird)!
lediglich blz, kontonr und name werden ausgelesen.
 
du haftest nicht, die lastschrift wird zurückgebucht,
sofern du die karte als gestohlen gemeldet hast gibts da auch keine probleme
da brauchst du nicht extra "ausweis erfragen" auf die karte schreiben
 
Wer im Schadensfalle haftet, weiß ich leider auch nicht.

Mit Deiner Unterschrift ermächtigst Du jedoch den (in diesem Falle) Supermarkt, einmalig den zu zahlenden Betrag von Deinem Konto abzubuchen und bei fehlender Deckung (und nur dann!) bei Deinem Kreditinstitut deine persönlichen Daten zwecks weiterere Schritte zu erfragen.

Das Ganze ist also (nach meinem Wissen) eine einmalige Erlaubnis zum Lastschrifteneinzug. Diesem kann man innerhalb von sechs Wochen widersprechen, wenn an der Meinung ist, daß die Belastung des eigenen Kontos unrechtmäßig sei. (Vorsicht, man sollte sich in diesem Falle sehr sicher sein, sonst zieht das erhebliche Kosten nach sich.) Wer jedoch für den Fall eines Kartenverlustes durch Diebstahl/Doofheit/Außerirdische haftet und welche Meldefristen gelten, kannst Du bei deinem Kreditinstitut in den AGBs zur Karte nachlesen. Die sollten auch online stehen.
 
bei einer lastschrift kannst du innerhalb von 8 wochen nach abbuchung den betrag zurückbuchen lassen. musst halt deine ausgaben im auge behalten. wenn du sowas hast wie 1000€ im ausland abgebucht, obwohl du zum zeitpunkt grade mit dem bankberater geplaudert hast, dann wird die bank das problemlos zurückbuchen.
 
bei einer lastschrift kannst du innerhalb von 8 wochen nach abbuchung den betrag zurückbuchen lassen.

Ich glaube das ist Bank abhängig, da ich es noch nie gebraucht habe bin ich mir nicht sicher, aber ich glaube die VoBa hat nur 3 Wochen
 
So hab grad mal noch das gute alte Betriebslehre der Banken und Sparkassen Buch aus dem Schrank gekramt.

Erstmal zu leichtesten Frage: Ob eine nicht unterschriebene Karte gültig oder ungültig ist, ist eigentlich ziemlich egal. Wenn ich als Dieb sie finde werde ich einfach darauf unterschreiben dann passt auch die Unterschrift an der Kasse.
Die AGB´s der Sparkasse München sagen folgendes:

6.1 Unterschrift
Sofern die Karte ein Unterschriftsfeld vorsieht, hat der Karteninhaber die Karte nach Erhalt unverzüglich auf dem Unterschriftsfeld zu unterschreiben.



Wenn du die PIN nicht an der Kasse eingeben musst heisst das Verfahren POZ (Zahlung ohne Zahlungsgarantie) falls du sie eingibst ist es das ec-Cash Verfahren. In beiden fällen wird eine Lastschrift von deinem Konto gezogen. Beim ec-Cash Verfahren wird Online die Sperrdatei und die Bonität geprüft, beim POZ Verfahren wir ausser bei Kleinbeträgen nur die Sperrdatei geprüft. (Und dann würde es noch das ec-Cash offline Verfahren geben bei dem nur der Chip geprüft wird auf dem die PIN und der Verfügungsrahmen hinterlegt ist.) Ausserdem kannst du nur Lastschriften des POZ Verfahrens zurück geben nicht aber die des ec-Cash Verfahrens weil die Bank durch die online Überprüfung für den Betrag garantiert.
Ich würde behaupten das es mit PIN sicherer ist, da eine Fälschung der Unterschrift einfacher ist als an die PIN zu kommen, bzw. der Aufwand geringer ist als wenn ich einfach die Karte stehle oder finde und ein bisschen die Unterschrift probiere nach zu machen. (zum Teil wird die Unterschrift noch nicht mal richtig angeschauen).

Du bist ausserdem verpflichtet bei Verlust der Karte oder missbräuchlicher Verfügung mit der Karte sofort die Bank zu informieren und die Karte sperren zu lassen. Ausserdem ist unverzüglich Anzeige bei der Polizei zu erstatten. (Auszug aus älteren EC-Maestro AGB).
Allerdings solltest du hierzu mal in den AGB deiner Bank nachschauen (die wahrscheinlich erst vor kurzem geändert wurden). Hier ist nochmal ein Auszug aus den AGB der Stadtsparkasse:

...Danach gilt grundsätzlich, dass Sie nach der Verlustanzeige Ihrer Karte keine Haftung mehr für die danach eintretenden Schäden aufgrund einer missbräuchlichen Nutzung Ihrer Karte trifft. Bei Schäden vor der Sperranzeige verzichten wir grundsätzlich auf die gesetzlich eigentlich vorgesehene Schadensbeteiligung durch den Kunden in Höhe von maximal 150 Euro und übernehmen auch diese Schäden für Sie. Selbst bei grober Fahrlässigkeit ist Ihre Haftung auf den für die Karte geltenden Verfügungsrahmen beschränkt...

Mein Schlaues Buch sagt ausserdem das Lastschriften bis 6 Wochen nach Belastung zurück gegeben werden können bzw. bis 6 Wochen nach Rechnungsabschluss (wobei die Bank anfangen wird zu meckern).

Im großen und ganzen solltest du einfach mal in die AGB´s deiner Bank schauen. Die werden schätzungsweise sehr ähnlich im Bezug auf Karten sein wie das was ich oben geschrieben habe.
Viel spass beim Seitenweise AGB´s lesen. (Apfel+f wird in den PDF´s dein Freund sein)

(Bevor ich es Vergesse ist hier der Link zu den AGB´s die ab Punkt 6 interessant werden)
 
Zuletzt bearbeitet:
Dass die Karte in die Maschine geschoben wurde, hat auch den Grund dass die mit der konzerneigenen Sperrdatei abgeglichen wird, ob beispielsweise eine Rücklastschrift erfolgt ist usw, und dann werden natürlich dann auch die Daten ausgelesen.

Bei manchen Geschäften entscheidet dann auch die Maschine, ob man nur mit Unterschrift bezahlen darf, oder ob man eine Pin eingeben muss.
Hatte das mal in einem Geschäft, durfte da mal einfach nur mit

Unterschrift bezahlen, dann mal wieder mit PIN.

Habe dann mal gefragt, da hieß es, das entscheidet irgendein Zentralrechner, die Kassiererin selbst kann das nicht beeinflussen.

Jetzt nochmal wegen der Sache mit dem Zahlen per Lastschrift, also mit Unterschrift, man muss nicht dafür haften, wenn einem die Karte gestohlen wurde, und jemand anderes bezahlt dann mit Lastschrift irgendwo.
Man muss es natürlich melden, schnell , dass ist klar.
Habe das mal bei einem Freund miterlebt dem die Karte gestohlen wurde, Sperrung dass man nicht mehr mit EC - Cash zahlen kann und kein Geld mehr am Automaten bekommt, das geht ja relativ schnell, Lastschriften kamen dann noch eine ganze Weile, wurden dann immer gleich zurückgebucht.
Ist halt ärgerlich wegen der Arbeit die man da dann immer mit hat.
 
meine karte ist nicht weg... gott sei dank.
ich habe lediglich auf meiner ec-karte vermerkt, dass falls ich sie verlieren sollte oder gestohlen wird und jemand damit bezahlen möchte: "Ausweis erfragen", damit wenn nur eine unterschrift verlangt wird, der o die kassiererin den ausweis verlangt.
....[/B]

Bringt doch nichts.

Oder glaubst Du das Du Deine Karte wenn die geklaut wird jemals wieder siehst um dann "recht" zu haben
und im anderen Fall müssetst Du immer Deinen Ausweis dabei haben und auch zeigen
 
Wird die EC Karte gestohlen sofort an der Sperrhotline melden (24/7 - da läuft IMHO immer nur ein Band)
Ab dem dort vermerkten Zeitpunkt, kannst Du problemlos und rechtens ALLE Abgänge von Deinem Konto zurückholen.
 
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