"Ein Stück Wohnung"??

Apfelpower

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...was um alles in der Welt bezweckt mein Vermieter mit dieser Formulierung? Er vermietete mir ein Stück Wohnung ohne qm-angabe...
Im nachhinein mußte ich feststellen, das es in Wirklichkeit 30qm weniger sind als in der Annonce angegeben war. Darf man bei dieser Formulierung einen Teil vom Garten, der Terasse oder vom Keller mit einberechnen?
Der Mieterschutzbund war ratlos und überfragt... "das haben wir ja noch nie gesehen"..."dürfen wir uns das kopieren?"
Hat einer ne Idee, was man mit "ein Stück Wohnung" umgeht oder aussparrt? Wurde ich gar über den Tisch gezogen?:confused:
 
Du hast wirklihc für "ein Stück Wohnung" unterschrieben?

Sorry aber :rotfl:
 
Erstmal Apfel + Shift + 3 :D Bevor sich die Nachricht selbst zerstört ! ;)
 
Und für das "stück" Wohnung zahlst Du das gleiche, wie für die gesamte ausgeschrieben war ?
Weil Du meintest, das es 30m2 weniger sind, als in der Anonce.

30m2 weniger sollten aber sofort auffallen eigentlich, weil das sind ja immerhin zwei Zimmer mit 5mx3m, die zu wenig sind.
 
...was um alles in der Welt bezweckt mein Vermieter mit dieser Formulierung? Er vermietete mir ein Stück Wohnung ohne qm-angabe...
Im nachhinein mußte ich feststellen, das es in Wirklichkeit 30qm weniger sind als in der Annonce angegeben war. Darf man bei dieser Formulierung einen Teil vom Garten, der Terasse oder vom Keller mit einberechnen?
Der Mieterschutzbund war ratlos und überfragt... "das haben wir ja noch nie gesehen"..."dürfen wir uns das kopieren?"
Hat einer ne Idee, was man mit "ein Stück Wohnung" umgeht oder aussparrt? Wurde ich gar über den Tisch gezogen?:confused:

Normale Wohnfläche mit Deckenhöhe ab 2 Metern zählt zu 100 Prozent
(Wohnräume, Küche, Bad, WC, Flur, Abstellräume in der Wohnung).
Wohnfläche mit Dachschrägen oder Deckenhöhe zwischen 1 Meter und 2 Meter zählt zu 50 Prozent.
Balkonfläche zählt gewöhnlich zu 25 Prozent.
Der Keller zählt nicht.

Quelle
 
..gilt das aber auch für ein "Stück Wohnung", was immer das auch sein mag?:D
 
...also es stand 130qm Designerwohnlandschaft in der Anzeige und es ist nicht wirklich mit normalen Wohnungen zu vergleichen. Es wird grade als 2-Zimmerwohnung genutzt... mit 135 Grad Winkeln und auch runden Wänden... halt erfrischend anders... konnte nicht nein sagen.:eek:
 
oder anders gefragt: wer macht was und wo mit dem restlichen Stück Wohnung? :suspect:
 
"mit 135 Grad Winkeln und auch runden Wänden"

Ich stell mir grad bildlich den Vermieter mit dem Maßstab in der Wohnung vor...verzweifelnd mit all den Winkeln und Ecken...hilfesuchend seinen Taschenrechner anblickend...und es sich dann schließlich einfach machend anstatt eine qm-Zahl zu nennen, welche er nicht berechnen kann...einfach ein "Stück Wohnung" daraus machend :)
 
Geplant waren 2 Stück aber dann kamst ja du!

Aber hallo ist die Bude am Hindukusch. Bei dem Preis ist es doch OK das Stück!
 
tja, Maße sind doch nur Orientierungshilfen. Wenn du etwas in der Größenordnung gesucht hast und es dir bei der Besichtigung gefallen hat und es dir den Preis wert war, dann besteht doch eigentlich kein Problem.

Gut, jetzt sind es 100qm, aber der subjektive Eindruck der Wohnung hat das offensichtlich nicht gleich offensichtlich gemacht.

Fakt ist, dass du dich für die Wohnung entschieden hast, weil sie ausreichenden Platz bot und sie dir gefiel. Nun sind es 30qm weniger, aber sie gefällt dir doch immer noch, oder? Findest du die Mietkosten jetzt plötzlich zu hoch? Wenn sich der Mietpreis laut Vertrag auf die Menge der Quadratmeter beziehen würde, dann bist du im Recht. Wenn dort steht, dass der qm 10 Euro kostet und du 1300 bezahlst, es aber nur 100qm sind, dann hast du zu viel bezahlt. Wenn du mietest, wie gesehen ohne eine vertraglich festgelegte Wohnfläche, dann kannste jetzt schlecht was sagen. Ich glaub nicht, dass du dich auf die Anzeige in der Zeitung beziehen kannst.

Seidenn der Vermieter hat dir im Gespräch nochmal ausdrücklich gesagt, dass es 130qm sind.

Schwer zu sagen. An dem Mietvertrag hätte dir was auffallen sollen...
 
Mir wurde auch schon mal ein Mietvertrag zur Unterschrift vorgelegt der die schöne Formulierung enthielt "Die Quadratmeterzahl ist nicht Gegenstand des Vertrages."!

Natürlich wurde der Mietpreis auf Grund der im Vertrag angegebenen Quadratmeter bemessen, nur standen da ca. 12 mehr als real vorhanden! Ich besitze ein kleines Ultraschall-Entfernungsmessgerät, und hab die Wohnung bei der Besichtigung vermessen …

Da die Vermieterin auf ihren Vertragsentwurf bestand kam es nicht zum Abschluss.

Die gute Dame wollte mich doch wirklich über den Leisten ziehen! :motz:
 
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Wow, das ist allerdings ein Super Preis.
Von der lage her ist es dann wahrscheinlich nicht direkt in einer Innenstadt (Köln, Berlin , München) oder so, sondern etwas auf dem Land, oder ?
 
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