"Ein Stück Wohnung"??

Das soll ein Zeitmietvertrag sein? Geht das überhaupt noch für Privatpersonen?
 
Das soll ein Zeitmietvertrag sein? Geht das überhaupt noch für Privatpersonen?

Ja, geht noch immer:

Die Regelung des Zeitmietvertrages findet sich in §§ 575, 575a BGB.

Nach der Reform des Mietrechts gibt es nunmehr nur noch einen Typ des Zeitmietvertrages: den ohne Kündigungsschutz.

QUELLE
 
Zitat:
Zitat von Charlie_D
Ist es nicht so, dass der Vermieter, wenn Du ihm 3 Nachmietervorschläge unterbreitet hast, und er die ohne Sachgrund abgelehnt hat, einfach so raus bist?

...

Charlie
Nein! Das ist nicht so und war auch noch nie so gewesen.
Möchte wissen, wer diesen Blödsinn verbreitet hat.

Solche Schei..hausparolen kommen immer wieder und sind nicht tot zu kriegen.
Außerdem, in den meisten (Wohnraum-) Mietverträgern wird heute gar keine Größe mehr angegeben. Wer das als Vermieter macht, ist selber schuld
 
warm inclusive Gärtnerin 709

:eek:

Wo wohnst Du denn? Ist das an der polnischen Grenze in einem Wald?

Ich denke der Vermieter gibt die Größe nicht exakt an, da er es wohl nicht schafft die Größe sauber zu berechnen. Würde es trotzdem nachrechnen, nicht dass Du nachher nur 48 qm hast. :D
 
Na ja, ich finde 709 Euro okay, aber nicht zu günstig für die Größe. Aber okay, ich komme auch aus Neukölln. ;)
 
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