Ein paar Fragen zum Ruhezustand ...

Sinalco

Sinalco

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Hallo zusammen,

mich würde interessieren, ob es sinnvoll bzw. "materialschonender" ist den Ruhestand eines Powerbooks/iBooks besonders schnell und häufig oder selten/nie zu aktivieren (sitze teilweise längere Zeit am Rechner mit unterschiedlich langen Pausen).

Kann es sein, daß durch häufiges Aktivieren/Deaktivieren der Leseköpfe die Festplatte wesentlich stärker beansprucht wird?

Wie sieht´s mit der Spindown-Zeit aus? Bei mir automatisch auf 10 min. eingestellt. Einfach so belassen, oder je nach Nutzung neu einstellen?

Wer kennt sich aus?
 
Nette Frage - ich bin gespannt was für Antworten kommen... Ich klappe mein Ibook einfach zu wenn ich es net nutze...sprich, ich achte da nicht drauf...
 
Für die Platte ist es auf jeden Fall besser aus dem Ruhezustand zu starten als neu zu booten.
Beim booten rattert der Kopf einfach mehr über die Platter als beim aufwachen.

Für den Bildschirm bzw. die Hintergrundbeleuchtungist es weniger gut häufig aus und anzugehen.

Nutz einfach stärker ab als gedimmt anzubleiben.
 
Dass der Bildschirm irgendwie Schaden nehmen soll, wage ich zu bezweifeln, denn die Transistoren für die Steuerung der Pixel "rotieren" ja eh immer, wenn etwas sich auf dem Bild verändert.
Die Hintergrundbeleuchtung müsste nach der mittleren Lebensdauer her auch ca. 10 Jahre Dauerbetrieb verkraften. Wahrscheinlich tut der Inverter das aber nicht. :)
Daher wird es nicht an der Hintergrundbeleuchtung (den Leuchstäben) liegen, sondern an anderen Komponenten. Bei Glühbirnen lässt sich der Effekt noch stärker beobachten, auch wenn es nicht vergleichbar ist: brennt die Lampe dauerhaft, hält sie länger als bei ständigem Wechsel zwischen ein- und ausgeschaltetem Zustand.

Die Festplatte kann auch kaum Schaden nehmen, außer man lässt sie wirklich nie ausgehen und betriebt sie in sehr warmer, feuchter Umgebung. Der Schritmotor für die Steuerung der Köpfe dürfte auch entsprechend ausgelegt sein, um dem normalen Betrieb standzuhalten.
Für mich bedeutet es einfach kein Risiko einzugehen, wenn das PB im Ruhezustand ist. Der Akku wird nicht sofort entleert (ok, Energie-Einstellungen kann man ja anpassen) sollte das Netzteil ausfallen, es ist sofort transportfähig und verbraucht nicht tagelang ungenutzt Strom.

Solange man nicht alle paar Minuten tagtäglich den Ruhezustand aktiviert und deaktiviert, sollte da also kein Problem sein.
Wie immer sollte man sich eines auch zu Herzen nehmen: ein neues Gerät sollte nicht geschont, sondern hart rangenommen werden, also leistungsmäßig. Wenn ein Schaden innerhalb der Garantiezeit (mind. 1 Jahr oder max. 3 Jahre bei AppleCare/APLA) auftritt, zeigen etwaige fehlerhafte Teile ihre Schwächen früh genug und man sitzt nicht auf den Kosten einer Reparatur fest.
 
Original geschrieben von Grady
Wenn ein Schaden innerhalb der Garantiezeit (mind. 1 Jahr oder max. 3 Jahre bei AppleCare/APLA) auftritt, zeigen etwaige fehlerhafte Teile ihre Schwächen früh genug und man sitzt nicht auf den Kosten einer Reparatur fest.
 

Wie ist das überhaupt, ich dachte laut EU Recht hat man mindestens 2 Jahre Garantie. Darüber kann sich Apple doch nicht einfach darüber hinwegsetzen?!
Oder haben die irgend ein Schlupfloch ausgenutzt???
 
Original geschrieben von Der_Alex
 

Wie ist das überhaupt, ich dachte laut EU Recht hat man mindestens 2 Jahre Garantie. Darüber kann sich Apple doch nicht einfach darüber hinwegsetzen?!
Oder haben die irgend ein Schlupfloch ausgenutzt???
 
Es geht hier um Herstellergarantie und NICHT um Gewährleistung.
Die Garantie ist eine völlig freiwillige Zusatzleistung des Herstellers, die sich auf den den einwandfreien Zustand der Ware nach Gefahrenübergang und während der Benutzung durch den Eigentümer innerhalb einer bestimmten Frist bezieht.

Gewährleistung ist laut der neuerlichen EU-Richtlinie, die in nationales Recht umgesetzt wurde, natürlich für 2 Jahre vorgesehen und daran wird Apple nichts ändern können. Man hat zudem jetzt innerhalb der ersten 6 Monate eine Beweislastumkehr, sodass der Hersteller dem Kunden den einwandfreien Zustand der Ware bei Verkauf beweisen muss. Ein sogenanntes "EU-Recht" gibt es also überhaupt nicht in Deutschland!
(siehe auch hier: Rechtliche Inkompetenz - Ebay und das neue EU-Recht)
 
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