Eilantrag gegen Vorratsdatenspeicherung teilweise erfolgreich

Herrlich..das macht hoffnung
 
vielleicht die besten news heute!
 
Ein Eilantrag gegen das seit Januar geltende Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung war damit teilweise erfolgreich.

nun ja, leider ist das aber auch nur die halbe Wahrheit.... Google speicher 1 1/2 Jahre alle Daten von Usern, viele Mailprovider speichern unsere Mails, Wenn wir einkaufen, wird unser Kaufverhalten gespeichert u.s.w. Wer nun unsere Daten sammelt ist ziemlich undurchsichtig.... Sie wollen doch nur unser bestes :D
 
nun ja, leider ist das aber auch nur die halbe Wahrheit.... Google speicher 1 1/2 Jahre alle Daten von Usern, viele Mailprovider speichern unsere Mails, Wenn wir einkaufen, wird unser Kaufverhalten gespeichert u.s.w. Wer nun unsere Daten sammelt ist ziemlich undurchsichtig.... Sie wollen doch nur unser bestes :D


Naja, das kannst ja DU alles beeinflussen. Verschlüssel die Mails mit PGP, nutz diese blöden Punktekarten nicht sondern zahl Bar. Ich find es erfreulich, dass auf das BVG doch noch halbwegs Verlass ist. Ok - es wurde nicht ganz gekippt, aber wenn die Behörden da nicht so ohne mir nichts dir nichts drauf zugreifen können, ist es ja wirklich erträglich.
 
:freu:

Nicht vergessen: das war jetzt nur die einstweilige Verfügung. Das Urteil kommt erst noch. Insofern wurde hier der anscheinend größte Eingriff in ein Grundrecht, nämlich das Fernmeldegeheimnis, kassiert, während durch die Speicherung an sich keine ausreichenden Nachteile entstehen.

Wir dürfen hoffen. Vielleicht gibt es ja ein neues Grundsatzurteil.

Der AK-Vorrat fordert übrigens den Rücktritt von Frau Zypries. Wer sich mit dem Gedanken anfreunden kann, kann ja mal eine Mail an unsere geliebte Justizministerin schicken.
 
...zudem ist ja nichts "gegen" die Speicherung der Daten erlassen worden, sondern lediglich deren Nutzung eingeschränkt worden.

...aus meiner sicht "beruhigt" das nicht.
 
Die Speicherung ist doch schon der massive Verfassungsbruch, nicht der Zugriff auf die Daten. Für eine Eilentscheidung trotzdem erstmal ganz ok, wenn das Gesetz in der Hauptverhandlung aber nicht komplett kassiert wird sehe ich schwarz...
 
Die Speicherung ist doch schon der massive Verfassungsbruch, nicht der Zugriff auf die Daten. Für eine Eilentscheidung trotzdem erstmal ganz ok, wenn das Gesetz in der Hauptverhandlung aber nicht komplett kassiert wird sehe ich schwarz...

....die Speicherung ist ein technischer Vorgang, der findet bei T-com & co statt, wie schon immer (nur für einen kürzeren Zeitraum).

...das Problem ist schon der "Zugriff" seitens des Staatsschutz.
 
....die Speicherung ist ein technischer Vorgang, der findet bei T-com & co statt, wie schon immer (nur für einen kürzeren Zeitraum).

Es besteht in meinen Augen ein erheblicher! Unterschied zwischen 6-monatiger Speicherung zu Fahndungszwecken und der Speicherung von wenigen Tagen zu Abrechnungszwecken. Ich weiss nicht wie die Telekom das handhabt, zu lange kann das nach dem Urteil des LG Darmstadt nämlich nicht mehr sein. Mein ISP speichert Verbindungsdaten von Flatratekunden maximal 5 Tage, dann fliegen sie vom Server. Das Hauptargument von Zypries, dass diese Daten "ohnehin gespeichert werden" ist nämlich schlicht und einfach gelogen (bzw. weiss sie es einfach nicht besser, aber bei dieser Person wundert mich ohnehin nichts mehr.)

Edit: Ergänzung Flatrate
 
Zuletzt bearbeitet:
Es besteht in meinen Augen ein erheblicher! Unterschied zwischen 6-monatiger Speicherung zu Fahndungszwecken und der Speicherung von wenigen Tagen zu Abrechnungszwecken. Ich weiss nicht wie die Telekom das handhabt, mein ISP speichert Verbindungsdaten maximal 5 Tage, dann fliegen sie vom Server. Das Hauptargument von Zypries, dass diese Daten "ohnehin gespeichert werden" ist nämlich schlicht und einfach gelogen.

....die werden schon länger gespeichert, anderen falls würdest du keinen "Einzelverbindungsnachweiss" bekommen und hättest deutliche Schwierigkeiten bei Einsprüchen gegen die Rechnung.
 
....die werden schon länger gespeichert, anderen falls würdest du keinen "Einzelverbindungsnachweiss" bekommen und hättest deutliche Schwierigkeiten bei Einsprüchen gegen die Rechnung.

Siehe Edit, bei Flatratekunden nicht. Es gibt bei meinem ISP auch keine Einzelverbindungsnachweise für die Einwahl und keine Trafficauswertungen mehr (weil sie die Daten schlicht nicht mehr haben), das wurde nach diesem Urteil alles komplett eingestellt. Ich kenne einige Leute die dort arbeiten ganz gut, ich glaube deren Aussagen zur Speicherung.
 
Freut mich dass es vorerst gestoppt ist. Hoffe das BVG wird nicht von unseren Politikern in irgendeiner suspekten Aktion manipuliert :suspect:

Zu der Zypries: erst FÜR die Vorratsdatenspeicherung und dann DAGEGEN?

Siehe Beitrag und ersten Kommentar bei diesem Link: TruPoli
 
Eine Aussetzung des Vollzugs von § 113a TKG (Speicherungspflicht)
scheidet aus. Ein besonders schwerwiegender und irreparabler
Nachteil, der es rechtfertigen könnte, den Vollzug der Norm
ausnahmsweise im Wege einer einstweiligen Anordnung auszusetzen,
liegt in der Datenspeicherung allein nicht. Zwar kann die
umfassende und anlasslose Bevorratung sensibler Daten über
praktisch jedermann für staatliche Zwecke, die sich zum Zeitpunkt
der Speicherung der Daten nicht im Einzelnen absehen lassen,
einen erheblichen Einschüchterungseffekt bewirken. Der in der
Vorratsdatenspeicherung für den Einzelnen liegende Nachteil für
seine Freiheit und Privatheit verdichtet und konkretisiert sich
jedoch erst durch einen Abruf seiner Daten zu einer
möglicherweise irreparablen individuellen Beeinträchtigung.

Vor allem die Formulierung "den Vollzug der Norm ausnahmsweise im Wege einer einstweiligen Anordnung auszusetzen" wirkt auf mich beruhigend, da das Gericht ja selber sagt, dass die Speicherung einen Einschüchterungseffekt hat, jedoch nicht dieser Effekt zu einer möglicherweise irreparablen individuellen Beeinträchtigung führt, sondern erst der Abruf der gespeicherten Daten.
 
Das heißt im Umkehrschluss: die Terabyteplatten werden billiger, weil die bei den Providern jetzt auf Halde sind :freu:
 
Siehe Edit, bei Flatratekunden nicht. Es gibt bei meinem ISP auch keine Einzelverbindungsnachweise für die Einwahl und keine Trafficauswertungen mehr (weil sie die Daten schlicht nicht mehr haben), das wurde nach diesem Urteil alles komplett eingestellt. Ich kenne einige Leute die dort arbeiten ganz gut, ich glaube deren Aussagen zur Speicherung.

....ach und was ist mit Nummern, die die Flatrate nicht abdeckt ;)

...natürlich protokollieren die deine Verbindungen.
 
in meinen Augen ist die Speicherung nicht das Problem, sondern der Zugang zu den Daten, ohne einen begründeten Verdacht.
Natürlich ist es nicht toll, wenn Daten gespeichert werden, und natürlich kann man auch das Argument bringen: wer kontrolliert das denn?

Aber insoweit muss man einfach mit dem Vertrauen in den Rechtsstaat argumentieren. Das ist halt wie bei einer Wohnungsdurchsuchung. Die ist schon immer möglich, aber nur unter eng gesetzten Grenzen. Fast niemand wird fordern, dass man nie wieder Wohnungen durchsuchen darf, aber jeder wird fordern, dass die Anträge hierzu sehr genau und im Zweifel für das Grundrecht zu prüfen sind.
Das selbe muss für den Zugriff auf die Daten gelten, und das scheint jetzt gewährleistet.

Ich fühle mich besser!
 
Ich auch, aber das mit dem Vertrauen in den Rechtsstaat ist langsam so eine Sache, wenn das Verfassungsgericht quasi im Monatstakt Gesetze dieses Rechtsstaats wegen ihres unverhältnismäßigen Eingriffs in die Grundrechte kassieren muss. Der Gesetzgeber tut also gerade alles dafür, eben dieses Vertrauen zu vernichten.

Unabhängig vor der Verfassungsmäßigkeit der Speicherung bleibt ja auch immer noch die Frage nach ihrem Nutzen. Und da sieht es, insbesondere wenn man die enormen Kosten in Betracht zieht, ziemlich mau aus für die Vorratsdatenspeicherung (wie ja selbst das BKA in einer Studie feststellt). Insofern sollte man in Berlin die Konsequenzen aus der erneuten Watschn ziehen und das Gesetz komplett kassieren. Neben dem BVerfG bleibt ja auch noch die Hoffnung auf den Europäischen Gerichtshof, wo eine Beschwerde gegen die entsprechende EU-Richtlinie anhängig ist.
 
Alles hat ein Ende. :)

Es war schön mit Euch ! :D


In diesem Sinne

Smartcom
 
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