Man muß kein Lehrer oder Schüler sein, um diese Version des Officepakets legal erwerben und nutzen zu können.
Das ist eine Lizenz (besser gesagt drei Lizenzen) für einen Haushalt, in dem entweder mindestens ein schulpflichtiges Kind vorhanden ist,
oder für Lehrer,
oder für Studenten.
In den Lizenzbestimmungen steht meines Wissens nach nichts über die Zeit, wenn die schulpflichtigen Kinder nicht mehr im Haushalt leben, oder was passiert, wenn das Produkt verkauft werden soll.
Nach meiner Auffassung ist der Verkauf eines legal erworbenen Produktes an
jeden interessierten Käufer möglich und legal.
Ob nämlich das Eigentumsrecht des Käufers soweit eingeschränkt werden darf, daß der Weiterverkauf nicht oder nur noch eingeschränkt möglich ist, ist zumindest fraglich.
Anri2004 schrieb:
.. Aber Du erkennst die Lizenzbestimmungen an, die besagen, dass Du Lehrer, Schüler oder Student sein musst.
Hierzu gibt es, so wie ich vor einiger Zeit gelesen habe interessante Urteile. Die Rechtsauffassung ist teilweise so, daß diese ellenlangen "Eulas" nicht automatisch durch einen Mausklick zu einem bindenden Vetragsbestandteil werden.
Ganz abgesehen davon kann man sich darüber streiten, ob der (Wieder-)Käufer einer Software überhaupt ein Vertrags- und Rechtsverhältnis mit dem Softwarehersteller eingegangen ist, oder aber nur mit dem (Wieder-)Verkäufer.