ebay - schlechte Bewertung löschen lassen

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microsun

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Hallo Zusammen,

habe vor ca. einem halben Jahr ein paar Sachen über eBay verkauft. Mir ist jetzt erst aufgefallen, dass ich eine schlechte Bewertung bekommen habe. Der Käufer hat kein Kontakt mit mir aufgenommen um die Sache zu klären.

Gibt es eine Möglichkeit die Bewertung zu löschen?
 
ging früher mal über beschwerden an ebay, wenn er ausfallend wurde. die zeiten sind aber wohl vorbei, hat man bei ebay nicht mehr nötig. andererseits: vielleicht hat man es bald wieder nötig...
 
Hi, also ich habe es mal probiert und kann nur aus eigener Erfahrung sagen, egal welcher Sachverhalt vorliegt, mir war es unmöglich eine unberechtigte negative Bewertung löschen zu lassen.
 
Ist echt nicht schön, Packet ging nach Italien. Erst die Weltmeisterschaft und jetzt.... Ich esse nie wieder Pizza!
 
Also ich habe mal eine unerwünschte Bewertung von Ebay löschen lassen.

Das war schwierig genug, obwohl es eine positive war. :cool:
 
positive löschen? erkläre mal warum?
 
positive löschen? erkläre mal warum?
Das war das Weihnachtsgeschenk für meine Freundin.

Da die Lady neugierig ist, traute ich ihr auch zu in meinen Bewertungen zu wühlen.

Ich hatte den Verkäufer extra gebeten, mich nicht zu bewerten, er tat es trotzdem.:eek:
 
positive löschen? erkläre mal warum?

Ich musste spontan an dies hier denken..

idiot.jpg
 
Geht bei Ebay nur wenn der Bewerter ausfallend in seiner Bewertung geworden ist, also einen in der Bewertung beleidigt, oder als Betrüger bezeichnet usw. und selbst dann wird nur der Bewertungstext gelöscht, die negative Bewertung an sich bleibt.

Jedenfalls war das früher so, geht das inzwischen auch nicht mehr:confused:

Hatte es in der Vergangenheit auch schon dass Leute etwas als negativ bemängelnten, was gar nicht versprochen war, z.B., der Prozessor lässt sich gar nicht overclocken, ist Betrug, oder die Grafikkarte XY läuft nicht in meinem Board, Sauerei usw.

Bewertungen die nicht der Wahrheit entsprechen, aber keine Beleidigungen enthalten, werden gar nicht gelöscht, Ebay verweist da auf den Rechtsweg.

Ich wäre schon froh wenn man wenigstens mal ein bisschen mehr Platz hätte, für den Bewertungskommentar, die paar Zeichen die man da hat, da bekommt man in der Regel bei einer ungerechtfertigen Bewertung keine vernünftig Antwort hin.
 
Hi, also ich habe es mal probiert und kann nur aus eigener Erfahrung sagen, egal welcher Sachverhalt vorliegt, mir war es unmöglich eine unberechtigte negative Bewertung löschen zu lassen.
Was ich wiederum nur bestätigen kann.
 
ja so eine negative Beurteilung hatte ich mir auch mal eingetreten ... obwohl aus dem Schriftverkehr nachvollziehbar war,
dass ich unter der Voraussetzung gekauft habe, per PayPal zahlen zu können - und dann der Account des Verkäufers aber
gesperrt war ... die "Verwarnung" von ebay wurde zwar (mit dem Zusatz, dass es ja bisher keine Beschwerden über mich
gegeben hätte) aufgehoben - die negative Beurteilung blieb ...
 
Manchmal hilft es nur wirklich massiv zu werden…*Ich habe für einen Bekannten (da er auf Expedition war) eine Bewertung kontrollieren sollen (der Gegenpart hatte bereits mit negativer Bewertung ohne Anlass gedroht, bzw. der Anlass hatte mit dem Verkauf nichts zu tun). Die Bewertung kam genau am ersten Tag der 4 Wochen Expedition (Zufall?…*;) ). Ich habe sofort (mit Vollmacht) zwei Anwälte losgelassen, gegen den Bewerter und Weiterleitung der Schreiben an Ebay, des weiteren eine Nachfrage einer befreundeten Journalistin zum Fall bei Ebay angestoßen. Man gab sich pomadig (Wir betreiben keine Zensur…), aber der Druck war groß genug, so daß Bewertung und Kommentar herausgenommen wurden. Für den Wiederholungsfall hat der Anwalt gleich eine regelmäßige Kontrolle angekündigt.

Das Problem sind die Kosten die entstehen, die darf man nämlich selbst tragen :koch::koch:
 
Wenn ich das so lese, kann man sich als privater Verkäufer (bei einer Auktion) vorbehalten, an den höchstbietenden zu liefern, wenn dieser durch irgendeine blöde Art Kommunikation auffällt? Also quasi in den Auktionstext schreiben, dass man sich vorbehält, nach eingehender Prüfung des Käufers (meinetwegen durch ein Telefonat oder Mailverkehr) den Artikel auch zu versenden oder eine Transaktion ablehnt?

Hab nämlich immer, wenn ich was verkauft hab, mit dem Käufer Kontakt aufgenommen und erstmal gecheckt, was das für ein Typ ist. Auch, um zu vermeiden, dass sein Konto gehackt wurde (obwohl es da auch kein 100%igen Schutz gibt). Bisher hab ich immer Glück gehabt und sehr korrekte Käufer gehabt, die offen waren und vorab noch ein paar Fragen hatten aber man weiß ja nie...
 
2 anwälte wegen einer ebay bewertung? ist das jetzt ernst gemeint?
 
, kann man sich als privater Verkäufer (bei einer Auktion) vorbehalten, an den höchstbietenden zu liefern, wenn dieser durch irgendeine blöde Art Kommunikation auffällt?
Kann man nicht.
 
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