ebay Rücknahme von angeblich defektem PC

benfsrb

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Hallo

Hoffe hier sind ein paar unter euch, die sich mit den Gesetzen etwas
genauer auskennen als ich.

Zum Thema, ich habe meine 4 Jahre alten Dell PC bei ebay versteigert.
Vorab habe ich natürlich alles gelöscht, XP incl. aller Treiber und
Updates installiert, den PC im laufendem Zustand fotografiert ( mit
Bildschirm natürlich ) und inseriert.

Nun wurde das Gerät ersteigert, ich hab es bestens verpackt und
abgeschickt. Nun kommt heut eine Mail vom Käufer, dass sein
Monitor schwarz bleibt, der PC also läuft und es anscheinend
einen Defekt an dem Gerät gibt. Wie gesagt habe ich alles vorab
geprüft und es funktionierte perfekt.

Das habe ich dem Käufer auch geschildert und darauf verwiesen, dass
ich nicht ausschliessen kann, dass der PC durch ihn kaputt gemacht wurde.

Nun droht er mir mit Anwalt und möchte den Kaufbetrag zurück
überwiesen haben.

Was meint ihr wie ich mich verhalten soll ? Ich hab wie immer
ehrlich gehandelt und mal wieder nur Stress mit ebay. Zum :sick:

Der Käufer schrieb auch, dass er einen Dell PC gleichen Modells
besitzt und meinen nur als Ersatzteillager verwenden möchte.

Weiss ich ob er seine defekte Grafikkarte in meinen PC eingebaut hat und
nun behauptet er sei defekt.

Ich weiss nicht weiter, aber ihr vielleicht. :confused:

Benny.
 
...
Nun kommt heut eine Mail vom Käufer, dass sein
Monitor schwarz bleibt, der PC also läuft und es anscheinend
einen Defekt an dem Gerät gibt. Wie gesagt habe ich alles vorab
geprüft und es funktionierte perfekt.

...

Der Monitor bleibt schwarz, weil Du Win mit einem DVI-D installiert hast, und der Käufer jetzt einen VGA anschließt, oder umgekehrt.

Eine Problemlösung weiß ich nicht, nur: der Käufer muß mit der Win-CD drinne den Rechner neu starten und Win neu installieren.
 
Stell doch vielleicht mal den Link zur Auktion rein, dann läßt sich die Sachlage besser beurteilen. Stichwort: Gewährleistung ausgeschlossen?

Nick die Erdnuss
 
Der Monitor bleibt schwarz, weil Du Win mit einem DVI-D installiert hast, und der Käufer jetzt einen VGA anschließt, oder umgekehrt.

Eine Problemlösung weiß ich nicht, nur: der Käufer muß mit der Win-CD drinne den Rechner neu starten und Win neu installieren.


Hä? Was ist das denn für eine Logik?
 
das habe ich mal beim verkauf meines ipod shuffel erlebt, auch vorher getestet - alles ok,
dann meinte der käufer er sei defekt, er sei extra noch im saturn gewesen, die ihm auch
er sei defekt. also rücknahme, ich porto bezahlt -> ipod einwandfrei.
das gute an der geschichte, neueingestellt und einen noch höheren verkaufspreis erzielt.

nur so als kleine aufmunterung...

Der Monitor bleibt schwarz, weil Du Win mit einem DVI-D installiert hast, und der Käufer jetzt einen VGA anschließt, oder umgekehrt.

Eine Problemlösung weiß ich nicht, nur: der Käufer muß mit der Win-CD drinne den Rechner neu starten und Win neu installieren.
wtf...bitte was...ne also...
 
die moral mancher leute bei ebay ist echt das letzte.
hab das alles leider auch schon erleben müssen.
dass die leute einem immer so einen müll mit defekten vorlügen ist echt traurig. wäre man ehrlich und würde man fragen, ob man den kauf rückgängig machen würde, könnte man sich glaub ich eher einigen, als direkt mit dem anwalt zu drohen.
 
Hä? Was ist das denn für eine Logik?

Wenn man Windows XP installiert, und hat dabei einen DVI-D TFT angeschlossen, erkennt Win anschließend keinen VGA, oder umgekehrt!
Hastes jetzt verstanden?

Man kann im Abgesicherten Modus booten, am Grafiktreiber rumfummel, neu installieren, man kriegt Win nicht dazu den anderen TFT zu erkennen!

Das muß nicht 100% immer so sein - ich habs aber selbst schon erlebt, und öfter gelesen!

Ich habe fertig!
 
Hast du alles so verpackt, dass es einen möglichen Sturz aus einem Meter Höhe überstehen kann? Vll. ist etwas beim Transport beschädigt worden.
 
Wenn man Windows XP installiert, und hat dabei einen DVI-D TFT angeschlossen, erkennt Win anschließend keinen VGA, oder umgekehrt!
Hastes jetzt verstanden?
Nee, ist Quatsch. Unabhängig davon sollte aber zumindest der POST-Screen zu Beginn erscheinen. Unabhängig von Windows.

Mit steigender Zahl der eBay-User steigt eben auch die Zahl der Idioten. Gib ihm Deine Telefonnummer und bitte um ein Telefonat. Da ihr beide ja scheinbar keine DAUs seid wird man sich da schon einig. Auch müsste man am Telefon schnell erkennen können ob hier wirklich ein Mangel vorliegt oder ob er Dich verarschen will.
 
Vielen Dank für eure Antworten !

Das mit dem VGA / DVI Problem wusste ich bisher nicht. Es ist auch so,
dass ich XP mit angeschlossenem DVI installiert habe und der Käufer
jetzt VGA verwendet. Ich habe ihm diesen Sachverhalt gemailt und
warte mit Spannung auf Antwort.

Aber was ist wenn es daran nicht liegt ? Ich habe den PC wirklich sehr
gut verpackt und es würde mich ärgern, wenn ich den Rechner
defekt zurück bekomme.

Meine Frage wäre nun, kann er von mir verlangen den Rechner
zurück zu nehmen ?
 
Meine Frage wäre nun, kann er von mir verlangen den Rechner
zurück zu nehmen ?

Hier der Link zur Auktion.
cgi.ebay.de
du schließt zwar rückgabe und umtausch aus, musst aber entsprechend dem bgb gewährleistung geben und sachmängel beseitigen, da du die gewährleistung eben nicht ausgeschlossen hast! die beweispflicht in den ersten 6 monaten, also auch jetzt, liegt hierbei beim verkäufer, also bei dir!
 
Beweispflicht ? Und wie soll ich das anstellen ?

Ich könnte ausrasten, hätte ich die Kiste doch nur an einen
Bekannten verkauft, obwohl ich das generell nicht mache.

Aber so ein Theater ........ :mad:
 
du schließt zwar rückgabe und umtausch aus, musst aber entsprechend dem bgb gewährleistung geben und sachmängel beseitigen, da du die gewährleistung eben nicht ausgeschlossen hast! die beweispflicht in den ersten 6 monaten, also auch jetzt, liegt hierbei beim verkäufer, also bei dir!

Der erste Teill ist richtig, der zweite jedoch nicht. Der Käufer muss hier nachweisen, dass der Computer bereits bei Gefahrübergang - also bei Übergabe an das Transportunternehmen - mangelhaft war.

Nick die Erdnuss
 
Vielleicht ist die Grafikkarte auch nur etwas locker geworden?
Das hatte ich mal ;)
 
Das hört sich schon realistischer an. :)

Dann werd ich mal nach dem Gesetzesauszug googlen und dem Käufer
mailen. Irgendwie hab ich das Gefühl, der will mich über den Tisch
ziehen. Erzählt mir was er für ein toller Hecht im Job ist und welche
Anzahl an Leuten unter ihn sind. ( Vielleicht steht er ja immer auf der Leiter :D )

Zumindest möchte er jetzt seine Hausanwälte mit seiner Interessen-
vertretung beauftragen.

Oh man, das wird hart ....... :rolleyes:
 
Der Käufer muss hier nachweisen, dass der Computer bereits bei Gefahrübergang - also bei Übergabe an das Transportunternehmen - mangelhaft war.
falsch, siehe beweislastumkehr in den ersten 6 monaten nach kauf, welche extra zum käuferschutz implementiert wurden. in dieser zeit ist der verkäufer in der verantwortung, nach ablauf der 6 monate muss der käufer beweisen, daß der mangel von anfang an vorlag!
 
Beweislastumkehr gilt beim Privatverkauf nicht!
 
Der erste Teill ist richtig, der zweite jedoch nicht. Der Käufer muss hier nachweisen, dass der Computer bereits bei Gefahrübergang - also bei Übergabe an das Transportunternehmen - mangelhaft war.

Nick die Erdnuss

Das war einmal! Heute gilt: "Die Beweislast wird umgekehrt

Innerhalb der ersten sechs Monate wird zugunsten des Verbrauchers vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang (in der Regel Kauf oder Lieferung) fehlerhaft war (§ 476 BGB-E). Bislang ist die Regelung umgekehrt: Wollte der Käufer sein Geld zurück, musste er den Mangel beweisen." Quelle: http://www.gewaehrleistungsrecht.com/Rechtslage/rechtslage.html

Ich würde ggf. mit dem Käufer vereinbaren, dass er den Rechner auf seine Kosten zurücksendet. Sollte dieser tatsächlich defekt sein, kann man ihm den Kaufpreis erstatten.
 
falsch, siehe beweislastumkehr in den ersten 6 monaten nach kauf, welche extra zum käuferschutz implementiert wurden. in dieser zeit ist der verkäufer in der verantwortung, nach ablauf der 6 monate muss der käufer beweisen, daß der mangel von anfang an vorlag!
Immer noch falsch. Die Beweislastumkehr gilt nur für den Verbrauchsgüterkauf, also für den Fall, dass der Verkäufer als Unternehmer, der Käufer als Verbraucher gehandelt hat. Dies scheint hier ja gerade nicht der Fall zu sein.


Gruß

dejes
 
§ 476 BGB Beweislastumkehr

Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang ein Sachmangel, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar.
 
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