ebay Rücknahme von angeblich defektem PC

Penibel ist ja noch verharmlost, Juristen sind die schlimmsten Korinthenkacker die es gibt!!!
 
Mir ist gerade noch eine Idee gekommen.

Am Anfang hast du geschrieben, dass er geschrieben hätte er würde ein baugleiches Modell besitzen und deinen als "Ersatzteillager" verwenden. Damit hat er doch schon von vorne herein gesagt, dass er das Ding auseinanderbauen wolle und das hat er ja anscheinend getan. Er will dir - vorausgesetzt es stimmt, dass es funktionstüchtig war - nun an die "Karre pissen". Das Ganze hast du ja "schriftlich" in Form von Emails.

Ich würde vermutlich sagen: "Gut, dann verklag mich". Der Wert von dem PC in der Auktion sind ja die 204,23 Euro. Die Klage dürfte aber nicht angenommen werden, da der Streitwert unter 700 Euro liegt. Dies kann aber auch nicht richtig sein, frage deinen Rechtsberater deswegen. Wenn es stimmt hast du in der Sache eigentlich keine Sorgen mehr. Was du "riskierst" ist eine schlechte Ebay-Bewertung - und er natürlich auch.

Du solltest auf jeden Fall den Rechtsberates deines Vertrauens ansprechen. Vielleicht kannst du ja eine Liste mit den Tipps hier aus dem Thread machen und die dann gleich mitnehmen. Er wird dir dann sagen können, was stimmt und was nicht.

Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar. Er kann falsche, wiedersprüchliche, in falschen Zusammenhang stehende etz. Informationen enthalten.
 
Penibel ist ja noch verharmlost, Juristen sind die schlimmsten Korinthenkacker die es gibt!!!

Nicht die Juristen sind Korinthenkacker, sondern die Menschen in einer Gesellschaft, wir alle also, die in unserem "Konfliktmanagement" so einfallsreich sind, dass die Legislative mir ihren Gesetzen kaum hinterherkommt. Außerdem: Wenn z.B. ein Jurist eine HTML Datei sähe, würde er vielleicht auch denken "Was müssen WEB Designer für kranke Leute sein" und hätte damit genauso wenig Recht wie Du mit Deiner Aussage. Grüßle ichamel
 
ich hab auch schon HTML Dateien gesehen. Führt bei mir nicht zu der Annahme, dass jemand krank ist. Frag mich nur wieso man mit nem PC nicht einfach deutsch sprechen kann, das wäre doch viiel einfacher ;)
Aber dann hätten Webdesigner keinen Job mehr. Und genauso ist es mit Jura auch, wäre das nicht ne riesen Korinthenkackerei, die zugegebenermaßen schon ihre Berechtigung hat, könnte es ja jeder. Und ganz ehrlich, ich glaube die meisten Juristen sind ich absolut bewußt, dass ihr Job die Korinthenkackerei ist. Das ist nicht schlimm, haben wir uns ja ausgesucht....

Was allerdings nervt ist, dass ich nie auf die Idee käme Leute bei Webdesign zu beraten, weil ich da keinen blassen schimmer habe. Bei Jura denkt aber jeder seinen Senf dazu geben zu müssen und seine Rechtskenntnisse mitzuteilen, obwohl das häufig erschreckender Bullshit ist. Allerdings sind auch die Leute selber schuld, die in nem Macforum Rechtsbeistand suchen...

Nix für ungut, wollte keinen Berufsstand beleidigen ;)
 
Allerdings sind auch die Leute selber schuld, die in nem Macforum Rechtsbeistand suchen...
Ich glaube (hoffe), dass es jedem klar sein sollte, dass ein Webforum für eine Rechtsauskunft genau so gut geeignet ist wie ein Hammer zum Einbau von RAM. Nur ein Jurist ist halt in der Lage eine wirklich verbindliche Aussage zu treffen. Würde mir so etwas passieren würde ich aber auch erstmal, bevor ich meinen Rechtsanwalt frage, in einem Forum nachfragen. Vielleicht gibt es dort ja jemanden der so etwas auch schon mal erlebt hat und davon berichten kann. Das ich danach dann zum Rechtsanwalt laufen muss ist mir auch klar.

Davon abgesehen: Wenn niemand seine schlechten Erfahrungen irgendwo "dokumentieren" würde, so dass es via Google und Co erreichbar ist, dann hätten wir hier ein Problem bzw. müssten dann immer direkt zum "Fachmann" hinlaufen und dort unser Problem vortragen.
 
Nicht die Juristen sind Korinthenkacker, sondern die Menschen in einer Gesellschaft, wir alle also, die in unserem "Konfliktmanagement" so einfallsreich sind, dass die Legislative mir ihren Gesetzen kaum hinterherkommt. Außerdem: Wenn z.B. ein Jurist eine HTML Datei sähe, würde er vielleicht auch denken "Was müssen WEB Designer für kranke Leute sein" und hätte damit genauso wenig Recht wie Du mit Deiner Aussage. Grüßle ichamel

:upten:
 
Gelöscht wegen falschem Fehler.

Danke, Nightswimmer_d, da war ich doch tatsächlich dem Irrglauben aufgessen.
 
Zuletzt bearbeitet:
@ Locusta

Finde es absolut iO in nem Forum Hilfe zu suchen und auch wenn es nur darum geht die eigene "Geschichte" zu erzählen. Stimme dir da voll zu! Ich finde es auch super, wenn man als nicht Jurist zu helfen versucht, mit Sachen die man weiß, oder zu wissen glaubt. Solange man eben dazu sagt, wie du es ja auch tust, dass das nur die MEinung eines Laien ist, und dass nur ein Besuch beim RA GEwissheit bringen kann.



@Locusta
PS: Ohne Oberlehrerhaft sein zu wollen, einfach nur, damit das auchnicht so stehen bleibt: Ich kann dich auch wegen 5 Euro verklagen. Und die Klage wird angenommen. Gibt da keine Grenze, ab wann ne Klage zulässig ist. In einigen Bundesländern ist allerdings ein sog. Schlichtungsverfahren vorgeschaltet. D.h. zB. in B-W wird dieses unter einem Streitwert von 1.500 Euro durchgeführt, erst wenn es nicht erfolgreich war, ist Klage geboten und möglich...
 
Zuletzt bearbeitet:
Ohne Oberlehrerhaft sein zu wollen, einfach nur, damit das auchnicht so stehen bleibt: Ich kann dich auch wegen 5 Euro verklagen. Und die Klage wird angenommen. Gibt da keine Grenze, ab wann ne Klage zulässig ist. In einigen Bundesländern ist allerdings ein sog. Schlichtungsverfahren vorgeschaltet. D.h. zB. in B-W wird dieses unter einem Streitwert von 1.500 Euro durchgeführt, erst wenn es nicht erfolgreich war, ist Klage geboten und möglich...
Oberlehrkraft wäre was anderes ;). Danke für die Richtigstellung. Das ist eben genau wie du schon sagtest das Problem eines Laien. Er hat häufig nur ein Halbwissen und das ist meißt falsch oder zumindest nur in Teilen richtig - so wie eben bei meinen Beiträgen. Häufig posten ja auch Leute in anderen "Spezialforen" ihre Laien-Meinung - nur dass es eben im Normalfall um nicht-juristische Dinge geht ;). Sowas finde ich auch in Ordnung. Vielleicht ist ja die "Laien-Lösung" die bessere, weil der "Profi" den Wald vor lauter Bäumen nicht sieht (so wie letzt bei mir bei einem Elektro-Problem ;)).

Vielleicht sollte man sich überlegen ob man hier bei MU nicht ein extra Spezialforum für den Bereich "Recht" aufmachen sollte. Immerhin gibt es hier zu allen Themen ein Spezialforum außer zum "Recht"... Dazu dann ein angepinnter Beitrag, dass sich MU ausdrücklich von jeder Aussage distanziert usw. (ich bin mir sicher, dass es hier jemanden im MU-Team gibt, der den "juristisch richtigen" Beitrag verfassen kann). Dann würden solche Themen zumindest nicht mehr in der Bar landen. In dieses Spezialforum würden dann halt Dinge wie eBay, (Ver)käufe, Internetrecht usw. reinkommen. Rein "organisationsmäßig" könnte man es ja durchaus in den Community-Bereich stecken. Naja, vielleicht schicke ich ja eine PN an einen SuperMod - den ersten den ich sehe :nervi:.




benfsrb, bitte halte uns auf dem Laufenden wie die Sache ausgegangen ist. Leider findet man viel zu häufig "halbfertige" Themen. Also dort, wo die Lösung fast vorhanden ist aber der Themenersteller eben leider nicht mehr das Ergebniss postet. Das ist dann für Leute die die Suchfunktion benutzen äußerst ärgerlich. Deswegen versuche ich auch immer in "meinen" Threads wo ich eine Lösung gefunden habe das Ergebniss zu posten. Deswegen gibt es dann die Themen wie: "Ich habe ein Thema zwar zu meiner Frage gefunden aber leider wird die dort nicht beantwortet".
 
Berichtige mich bitte wenn ich falsch liege.

Du liegst völlig falsch.

@benfsrb: Du kommst aus Strausberg? Ich gehe öfter in Wilkendorf Golf spielen. SRB und Umgebung ist echt eine schöne Landschaft. Zu deinem Problem: Wenn kein Mangel vorlag, mach dir keine Sorgen und lass den eBayer nur mit seinen Hausanwälten drohen. Er muss die Kosten vorschießen und Mängel darlegen und beweisen... Im Übrigen denke ich, dass sich das Problem schnell durch Reden (Kommunikation) lösen lässt.

@alle, die § 476 BGB zitieren: § 476 BGB ist nur eine Vermutungsregel. In der Rechtspraxis wird dieser anders angewandt, als hier gelesen und vermutet wird. Damit ist der Mangel bei Übergabe noch nicht bewiesen. Weiter werden diese Normen nur im Verbrauchsgüterkauf angewendet. Im Übrigen kann hier auch lediglich ein Bedienungsfehler vorliegen.
 
Vielleicht ist ja die "Laien-Lösung" die bessere, weil der "Profi" den Wald vor lauter Bäumen nicht sieht (so wie letzt bei mir bei einem Elektro-Problem ;)).

Glaube das ist sogar oft der Fall, dass die Laien Lösung die bessere und vor allem gerechtere wäre, aber leider entspricht diese meist nicht dem geltenden Recht. Das ist auch immer mein Ansatz, wenn ich mich in was reinsteigere. Einfach mal Mama fragen, was der ihr REchtsgefühl dazu so sagt, und dann das Ergebnis rechtlich begründen :D

Mit dem Unterforum ist ne gute Idee, und dann wirklich mit dem Hinweis, dass alle Infos ohne Gewähr gegeben werden, dann besteht nicht die Gefahr, dass sich da wirklich jemand drauf verlässt. Dann ist es ja auch ok, wenn jeder mal seinen Senf dazu gibt, damit man der Lösung des Problems näher kommt....
 
Und ganznebenbei was ich noch vorschieben wollte:

Leute die direkt mit ihrem Anwalt drohen, haben meist eh keinen. Ich würde den Schrieb vom Anwalt meistens erst mal in Ruhe abwarten. Zumal hier doch irgendwo der Kontext nicht stimmt: Der Käufer ist angeblich der total Obermuffti mit zig-tausend untergestellten, will es dem Hausanwalt übergeben, aber kauft nen 4 Jahre alten PC bei ebay? Klingt für mich nicht realistisch. ich würde mir keine Sorgen machen, vor allem wenn man bedenkt, wie die Rechtslage anscheinend aussieht

gruß

Michael
 
Und ganznebenbei was ich noch vorschieben wollte:

Leute die direkt mit ihrem Anwalt drohen, haben meist eh keinen. Ich würde den Schrieb vom Anwalt meistens erst mal in Ruhe abwarten. Zumal hier doch irgendwo der Kontext nicht stimmt: Der Käufer ist angeblich der total Obermuffti mit zig-tausend untergestellten, will es dem Hausanwalt übergeben, aber kauft nen 4 Jahre alten PC bei ebay? Klingt für mich nicht realistisch. ich würde mir keine Sorgen machen, vor allem wenn man bedenkt, wie die Rechtslage anscheinend aussieht

gruß

Michael

Dank google habe ich raus gefunden "wer" er ist. Scheint schon
eine gewichtige Rolle in einem nicht kleinen Unternehmen zu
spielen, aber egal. Wer auf die Art und Weise versucht Druck
auszuüben ist bei mir eh an der falschen Stelle.

Ich habe ihm soweit ich konnte per Mail geholfen und lass alles weitere
auf mich zukommen.

Mein Problem ist einfach, dass ich den Rechner definitiv funktionsfähig
versendet habe und ihn nun defekt zurück nehmen soll. Weiss ich
ob der Käufer den Defekt verursacht hat, oder er ein defektes Teil
eingebaut hat um seinen baugleichen DELL PC zu reparieren ?

Ich werde sehen wie die Geschichte verläuft.

Da veräussere ich nun das letzte Relikt meiner Windows Vergangenheit
und hab so einen Stress ...... :(
 
Du liegst völlig falsch.

@benfsrb: Du kommst aus Strausberg? Ich gehe öfter in Wilkendorf Golf spielen. SRB und Umgebung ist echt eine schöne Landschaft. Zu deinem Problem: Wenn kein Mangel vorlag, mach dir keine Sorgen und lass den eBayer nur mit seinen Hausanwälten drohen. Er muss die Kosten vorschießen und Mängel darlegen und beweisen... Im Übrigen denke ich, dass sich das Problem schnell durch Reden (Kommunikation) lösen lässt.

Vielen Dank für deine Antwort, wie gesagt werde ich erstmal abwarten.

Und du hast auch Recht mit Strausberg, ist sehr schön, obwohl ich
in der Nähe von Wilkendorf lebe hab ich wahrscheinlich ein mieses
Handycap. Wenn ich Golf spiele dann auf der Wii ;) , und da
bin ich schon ein richtiger Crack :D
 
hmm was mir noch einfällt: Er will das Teil ja offensichtlich als E-Teil Vorrat zerpflücken.
Auf den Dell Rechnungen stehen ggf. vielleicht die Seriennumern der Grafikkarte etc...
Da würd ich mal ansetzen. Meine aktuellen Händler verschicken nix mehr ohne die Seriennummer auf der Rechnung notiert zu haben. Da wurde wohl zuviel unfug getrieben wie z.b. neues, selbes bauteil gekauft, das alte als neu und DOA reklamiert und noch mehr solcherlei Spässchen.

Hoffentlich hast Du noch eine Dell Rechnung als Kopie - wie gesagt - manchmal steht die bei diversen Händlern drauf.
(SerNr. Festplatte, Grafikkarte, Proz. etc etc etc..)

nasa
 
Ich würde dem Käufer klipp und klar sagen, dass das Gerät vor Versand auf Funktion geprüft wurde, funktionstüchtig war und Du einen Umtausch oder Rückgabe ausgeschlossen hast und den Rechner nicht zurück nimmst. Lass ihn doch einen Anwalt nehmen (was er eh nicht tun wird, wenn er schon direkt damit droht). Hunde die bellen, beißen nicht!
 
... Wenn man als Privatmann die Gewährleistung nicht auschließt muss man, nach neuem EU-REcht, auch 1 Jahr Gewährleistung geben. ...

Hihi, dass ich das erleben darf - jetzt bist Du selbst in die Juristereimatschfalle getreten:

... Bei Ebay.de aber ist alles anders: hier scheint das EU-Recht allgegenwärtig. Viele, viele Privatverkäufer schreiben in ihren Auktionsbeschreibungstext, dass sie "wegen dem neuen EU-Recht" keine Garantie für ihre Verkäufe geben könnten oder dürften. Um welches Gesetz es sich handelt, schreiben sie natürlich nicht, denn das Finden eines solchen würde ihnen ziemlich schwerfallen - ein entsprechendes EU-Gesetz existiert nämlich nicht. ...
Quelle: http://www.knetfeder.de/kleinkariert/recht-eu.html

Ist aber bestimmt auch nicht schlimm. Ich finde diesen Thread sehr interessant und lehrreich. Grüße, ichamel
 
Hihi, dass ich das erleben darf - jetzt bist Du selbst in die Juristereimatschfalle getreten:

schon klar, dass das nur ne Umsetzung ist, direkt Anwendung von EU-Recht ist sau selten. Aber Danke für den Hinweis :D

aber wie gesagt, es zeigt sich einmal mehr und ich bleibe dabei, Juristerei ist Korinthenkackerei :D
 
Ich weiß nicht ob ich es hier übersehen habe ?

Transportschaden ?

Versichertes Paket ?
 
Wenn man Windows XP installiert, und hat dabei einen DVI-D TFT angeschlossen, erkennt Win anschließend keinen VGA, oder umgekehrt!
Hastes jetzt verstanden?

Man kann im Abgesicherten Modus booten, am Grafiktreiber rumfummel, neu installieren, man kriegt Win nicht dazu den anderen TFT zu erkennen!

Das muß nicht 100% immer so sein - ich habs aber selbst schon erlebt, und öfter gelesen!

Ich habe fertig!

Das ist defenitiv nicht war :)
 
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