eBay Käufer verlangt Rechnung nach Privatauktion

ragingbull

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Hi

Hab folgendes Problem.

Hab gestern bei eBay was verkauft und nun meldet sich der Käufer ( ein Händler ) das er eine Rechnung auf seinen Namen will.

Hab ihm brav geantwortet das es eine Privatauktion war und ich ihm keine Rechnung schreiben kann.

Jetzt verlangt er von mir eine handschriftliche Rechnung.

Wie kann ich ihm eine Rechnung schreiben wenn ich nicht mal die MWST ausweisen kann?

Darf ich das überhaupt und wenn ja mit welchen konsequenzen muss ich rechnen.

danke
 
Manche Leute kommen echt auf lustige Ideen! Wie willst du für eine Privatauktion eine Rechnung schreiben, zumal es dann doch gewerblich werden würde. Was kommt danach? Meldet er dich dem Finanzamt? Bekommst du eine Abmahnung weil du Privatauktion schreibst aber Rechnung ausstellst? Natürlich dann auch mit 14 Tage Rückgaberecht :D :D

Ich würde es ihm nur "ohne" Rechnung verkaufen oder eben garnicht....
 
ne quittung kann er bzw sie ja gerne haben aber rechnung wohl nicht :)
 
Er will sich die Mwst. Steuer sparen, der Hund....
Soll er doch vorher lesen um was für eine Auktion es sich handelt oder vorher nachfragen.

Also, versuchen kann er es ja, aber bekommen muss er gar nichts.
 
Man kann auch als Gewerbetreibender in Ebay kaufen, dafür reicht in der BUHA der Ausdruck der Auktion. Er will sich die Vorsteuer holen, geht aber nicht weil Du auch keine abführst. Du musst nichts ausser als Privatperson den Erhalt der Summe quittieren, wenn überhaupt. Ich würde gar nichts tun, denn wenn der schon so "rummurkst" und dann mal eine Prüfung hat könnte das blöd sein.
 
ok danke euch hab es so weitergeleitet

Mitglied: seit 26.09.01 in Deutschland
Angemeldet als privater Verkäufer

reicht doch aus oder?

hab noch den satz

"Rechnung lege ich auf wunsch bei."

drinstehen.

damit meinte ich die Rechnung die ich damals erhalten habe
 
Die original Rechnung ist doch schonmal was, die mitschicken!

Rechnung von dir kann er auch haben einfach dein Name drauf, sein Name drauf und Artikel + Preis drauf. Fertig!

MwSt darfst du natürlich NICHT drauf schreiben, sonst musst du sie auch absetzen/bezahlen.

Wenn du ein Auto verkaufst machst du doch auch einen Kaufvertrag!
Ok eigentlich sollte der Kaufvertrag ja schon zustande gekommen sein, wie der Käufer auf "Bieten" geklickt bzw. als der Käufer der letzt Bietende war, abgeschlossen.

Folglich: Sein PECH, dir kann das wurscht sein....
 
"Rechnung lege ich auf wunsch bei."

drinstehen.

damit meinte ich die Rechnung die ich damals erhalten habe

Großer Fehler, da sehr mißverständlich. Jetzt glaubt er wahrscheinlich, einen gewerbetreibenden Kollegen erwischt zu haben, der Rechnungen "auf Wunsch" beilegt, aber nicht gewerblich verkaufen will, um sich um das Widerrufsrecht etc. drücken zu können. So etwas kann böse ins Auge gehen (Stichpunkt: "Abmahnung wegen unlauterem Wettbewerb" - oder so ähnlich). eBay macht als Verkäufer leider kaum noch Spaß...
 
Rechnung von dir kann er auch haben einfach dein Name drauf, sein Name drauf und Artikel + Preis drauf. Fertig!

MwSt darfst du natürlich NICHT drauf schreiben, sonst musst du sie auch absetzen/bezahlen.

Nun mal im Ernst. Wenn ich bei eBay meinen alten privaten Kram verkaufe schreibe ich keine Rechnungen. Schon garnicht weil der gute Herr meint er müsste eine haben. Es ist eine private Auktion und niemand hat ihn gezwungen zukaufen! Ich würde ihm nicht einmal die Rechnung die ich erhalten mitschicken! Wir sind hier bei "eBay" und nicht bei "Wünsch Dir Was" :D
 
Lass Dich nicht ins Bockshorn jagen! Dem Käufer einfach eine Quittung ohne MwSt. ausstellen und die alte Originalrechnung beilegen - fertig!
"Unlauterer Wettbewerb" usw. ist vollkommener Unsinn...
 
Großer Fehler, da sehr mißverständlich. Jetzt glaubt er wahrscheinlich, einen gewerbetreibenden Kollegen erwischt zu haben, der Rechnungen "auf Wunsch" beilegt, aber nicht gewerblich verkaufen will, um sich um das Widerrufsrecht etc. drücken zu können. So etwas kann böse ins Auge gehen (Stichpunkt: "Abmahnung wegen unlauterem Wettbewerb" - oder so ähnlich). eBay macht als Verkäufer leider kaum noch Spaß...

ich hab dazu geschrieben das es kein Rückgaberecht etc gibt.

naja mir egal. er bekommt keine rechnung und fertig.
 
Es ist aber die Rechnung, die er vom Verkäufer (gewerblich) erhalten hat.
Und jeder halbwegs normal denkende Mensch (=nicht-Jurist) versteht das auch so.
 
ok danke euch hab es so weitergeleitet

Mitglied: seit 26.09.01 in Deutschland
Angemeldet als privater Verkäufer

reicht doch aus oder?

hab noch den satz

"Rechnung lege ich auf wunsch bei."

drinstehen.

damit meinte ich die Rechnung die ich damals erhalten habe

so ganz schlau war das jetzt nicht. Hättest du zB "Originalrechnung vom xx.xx.xxxx liegt für Garantiezwecke bei" geschrieben, wäre es zumindest klarer. Aber egal, du hast doch sicher deutlich geschrieben daß es eine Privatauktion ist, oder?
 
Es ist aber die Rechnung, die er vom Verkäufer (gewerblich) erhalten hat.
Und jeder halbwegs normal denkende Mensch (=nicht-Jurist) versteht das auch so.

Danke! Hab ich auch so.....

Nur leider gibt es Menschen die genau auf solche Dinge schauen, wenn nicht sogar auf der Suche danach sind.

Um für sich einen Vorteil zu gewinnen natürlich.... auch wenn es über rechtliche schritte geht.... die welt ist leider so krank :eek:
 
hat sich eh erledigt sie will die rechnung nicht dringend wenn ich mich weigere und gut ist. geld wird überwiesen. der rest ist mir egal
 
Mein Chef hat kürzlich, dank meiner Mitarbeit, einige RAM-Riegel privat verkauft. Da das Geld auf das Firmenkonto überwiesen würde, haben wir selbstverständlich eine Rechnung erstellt.
Wo ist denn das Problem?
 
du verstehst mal wieder den eigentlich Thread nicht.

der VERKÄUFER ist PRIVATPERSON
der VERKÄUFER hat KEIN Geschäftskonto
der VERKÄUFER darf KEINE mwst ausweisen
der VERKÄUFER brauch KEINE Garantie geben!

verständlich genug?
 
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