eBay-Käufer möchte nicht zahlen..... Was tun?

FixedHDD

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Guten Abend!

Bevor jetzt Links gepostet werden von Fällen von denen es sicherlich tausende gibt... Hört euch erst mal meine Geschichte an :)

Ich habe einen Notebook Computer bei ebay verkauft. Als defekt deklariert. Es steht in der Überschrift, im Artikelzustand und im Auktionstext.
Nach Beendigung der Auktion erhalte ich promt eine Nachricht, dass er von der gewonnenen Auktion zurücktreten möchte, da laut ihm der Schaden nicht richtig deklariert gewesen ist und dass die Festplatte, die in der von eBay erzwungenen Tabelle enthalten ist (die ich im Nachhinein nicht heraus editieren konnte), doch nicht dabei ist wie ich es in meinem Text geschrieben hab.


tl;dr:

- Käufer tritt zurück, da das Angebot nicht richtig formuliert worden ist
- 3 mal auf defekten Zustand hingewiesen und die Festplatte im Auktionstext vom Lieferumfang ausgeschlossen.
- Das Corpus Delicti: http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=251223809918

Kann ich auf mein Geld bestehen? Ist zwar nicht die Welt, wäre aber trotzdem ein netter Abend mit nem Kumpel in ner Bar gewesen :D
 
Abhaken, als Erfahrung buchen und neu einstellen. Gebühren bekommst Du bei entsprechender Meldung von eBay gutgeschrieben.
 
Man kann auch das Angebot an den unterlegenen Bieter senden, ist vielleicht stressfreier.
 
Zahlungsfrist setzen mit Ankündigung von rechtlichen Schritten und dann Mahnbescheid veranlassen.
Hat bei mir bestens geklappt.
 
Zahlungsfrist setzen mit Ankündigung von rechtlichen Schritten und dann Mahnbescheid veranlassen.
Hat bei mir bestens geklappt.

Bist Du arbeitslos und hast zuviel Zeit?

Froehliches F-you schreiben, nicht bezahlten Artikel reinwuergen, Gebuehr erstatten lassen und Ende.

Das Laptop ist eigentlich sehr robust.

So robust das es ein Klumpen Schrott angeboten wurde :rotfl:
 
Ich kann den Käufer verstehen. Zweimal steht an prominenter Stelle "160GB Festplatte", einmal steht im Fließtext eingebettet in allerlei Blabla daß die Platte nicht dabei ist. Eindeutig geht anders.
 
Wegen 44€ ? Ist das Dein Ernst?

natürlich. Also ich würde mich nicht verarschen lassen. In der Regel werden die Spassbieter nach Androhung von rechtlichen Schritten bezahlen. Aufwand: Eine E-Mail.
Falls nicht; die aufgerundeten Kosten für einen Mahnbescheid zahlt der Schuldner.
 
Du nennst Dich FixedHDD... und dann eine defekte Festplatte? :suspect: :hehehe: :crack:
 
Bist Du arbeitslos und hast zuviel Zeit?

Froehliches F-you schreiben, nicht bezahlten Artikel reinwuergen, Gebuehr erstatten lassen und Ende.

Man schickt die Daten per E-Mail an den Anwalt und der kümmert sich darum; fertig....
 
natürlich. Also ich würde mich nicht verarschen lassen. In der Regel werden die Spassbieter nach Androhung von rechtlichen Schritten bezahlen. Aufwand: Eine E-Mail.
Falls nicht; die aufgerundeten Kosten für einen Mahnbescheid zahlt der Schuldner.

Gar nichts tut der zahlen wenn dem Bescheid wiedersprochen wirds. Auf so eine Nase wie Dich warte ich ... allerdings vergeblich da ich nicht mehr in D-Land wohne und zum Glueck von sowas verschont bleibe.
 
Gar nichts tut der zahlen wenn dem Bescheid wiedersprochen wirds. Auf so eine Nase wie Dich warte ich ... allerdings vergeblich da ich nicht mehr in D-Land wohne und zum Glueck von sowas verschont bleibe.

Was will er denn widersprechen? Dass er den Artikel ersteigert hat?
 
Du nennst Dich FixedHDD... und dann eine defekte Festplatte? :suspect: :hehehe: :crack:

nein, die war nicht kaputt, die wollte er nur nicht mitverkaufen. Nach meiner Definition ist das Notebook damit nicht "defekt" (ok, das vielleicht noch zusätzlich), sondern "unvollständig" bzw. teilweise schon "ausgeschlachtet".
 
natürlich. Also ich würde mich nicht verarschen lassen. In der Regel werden die Spassbieter nach Androhung von rechtlichen Schritten bezahlen.
Du hast schon gesehen, das die Info mit der Festplatte nicht eindeutig ist? Würdest Du bei einer Androhungsemail bezahlen, wenn Du Dich im Recht fühlen würdest?

Falls nicht; die aufgerundeten Kosten für einen Mahnbescheid zahlt der Schuldner.
Aber erst wenn Du den Rechtsstreit gewonnen hast. Das dauert mindestens Monate. Mit etwas Glück geht der Laptop beim neueinstellen für den gleichen Preis weg. Das geht schneller, das Ding wird ja nicht wertvoller...
 
Was will er denn widersprechen? Dass er den Artikel ersteigert hat?
Er widerspricht nur Deinem Mahnbescheid, dann darfst Du dagegen gerichtliche Schritte enleiten ( und in Vorkasse gehen)
Falls Du einen Anwalt findest der bei einem Streitwert von 44€ überhaupt eine Briefmarke auf einen Brief klebt...
 
Ich kann den Käufer verstehen. Zweimal steht an prominenter Stelle "160GB Festplatte", einmal steht im Fließtext eingebettet in allerlei Blabla daß die Platte nicht dabei ist. Eindeutig geht anders.

Nö, der Text in der Artikelbeschreibung wird von Ebay aufgewzungen, auch wenn er inhaltlich nicht passt.
Erkennt Ebay das entsprechender Gerät in der Datenbank, ist es nicht möglich, den Artikel ohne einzustellen, abändern lässt sich der Inhalt aber nicht.

Deshalb ist es genau richtig, im Text auf die fehlende Platte hinzuweisen.

Von Verkäuferseite alles richtig, der Bieter war nur zu blöd den Text zu lesen und windet sich jetzt raus.
 
Nun ja, ich hatte in den Auktionstext geschrieben, dass die Festplatte entnommen wurde aufgrund von Datensicherungen. Meine Wenigkeit liest Auktionstexte immer mehrfach bevor ich biete. Muss man den Leuten am anderen Ende der Leitung jetzt schon das Denken abnehmen?

Ich mein klar, wenn der Käufer auf seiner Einstellung sitzen bleibt, dann bleibt mir wohl nichts übrig als den Artikel nochmal einzustellen, dem jenigen ne neg. Bewertung zu geben und/oder dem Tipp von LosDosos (danke!) nachzugehen. Rechtliche Schritt wollte ich für den Streitwert nicht bemühen.
 
Du hast schon gesehen, das die Info mit der Festplatte nicht eindeutig ist? Würdest Du bei einer Androhungsemail bezahlen, wenn Du Dich im Recht fühlen würdest?


Aber erst wenn Du den Rechtsstreit gewonnen hast. Das dauert mindestens Monate. Mit etwas Glück geht der Laptop beim neueinstellen für den gleichen Preis weg. Das geht schneller.

Steht doch eindeutig in der Beschreibung, dass die Festplatte nicht zum Lieferumfang gehört. Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.

Zum Rechtsstreit kommt es ja nur wenn dem Mahnbescheid widersprochen wird. Und was soll der Bieter widersprechen?
 
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