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iiT06
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Servus,
ich habe folgendes Problem:
Vor zwei Tagen habe ich eine Ebay-Auktion erstellt und irrtümlich die Option zum Sofort-Kauf angeklickt. Eigentlich wollte ich die Auktion mit einem Startwert von 1 Euro starten.
Der Artikel ist eine Konzertkarte (das Konzert findet Mitte Juli statt) im Wert von mehr als 80 Euro, welche ich verkaufen wollte, weil ich beruflich verhindert bin.
Jedenfalls bin ich etwa 45 Minuten später aus allen Wolken gefallen als eine Mail von Ebay bei mir eintrudelte in der zu lesen ist, dass mein Artikel um 1 Euro zum Sofortkaufpreis verkauft wurde.
Trotz zweimaliger Kontrolle des Angebotes ist mir der Fehler nicht aufgefallen.
Sofort habe ich mit dem Ebay-Support Kontakt aufgenommen und denen meine Lage und meinen Fehler erklärt.
Ebay kann mir in diesem Fall aber leider nicht weiterhelfen.
Danach habe ich mich durchs Internet gegoogelt und bin draufgekommen, dass ich nicht der Erste bin dem dieser Fehler unterlaufen ist.
In diversen Fällen haben sich die Verkäufer die den gleichen Fehler gemacht haben auf den §119 im BGB berufen.
In einigen Fällen haben die Verkäufer Recht bekommen (vor Gericht).
Darum habe ich die Ebay-Option "Transaktion abbrechen" gewählt und dem Käufer folgende Nachricht geschrieben:
Sehr g...
Hiermit fechte ich mein Angebot gemäß § 119 BGB an. Mir ist eben aufgefallen , dass ich versehentlich die Sofort-Kaufen-Option angeklickt hatte. Ich wollte den Artikel eigentlich
im Wege der Auktion mit einem Startpreis von 1 EUR versteigern. Unser Kaufvertrag ist somit nichtig.
Ich bitte um Verständnis, dass ich den Artikel nicht liefern werde. Ihre Zahlung erstatte ich selbstverständlich in voller Höhe zurück bzw. die Zahlung ist hinfällig.
Mfg
Ich dachte mir der Käufer hat ein Einsehen und falls nicht, kriege ich eine schlechte Bewertung (wäre mir egal, nach diesem Erlebnis ist ebay für mich ab jetzt tabu) und dachte mir, dass ich falls der Käufer doch vor Gericht gehen will sicher Recht bekomme.
Der Käufer hat meine Bitte um Beendung der Transaktion natürlich abgelehnt.
Jetzt habe ich aus reinem Interesse nach dem Namen des Käufers gegoogelt und bin darauf gekommen, dass der Käufer eine Anwaltskanzlei besitzt und vermutlich genau auf solche Ebay-Angebote wartet und dann zuschlägt.
Das Herz ist mir jetzt gleich nochmal in die Hose gerutscht.
Was soll ich eurer Meinung nach unternehmen? Die Karte für 1 Euro rausrücken - oder stur bleiben und darauf hoffen das alles gut geht.
Ich hoffe ich bekomme ein paar hilfreiche Tipps von euch!
Gruß
ich habe folgendes Problem:
Vor zwei Tagen habe ich eine Ebay-Auktion erstellt und irrtümlich die Option zum Sofort-Kauf angeklickt. Eigentlich wollte ich die Auktion mit einem Startwert von 1 Euro starten.
Der Artikel ist eine Konzertkarte (das Konzert findet Mitte Juli statt) im Wert von mehr als 80 Euro, welche ich verkaufen wollte, weil ich beruflich verhindert bin.
Jedenfalls bin ich etwa 45 Minuten später aus allen Wolken gefallen als eine Mail von Ebay bei mir eintrudelte in der zu lesen ist, dass mein Artikel um 1 Euro zum Sofortkaufpreis verkauft wurde.
Trotz zweimaliger Kontrolle des Angebotes ist mir der Fehler nicht aufgefallen.
Sofort habe ich mit dem Ebay-Support Kontakt aufgenommen und denen meine Lage und meinen Fehler erklärt.
Ebay kann mir in diesem Fall aber leider nicht weiterhelfen.
Danach habe ich mich durchs Internet gegoogelt und bin draufgekommen, dass ich nicht der Erste bin dem dieser Fehler unterlaufen ist.
In diversen Fällen haben sich die Verkäufer die den gleichen Fehler gemacht haben auf den §119 im BGB berufen.
§119 BGB Anfechtbarkeit wegen Irrtums:
(1) Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde.
(2) Als Irrtum über den Inhalt der Erklärung gilt auch der Irrtum über solche Eigenschaften der Person oder der Sache, die im Verkehr als wesentlich angesehen werden.
(1) Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde.
(2) Als Irrtum über den Inhalt der Erklärung gilt auch der Irrtum über solche Eigenschaften der Person oder der Sache, die im Verkehr als wesentlich angesehen werden.
In einigen Fällen haben die Verkäufer Recht bekommen (vor Gericht).
Darum habe ich die Ebay-Option "Transaktion abbrechen" gewählt und dem Käufer folgende Nachricht geschrieben:
Sehr g...
Hiermit fechte ich mein Angebot gemäß § 119 BGB an. Mir ist eben aufgefallen , dass ich versehentlich die Sofort-Kaufen-Option angeklickt hatte. Ich wollte den Artikel eigentlich
im Wege der Auktion mit einem Startpreis von 1 EUR versteigern. Unser Kaufvertrag ist somit nichtig.
Ich bitte um Verständnis, dass ich den Artikel nicht liefern werde. Ihre Zahlung erstatte ich selbstverständlich in voller Höhe zurück bzw. die Zahlung ist hinfällig.
Mfg
Ich dachte mir der Käufer hat ein Einsehen und falls nicht, kriege ich eine schlechte Bewertung (wäre mir egal, nach diesem Erlebnis ist ebay für mich ab jetzt tabu) und dachte mir, dass ich falls der Käufer doch vor Gericht gehen will sicher Recht bekomme.
Der Käufer hat meine Bitte um Beendung der Transaktion natürlich abgelehnt.
Jetzt habe ich aus reinem Interesse nach dem Namen des Käufers gegoogelt und bin darauf gekommen, dass der Käufer eine Anwaltskanzlei besitzt und vermutlich genau auf solche Ebay-Angebote wartet und dann zuschlägt.
Das Herz ist mir jetzt gleich nochmal in die Hose gerutscht.
Was soll ich eurer Meinung nach unternehmen? Die Karte für 1 Euro rausrücken - oder stur bleiben und darauf hoffen das alles gut geht.
Ich hoffe ich bekomme ein paar hilfreiche Tipps von euch!
Gruß