ebay - Irrtum bei Auktion - 1-Euro-Sofortkauf anstatt Auktion ab 1 Euro

iiT06

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Servus,

ich habe folgendes Problem:



Vor zwei Tagen habe ich eine Ebay-Auktion erstellt und irrtümlich die Option zum Sofort-Kauf angeklickt. Eigentlich wollte ich die Auktion mit einem Startwert von 1 Euro starten.
Der Artikel ist eine Konzertkarte (das Konzert findet Mitte Juli statt) im Wert von mehr als 80 Euro, welche ich verkaufen wollte, weil ich beruflich verhindert bin.
Jedenfalls bin ich etwa 45 Minuten später aus allen Wolken gefallen als eine Mail von Ebay bei mir eintrudelte in der zu lesen ist, dass mein Artikel um 1 Euro zum Sofortkaufpreis verkauft wurde.
Trotz zweimaliger Kontrolle des Angebotes ist mir der Fehler nicht aufgefallen.

Sofort habe ich mit dem Ebay-Support Kontakt aufgenommen und denen meine Lage und meinen Fehler erklärt.
Ebay kann mir in diesem Fall aber leider nicht weiterhelfen.

Danach habe ich mich durchs Internet gegoogelt und bin draufgekommen, dass ich nicht der Erste bin dem dieser Fehler unterlaufen ist.
In diversen Fällen haben sich die Verkäufer die den gleichen Fehler gemacht haben auf den §119 im BGB berufen.

§119 BGB Anfechtbarkeit wegen Irrtums:

(1) Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde.
(2) Als Irrtum über den Inhalt der Erklärung gilt auch der Irrtum über solche Eigenschaften der Person oder der Sache, die im Verkehr als wesentlich angesehen werden.​

In einigen Fällen haben die Verkäufer Recht bekommen (vor Gericht).


Darum habe ich die Ebay-Option "Transaktion abbrechen" gewählt und dem Käufer folgende Nachricht geschrieben:


Sehr g...
Hiermit fechte ich mein Angebot gemäß § 119 BGB an. Mir ist eben aufgefallen , dass ich versehentlich die Sofort-Kaufen-Option angeklickt hatte. Ich wollte den Artikel eigentlich
im Wege der Auktion mit einem Startpreis von 1 EUR versteigern. Unser Kaufvertrag ist somit nichtig.
Ich bitte um Verständnis, dass ich den Artikel nicht liefern werde. Ihre Zahlung erstatte ich selbstverständlich in voller Höhe zurück bzw. die Zahlung ist hinfällig.
Mfg


Ich dachte mir der Käufer hat ein Einsehen und falls nicht, kriege ich eine schlechte Bewertung (wäre mir egal, nach diesem Erlebnis ist ebay für mich ab jetzt tabu) und dachte mir, dass ich falls der Käufer doch vor Gericht gehen will sicher Recht bekomme.
Der Käufer hat meine Bitte um Beendung der Transaktion natürlich abgelehnt.

Jetzt habe ich aus reinem Interesse nach dem Namen des Käufers gegoogelt und bin darauf gekommen, dass der Käufer eine Anwaltskanzlei besitzt und vermutlich genau auf solche Ebay-Angebote wartet und dann zuschlägt.
Das Herz ist mir jetzt gleich nochmal in die Hose gerutscht.


Was soll ich eurer Meinung nach unternehmen? Die Karte für 1 Euro rausrücken - oder stur bleiben und darauf hoffen das alles gut geht.
Ich hoffe ich bekomme ein paar hilfreiche Tipps von euch!

Gruß
 
Auf die Anfechtung bestehen. Eine Anwaltskanzlei kann sich auch über kein Gesetz hinweg setzen, die werden vermutlich 2-3 "Mahnungen" auf eigenem Papier schicken aber eine Verhandlung werden die höchstwahrscheinlich nicht riskieren, denn das Gesetz ist wie du schon bemerkt hast hier auf deiner Seite.
 
Gib die Karte einfach für den Euro raus und gut ist. Alles andere kann dich am Ende nur noch mehr kosten. Lerne daraus und pass das nächste mal auf.
Ärgerlich ist es schon genug.
 
... denn das Gesetz ist wie du schon bemerkt hast hier auf deiner Seite.

Okay, das wusste ich nicht. Wenn das ganz sicher ist, hast du ja außer ne Menge Arbeit / Stress sicher nichts zu befürchten.
Sorry
 
Ich weis es nicht genau, aber ich würde es als Lehrgeld abtun da du einen Kaufvertrag Rechtsgültig abgeschlossen hast. Ich denke wenn du es darauf anlegst wird dich das mehr kosten als 80€. Frag doch erst einmal bei deiner Rechtschutz nach? Die Beratung ist doch meist in der Versicherung inklusive, jedenfalls bei meiner.

RazerMac
 
Das braucht dir nicht Leid tun ...

Eine Rechtsberatung im Forum ist keine Garantie für irgendetwas und findet immer auf Laienhafter Ebene statt. Auch meine eigene ;)

Ich weis es nicht genau, aber ich würde es als Lehrgeld abtun da du einen Kaufvertrag Rechtsgültig abgeschlossen hast.

Ja, einen der Anfechtbar ist.
 
Eine Anwaltskanzlei kann sich auch über kein Gesetz hinweg setzen
natürlich nicht. Aber die scheuen vielleicht das Prozessrisikio weniger als jemand, der im Falle einer Niederlage neben dem eigenen Schaden und den Anwaltskosten auch die Anwaltskosten der Gegenseite tragen muss. Das Risiko der Anwaltskanzlei ist vergleichsweise geringer. Ihnen entsteht kein Schaden und im Falle eines Vergleichs auch keine Anwaltskosten der Gegenseite. Nur wenn das Gericht tatasaechlich nach §119 BGB entscheidet (was nach im Internet veröffentlichter Rechtsprechung keineswegs sicher sondern eher unwahrscheinlich ist) und der Kaufvertrag als nichtig betrachtet wird, müssen sie den Anwalt der Gegenseite inklusive der Gerichtskosten tragen.

Ein reiner Motivirrtum begründet keine Anfechtung wegen Irrtums. Die Gerichte lassen übrigens selten solch ein Motivirrtum zu und urteilen recht häufig zu Gunsten der Käufer: Sowohl Höchstgebote als auch Sofortkauf-Preise sind für den Anbieter verbindlich und begründen den Kaufvertrag. Das bestätigen in drei unabhängigen Gerichtsurteilen das Landgericht Coburg, das niedersächsische Amtsgericht Syke und das Amtsgericht Moers in Nordrhein-Westfalen. In einem Fall ging es um einen Drucker mit 20 Patronen und USB-Kabel und in einem anderen Fall um einen PKW-Anhänger mit Fahrzeugpapieren zu einem Sofort-Kauf-Preis von jeweils einem Euro. Beide Verkäufer – im ersten Fall ein Unternehmen, im zweiten eine Privatperson – weigerten sich, die Ware auszuliefern. Weder die Begründung des missverständlich formulierten Angebots noch des Vertauschens von Startpreis und Sofort-Kauf-Preis beeindruckte das Gericht. Beide Verkäufer mußten den versteigerten Artikel zum vereinbarten Preis abgeben! Sollte die Angelegenheit vor Gericht ausgetragen werden, hat der Käufer gute Chancen, den Prozess zu gewinnen. Viele Infos unter: www.webscala.de
 
Zuletzt bearbeitet:
Anders herum gingen im Falle der Niederlage die Gerichtskosten zu Lasten der Kanzlei, und dieses Risiko sollte jemand aus der Branche kennen. Ich bin kein Anwalt, ich kann nur sagen wie ich es machen würde. Bevor es zu einer Vorladung kommt würde ich keine Finger krumm machen bzw. der Anwaltmafia auch nur einen Euro schenken.
 
Ich Persönlich würde an deiner Stelle einfach zu einem Fachanwalt gehen und dort nach Rat fragen, die leute sollten von Fach sein und wissen was der Beste weg ist.

Wobei ich als Käufer da ehrlich gesagt auch erstmal drauf bestehen würde das da ein Rechtsgültiger Kaufvertrag zu stande gekommen ist.

Aber wie dem auch sei ich bin auch nur ein leihe und ich persönlich würde mich von einem Anwalt beraten lassen.
Mfg. Saito
 
denn das Gesetz ist wie du schon bemerkt hast hier auf deiner Seite.

das blöde ist nur, dass in D, wie überall auf der Welt, "Recht haben" nicht gleichbedeutend ist mit "Recht kriegen". Allzu oft kriegt leider der Recht, der den längeren Atem hat.
 
bei webscala kann man sich alle Sofortkaufen Auktionen bei ebay auf einen Blick anschauen. Da sind jede Menge für einen Euro dabei. Von daher scheint es nicht so abwegig zu sein, dass eine Anwaltskanzlei sich auf solche Auktionen spezialisiert hat.
http://www.webscala.de/index.php?action=bin
 
Ich frag mich, ob ein Gericht so eine Klage mit Streitwert 1,- € annimmt....
Wenn du zum Anwalt gehen solltest - und der recht fies ist und auf seinen Satz von 1,3 pocht, kostet dich das etwa 46,50 Euro... Allerdings sind dann Anschreiben usw. inbegriffen (ohne Gericht). (Beinhaltet Geschäftsgebühr + Postpauschale + MwSt)


Sollte die Gegenseite sich noch mal melden:
Laut §119 I BGB kannst du das Rechtsgeschäft anfechten - hast du ja auch getan.
Du hast die Anfechtungsfrist §124 BGB eingehalten. Allerdings könnte die Gegenseite auf Schadenersatz pochen. Da ist ist allerdings der Satz "...jedoch nicht über den Betrag des Interesses hinaus, welches der andere oder der Dritte an der Gültigkeit der Erklärung hat". § 122 BGB ... jetzt ist halt die Frage, was der Wert ist. die 1,- Euro die er für die Karte hätte ausgeben wollen oder die 80 Euro, die die Karte wert ist.

Die Frage ist doch jetzt eigentlich, was du mit der Karte machst...
Wann ist denn das Konzert?
 
Danke für eure Antworten!


bei webscala kann man sich alle Sofortkaufen Auktionen bei ebay auf einen Blick anschauen. Da sind jede Menge für einen Euro dabei. Von daher scheint es nicht so abwegig zu sein, dass eine Anwaltskanzlei sich auf solche Auktionen spezialisiert hat.
http://www.webscala.de/index.php?action=bin
Interessanter Link.
Der Glaube drängt sich mir allerdings auch auf. Das Käuferkonto hat auf Ebay durchwegs positive Bewertungen - klarerweise kann ich diese nicht einsehen weil das Bewertungsprofil privat ist.

Ich frag mich, ob ein Gericht so eine Klage mit Streitwert 1,- € annimmt....
Wenn du zum Anwalt gehen solltest - und der recht fies ist und auf seinen Satz von 1,3 pocht, kostet dich das etwa 46,50 Euro... Allerdings sind dann Anschreiben usw. inbegriffen (ohne Gericht). (Beinhaltet Geschäftsgebühr + Postpauschale + MwSt)


Sollte die Gegenseite sich noch mal melden:
Laut §119 I BGB kannst du das Rechtsgeschäft anfechten - hast du ja auch getan.
Du hast die Anfechtungsfrist §124 BGB eingehalten. Allerdings könnte die Gegenseite auf Schadenersatz pochen. Da ist ist allerdings der Satz "...jedoch nicht über den Betrag des Interesses hinaus, welches der andere oder der Dritte an der Gültigkeit der Erklärung hat". § 122 BGB ... jetzt ist halt die Frage, was der Wert ist. die 1,- Euro die er für die Karte hätte ausgeben wollen oder die 80 Euro, die die Karte wert ist.

Die Frage ist doch jetzt eigentlich, was du mit der Karte machst...
Wann ist denn das Konzert?

Danke für die Zusammenfassung - hört sich nicht allzu schlecht an.
Das Konzert ist am 12. Juli 2012.


natürlich nicht. Aber die scheuen vielleicht das Prozessrisikio weniger als jemand, der im Falle einer Niederlage neben dem eigenen Schaden und den Anwaltskosten auch die Anwaltskosten der Gegenseite tragen muss. Das Risiko der Anwaltskanzlei ist vergleichsweise geringer. Ihnen entsteht kein Schaden und im Falle eines Vergleichs auch keine Anwaltskosten der Gegenseite. Nur wenn das Gericht tatasaechlich nach §119 BGB entscheidet (was nach im Internet veröffentlichter Rechtsprechung keineswegs sicher sondern eher unwahrscheinlich ist) und der Kaufvertrag als nichtig betrachtet wird, müssen sie den Anwalt der Gegenseite inklusive der Gerichtskosten tragen.

Ja genau darum geht es, von Gerichten und Rechtsprechung habe ich keine Ahnung.
Wenn es zum Prozess kommt und ich verliere, dann trage ich die Gerichtskosten und bezahle dem Anwalt auch noch schön sein nettes Gehalt - so wird wohl bei solchen Ebayanwaltsspezialisten Geld verdient.

das blöde ist nur, dass in D, wie überall auf der Welt, "Recht haben" nicht gleichbedeutend ist mit "Recht kriegen". Allzu oft kriegt leider der Recht, der den längeren Atem hat.
Das hast du wohl recht - ich müsste erstmal Recht bekommen.

Andererseits muss ich sagen, 80 Euro sind jetzt nicht zuwenig - zugleich aber auch nicht die Welt und wären dann mein Lehrgeld.
Zudem ist der Käufer aus Deutschland und ich aus Österreich, wenn der mich in D anklagt müsste ich wohl einen weiten Weg auf mich nehmen.

Wie oben schon beschrieben in einigen Fällen ist es aber auch schon gut gegangen.
Zum Beispiel hier:
http://www.jurpc.de/rechtspr/20060092.pdf
oder
http://www.ra-****.de/internetauktion22.htm
oder
http://www.dr-bahr.com/news/anfechtbarer-ebay-vertrag-bei-irrtum-ueber-sofortkauf.html

Wertmäßig kommt nur der erste Fall dem meinem nahe.
Wäre der Käufer eine Privatperson so wie ich selbst, dann würde ich es wohl drauf ankommen lassen. Nur, dass die Gegenseite selbst Anwalt ist verunsichert mich extrem.
 
… Wobei ich als Käufer da ehrlich gesagt auch erstmal drauf bestehen würde das da ein Rechtsgültiger Kaufvertrag zu stande gekommen ist …

So einer wie du scheint der Anwalt in dem Fall ja auch zu sein.

Es gibt ja Fälle, wie ich finde, da ist der Verkäufer *****loch, und welche, da ist es der Käufer. Erstere sind abgebrochene Auktionen weil der Artikel schon wo anders verkauft wurde (oder droht einen zu niedrigen Verkaufspreis zu erzielen), letztere solche offensichtlichen Irrtümer seitens des Verkäufers.


Ich frag mich, ob ein Gericht so eine Klage mit Streitwert 1,- € annimmt....
Wenn du zum Anwalt gehen solltest - und der recht fies ist und auf seinen Satz von 1,3 pocht, kostet dich das etwa 46,50 Euro …

Die Differenz zu einem vergleichbaren Angebot - als 79 € - als „Schadensersatz” wären auch noch möglich. Weiß nicht, ob das die Anwaltkosten auch 79x höher ausfallen lässt.


… dass der Käufer eine Anwaltskanzlei besitzt …

Anwälte als Käufer bei eBay zu haben ist schon doof, bei mir wollte einer mal, dass ich den Artikel schon losschicke, obwohl das Geld noch nicht da war (Banklaufzeit war etwas länger, wie sich dann herausstellte). Ich hab dann dankend abgelehnt und PayPal angeboten. Im Zweifelsfall leg ich mich ja nicht mit jemandem an, der Meister auf dem Gebiet der gewählten Waffen ist.

Alles Gute bei deinem Kampf ;)
 
Hast Du als Versand versicherter Versand mit Verfolgungsnummer angegebn, oder normaler Briefversand ;-)
 
Ich würde ihm die Karte nicht oder zu spät zuschicken. Damit er auch nichts davon hat und ihm den Euro ersetzen. Dann würde ich ihm eine miserable Wertung reindrücken. So wie von Dir geschildert - Abzock-Anwalt der von den Fehlern anderer profitieren möchte. Finger weg von Geschäftsbeziehungen mit ihm.

Was spricht dagegen die Karte im Bekanntenkreis zu verschenken und zu behaupten sie sei "verloren gegangen"?
 
Ich hätte es schnell von einem Freund ersteigern lassen oder hier jemanden gefragt, ob er es ersteigern kann.

Ich würde ihm die Karte nicht oder zu spät zuschicken. Damit er auch nichts davon hat und ihm den Euro ersetzen. Dann würde ich ihm eine miserable Wertung reindrücken. So wie von Dir geschildert - Abzock-Anwalt der von den Fehlern anderer profitieren möchte. Finger weg von Geschäftsbeziehungen mit ihm.

Was spricht dagegen die Karte im Bekanntenkreis zu verschenken und zu behaupten sie sei "verloren gegangen"?

Eben. Hat der Hund gefressen oder sie wurde mit in den Papiermüll gegeben, da Deine Frau dachte es sei Werbung - nicht auf Deinen Fall bezogen, fliegt mir nur gerade im Kopf herum.

Ach ja und eine negative Bewertung würde ich ihm auch reindrücken.

Ich will keine Straftat anzetteln. Aber theoretisch kann ja jemand bei der Post den Brief geöffnet haben und einen Notzizblock oder ähnliches hineingelegt haben - versichert hin oder her ... Also wie gesagt man hört ja das es häufiger mal passiert und ich möchte damit nicht sagen das Du es machen sollst.
 
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