ebay - Irrtum bei Auktion - 1-Euro-Sofortkauf anstatt Auktion ab 1 Euro

So einer wie du scheint der Anwalt in dem Fall ja auch zu sein.

Versteh mich nicht falsch, als Verkäufer fände ich so eine Situation auch sehr unangenehm, auf der Anderen Seite wenn ich als Käufer bei ebay bisel stöber und so ein Super Angebot finde und da zuschlage, würde ich dann wohl auch erstmal schauen das ich mein ersteigertes auch bekomme... Allerdings würde ich nicht auf der Lauer nach solchen Angeboten liegen, geschweige denn wegen Sowas zu einem Anwalt zu laufen (Als Käufer)

Mfg. Saito
 
Anfechtung wegen Irrtum sollte in dem Fall - IMHO - funktionieren.
 
offtopic: 12. Juli plus die Tatsache das du aus Ö kommst..... Kann es sein das es eine Karte für Bruce Springsteen in Wien ist?! :)
 
Versteh mich nicht falsch, als Verkäufer fände ich so eine Situation auch sehr unangenehm, auf der Anderen Seite wenn ich als Käufer bei ebay bisel stöber und so ein Super Angebot finde und da zuschlage, würde ich dann wohl auch erstmal schauen das ich mein ersteigertes auch bekomme...
Klare Sache, wäre ich auf der anderen Seite würde ich die Karte auch haben wollen.


offtopic: 12. Juli plus die Tatsache das du aus Ö kommst..... Kann es sein das es eine Karte für Bruce Springsteen in Wien ist?! :)
Gut möglich :D

Dann würde ich ihm eine miserable Wertung reindrücken. So wie von Dir geschildert - Abzock-Anwalt der von den Fehlern anderer profitieren möchte. Finger weg von Geschäftsbeziehungen mit ihm.
Das ist ja nur eine Vermutung, die ich aufgrund meiner Nachforschungen habe. Warum soll ich ihm eine neg. Bewertung geben? Der Käufer hat meinen Fehler eiskalt ausgenützt, auf der Gegenseite hätte ich es wohl genauso getan.


Ich würde auf Irrtum pochen.
Bin noch hin- und hergerissen, ich warte jetzt mal ab ob eine Nachricht oder Zahlung bei mir eintrudelt und informiere mich in der Zwischenzeit weiter. Tips und Meinungen empfange ich nach wie vor mit offenen Armen.
 
Schreib den Käufer an:
"Sicher haben Sie sich gewundert, dass diese - eigentlich viel teurere Karte - für einen Euro zum Sofortkauf angeboten wurde. Ich bin auch verwundert, hatte ich doch was ganz anderes damit vor.. Startpreis 1 Euro etc... Ich habe mich nun informiert, Angebot nichtig aufgrund dies und jenes. Bitte haben Sie Verständnis, dass ich von diese Angebotsirrtum gebrauch machen muss. Wäre natürlich ein Schnäppchen gewesen, Sie würden sich aber über ein ähnliches Missgeschick auch ärgern. Besten Dank und alles Gute Ihnen..."

Wenn dann ein Nein, ein Verweis auf Paragraphen etc. zurück kommt, dann gib ihm die Karte und den Hinweis: Schade, dass Sie meinen offensichtlichen Irrtum so ausnutzen. Hoffentlich passiert Ihnen nie etwas vergleichbares.. Alles Gute Ihnen.

Und wenn er Deinem Irrtum nachgibt und sein ok gibt, dann bedanke Dich.

Ich glaube an das Gute.. (auch wenn ebay dies einem manchmal schwer macht)...
Viel Erfolg!
 
auf der Anderen Seite wenn ich als Käufer bei ebay bisel stöber und so ein Super Angebot finde
Die Zeit ist doch schon 10 Jahre vorbei.
 
Ich frag mich, ob ein Gericht so eine Klage mit Streitwert 1,- € annimmt....
Wenn du zum Anwalt gehen solltest - und der recht fies ist und auf seinen Satz von 1,3 pocht, kostet dich das etwa 46,50 Euro... Allerdings sind dann Anschreiben usw. inbegriffen (ohne Gericht). (Beinhaltet Geschäftsgebühr + Postpauschale + MwSt)


Sollte die Gegenseite sich noch mal melden:
Laut §119 I BGB kannst du das Rechtsgeschäft anfechten - hast du ja auch getan.
Du hast die Anfechtungsfrist §124 BGB eingehalten. Allerdings könnte die Gegenseite auf Schadenersatz pochen. Da ist ist allerdings der Satz "...jedoch nicht über den Betrag des Interesses hinaus, welches der andere oder der Dritte an der Gültigkeit der Erklärung hat". § 122 BGB ... jetzt ist halt die Frage, was der Wert ist. die 1,- Euro die er für die Karte hätte ausgeben wollen oder die 80 Euro, die die Karte wert ist.

Die Frage ist doch jetzt eigentlich, was du mit der Karte machst...
Wann ist denn das Konzert?
fällt mir grad dieser Thread zu ein... :confused:

https://www.macuser.de/forum/f33/ebay-angebote-vorzeitig-637614/
 
Mir ist vor einigen Jahren genau selbiges Missgeschick passiert - zwar gings bei mir nur um Lautsprecher, die halb soviel wert waren, aber sie wurden dennoch sofort binnen einer Minute verkauft.
Zum Glück ist es damals glimpflich ausgegangen, vorallem, weil ich damals zu jung war um voll haftbar sein zu können. Ich hab dem User dargelegt, dass das ein furchtbares Missgeschick war mit der Bitte von der Transaktion abzusehen. Hat Gott sei Dank auch geklappt und selbiges wünsche ich dir auch...
 
Ich hab dem User dargelegt, dass das ein furchtbares Missgeschick war mit der Bitte von der Transaktion abzusehen. Hat Gott sei Dank auch geklappt und selbiges wünsche ich dir auch...
Freundlichkeit zahlt sich aus und spart den Rechtsanwalt. :augen:
 
Ich weis es nicht genau, aber ich würde es als Lehrgeld abtun da du einen Kaufvertrag Rechtsgültig abgeschlossen hast.

Wenn ich "Lehrgeld" hier im Forum lesen muss, überkommt mich immer spontan das Gefühl, kräftig kotzen zu müssen.

Anfechtung sollte gelaufen sein über § 119 Abs. 1 1.Alt BGB.

Also zurücklehnen und locker bleiben. Wenn Drohgebärden nicht mehr funktionieren lassen Anwaltskanzleien schnell ab. Hier hast du ja sogar die Zeit noch für dich spielen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Servus,

ich habe folgendes Problem:



Vor zwei Tagen habe ich eine Ebay-Auktion erstellt und irrtümlich die Option zum Sofort-Kauf angeklickt. Eigentlich wollte ich die Auktion mit einem Startwert von 1 Euro starten.

Gruß


In diesem Fall muß man unverzüglich anfechten. Danach stellt man jeglichen Kontakt ein. Diskutieren bringt nichts. Wenn er klagen will, soll er das tun. Man sollte sich bei einem echten Irrtum nicht einschüchtern lassen!
 
Ich würde ihm die Karte nicht oder zu spät zuschicken. Damit er auch nichts davon hat und ihm den Euro ersetzen.

Dann könnte er auf Schadensersatz pochen, was nicht der eine, sondern 79 €, also die Differenz zum regulären Preis oder vergleichbaren Angeboten ist.

Dann würde ich ihm eine miserable Wertung reindrücken. So wie von Dir geschildert - Abzock-Anwalt der von den Fehlern anderer profitieren möchte. Finger weg von Geschäftsbeziehungen mit ihm.

Wie soll das gehen, Käufern kann man keine negativen Bewertungen geben. Und selbst wenn, wie soll man sich vor solchen Käufern als Verkäufer schützen? Kann man irgendwo einstellen, dass Käufer mit „Abzockanwalt” in den Bewertungen vom Bietprozess ausgeschlossen werden?

Was spricht dagegen die Karte im Bekanntenkreis zu verschenken und zu behaupten sie sei "verloren gegangen"?

s.o.
 
Wenn ich "Lehrgeld" hier im Forum lesen muss, überkommt mich immer spontan das Gefühl, kräftig kotzen zu müssen.

Anfechtung sollte gelaufen sein über § 119 Abs. 1 1.Alt BGB.

Also zurücklehnen und locker bleiben. Wenn Drohgebärden nicht mehr funktionieren lassen Anwaltskanzleien schnell ab. Hier hast du ja sogar die Zeit noch für dich spielen.

Die bisherige (veroeffentlichte und in diesem Thread verlinkte) Rechtssprechung zu dem Thema "Motivirrtum" im Zusammenhang mit ebay Auktionen ist keineswegs so eindeutig wie du das gerne haettest. Im Gegenteil....
 
Die bisherige (veroeffentlichte und in diesem Thread verlinkte) Rechtssprechung zu dem Thema "Motivirrtum" im Zusammenhang mit ebay Auktionen ist keineswegs so eindeutig wie du das gerne haettest. Im Gegenteil....

Wo genau?
Um einen Motivirrtum geht es hier nicht.
 
Oft kennen Anwälte doch andere Anwälte aus Zeiten des Studiums. Da kann man sich bestimmt auch mal für umme vertreten lassen.

Hast du den Artikel gelesen? Für Umme von nem Kumpel ändert nichts.
 
Wenn ich "Lehrgeld" hier im Forum lesen muss, überkommt mich immer spontan das Gefühl, kräftig kotzen zu müssen.

Anfechtung sollte gelaufen sein über § 119 Abs. 1 1.Alt BGB.
Schon möglich, jedoch wirst Du beim Einstellen einer "Auktion" mehrmals darauf hingewiesen, dass es ein Sofort-Kauf ist.
Ein "Irrtum" da zu rechtfertigen ... da muss man sich schon sehr verbiegen
 
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