Ebay: falschen Artikel bekommen - und nun?

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Hallo Gemeinde,

habe mir bei Ebay Ende September ein Pioneer DVR-109 Superdrive ersteigert, sofort bezahlt und nun so einige Probleme.

Zunächst hörte ich zwei Wochen vom Verkäufer gar nichts, keine Mails, keine Ware.

Vor einer Woche schrieb ich erneut ob den das Geld angekommen sein usw.
Verkäufer meinte: Nein, ist nichts da.

Also bin ich zur Bank, habe meine Überweisung überprüfen lassen, alles war okay und wurde auf das Konto des Verkäufers überwiesen. Wieder mit Verkäufer im Kontakt, der bestreitet erneut das Geld bekommen zu haben - 2 Stunden später die Email er habe seine Unterlagen nochmal durchgeschaut und die Überweisung gefunden - wie gesagt, zwei Wochen nachdem ich überweiesen hatte! :rolleyes:

Na gut, dann meinte er, er würde das Paket gleich noch abschicken (Dienstag! ) - vor 30 Minuten klingelt der Postbote und endlich hatte ich meine SuperDrive - juhuu!

Nun der nächste Hammer: Ausgepackt und gestutzt - der Typ hat mir ein Pioneer DVR-107D geschickt, gekauft habe ich aber ein wesentlich besseres DVR-109DB! :mad:

Ich habe den Verkäufer daher vorhin gleich angemailt und um Aufklärung gebeten. Der Verkäufer gibt 14 Tage Überenahme- und Funktionsgarantie, schließt aber Sachmängelhaftung aus.

Allerdings hat er mir einen falschen Artikel verkauft - hat doch mit Sachmängelhaftung nichts zu tun, oder?

Was jetzt tun? Welche Möglichkeiten habe ich um doch noch an MEIN SuperDrive zu kommen?

Sorry wegen des langen Textes, aber das musste einfach mal raus.
 
Einfach versuchen die Situation mit dem Verkäufer zu klären, vielleicht war es einfach nur ein Versehen seinerseits.
 
MacSimizeDenver schrieb:
Hallo Gemeinde,

habe mir bei Ebay Ende September ein Pioneer DVR-109 Superdrive ersteigert, sofort bezahlt und nun so einige Probleme.

Zunächst hörte ich zwei Wochen vom Verkäufer gar nichts, keine Mails, keine Ware.

Vor einer Woche schrieb ich erneut ob den das Geld angekommen sein usw.
Verkäufer meinte: Nein, ist nichts da.

Also bin ich zur Bank, habe meine Überweisung überprüfen lassen, alles war okay und wurde auf das Konto des Verkäufers überwiesen. Wieder mit Verkäufer im Kontakt, der bestreitet erneut das Geld bekommen zu haben - 2 Stunden später die Email er habe seine Unterlagen nochmal durchgeschaut und die Überweisung gefunden - wie gesagt, zwei Wochen nachdem ich überweiesen hatte! :rolleyes:

Na gut, dann meinte er, er würde das Paket gleich noch abschicken (Dienstag! ) - vor 30 Minuten klingelt der Postbote und endlich hatte ich meine SuperDrive - juhuu!

Nun der nächste Hammer: Ausgepackt und gestutzt - der Typ hat mir ein Pioneer DVR-107D geschickt, gekauft habe ich aber ein wesentlich besseres DVR-109DB! :mad:

Ich habe den Verkäufer daher vorhin gleich angemailt und um Aufklärung gebeten. Der Verkäufer gibt 14 Tage Überenahme- und Funktionsgarantie, schließt aber Sachmängelhaftung aus.

Allerdings hat er mir einen falschen Artikel verkauft - hat doch mit Sachmängelhaftung nichts zu tun, oder?

Was jetzt tun? Welche Möglichkeiten habe ich um doch noch an MEIN SuperDrive zu kommen?

Sorry wegen des langen Textes, aber das musste einfach mal raus.

Kauf von einer Privatperson oder vom Händler?
 
Privatperson, soweit ich das mitbekommen habe. Der Verkäufername enthät den Begriff "store", was aber nicht auf einen Händler schliessen lässt. Kontakt hatte ich immer mit einer Privatperson, steht auch als Absenderadresse so drauf.

Nirgends Hinweis ob Händler oder Privatperson im Angebotstext.
 
Falls Du eine Rechtsschutzversicherung hast: Zum Anwalt mit der ganzen Sache. Der soll dann mal einen Brief schreiben - das wirkt oft Wunder. Mit solchen Typen würde ich mich gar nicht erst rumärgern...
 
MacSimizeDenver schrieb:
Privatperson, soweit ich das mitbekommen habe. Der Verkäufername enthät den Begriff "store", was aber nicht auf einen Händler schliessen lässt. Kontakt hatte ich immer mit einer Privatperson, steht auch als Absenderadresse so drauf.

Nirgends Hinweis ob Händler oder Privatperson im Angebotstext.

Dann:

Anmailen mit bitte um Austausch unter Hinweis auf den Auktionstext. Wenn er nicht reagiert schickst Du ihm ein Einschreiben mit Fristsetzung (Du kannst entweder einen Ersatz oder eine Wertminderung verlangen.) und auf alle Fälle informierst Du eBay. Sollte er in der Nähe wohnen, kannst Du auch vorbeifahren. Wenn danach nichts passiert, muss wohl ein Anwalt ran, bzw. eine Anzeige bei der Polizei erstattet werden.
 
Mal gucken, bis jetzt hat der Verkäufer noch nicht geantwortet.

Aber solche Probleme nehmen einen jedesmal das Vertrauen und den Spaß in Ebay.
Habe immer mehr das Gefühl das nicht nur die Zahl der Nutzer von Ebay wächst, sondern proportional auch der Spacken-Anteil.
 
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