Ebay - defekten RAM ersteigert

msmasta

Mitglied
Thread Starter
Dabei seit
25.11.2007
Beiträge
60
Reaktionspunkte
2
Hallo,

habe kürzlich bei Ebay 2 x 1GB RAM ersteigert, der heute gekommen ist.

Hab dann sofort beide Module eingebaut - schwarzer Bildschirm... Dann habe ich testweise 1 Modul (1GB) vom neuen RAM gemeinsam mit einem Modul des alten (512MB) eingebaut und das hat funktioniert.

Als ich dann das andere neue Modul gemeinsam mit dem gleichen alten eingebaut habe, hat es wieder nicht funktioniert - diesmal ertönte sogar beim Start irgendein Warnsignal und das Licht unten rechts blinkte.


Ergo: Ich vermute stark, dass das eine Modul defekt ist. Die Frage ist nur:

Was kann ich da machen?

Der Ebay-Partner wirkte seriös, hat viele positive Bewertungen, die RAM wurden als fast neu beschrieben, usw. --> Ich nehme nicht an, dass er mich absichtlich betrügen wollte.

Mir ist auch klar, dass so etwas immer schwer ist, denn theoretisch könnte ich den RAM ja auch selbst kaputt gemacht haben (was aber definitiv nicht der Fall ist - habe vorher die Heizung berührt, um nicht statisch aufgeladen zu sein, den RAM sehr vorsichtig ausgepackt und eingebaut, usw.).

Also: Habe ich eine Chance, da irgendetwas zurückzubekommen oder ist das ganz einfach mein Pech?


Danke für die Hilfe!
 
Warum klärst Du das nicht einfach mit dem Verkäufer ?
 
Wie wäre es mit mehr Info: welcher Rechner, welcher RAM??
 
Der RAM ist ein heikles Thema, da schon ein leichtes biegen, oder falsches einbauen der RAM zerstört werden kann.
dem Verkäufer nun nachzuweisen, das er einen defekten RAM dir verkauft hat, ist somit so gut wie unmöglich.....
 
Werd ich früher oder später schon machen... wollte mich nur schon einmal im Vorfeld erkundigen, wie das grundsätzlich aussieht.

Denn ich weiß auch, dass es für den Verkäufer keine angenehme Situation ist (schließlich könnte das ganze auch beim Versand kaputt gegangen sein, usw.) und bevor es auf irgendeinen Streit o.ä. herausläuft, wollte ich mich einmal erkundigen, ob vll jemand bereits ähnliche Erfahrungen gemacht hat.

//edit:

Macbook 2,2 GHZ (gekauft im November 2007), RAM: DDR2 RAM PC5300S 667 MHz (stammt original aus einem Macbook PRO) von Samsung.
 
Der RAM ist ein heikles Thema, da schon ein leichtes biegen, oder falsches einbauen der RAM zerstört werden kann.
dem Verkäufer nun nachzuweisen, das er einen defekten RAM dir verkauft hat, ist somit so gut wie unmöglich.....

Das muss er dem Verkäufer nicht nachweisen. Die gesetzliche Gewährleistung sieht hier ganz klar vor, dass innerhalb der ersten 6 Monate nach dem Kauf die Beweislast beim Verkäufer liegt; sprich der muss beweisen, dass der RAM beim Versand noch mängelfrei war.
Das gilt allerdings nur, wenn es sich um einen gewerblichen Verkäufer handelte. Ist es eine Privatperson wird das Ganze komplizierter. Dann würde ich mich ggfs. auf einen Deal mit dem Verkäufer einlassen, der beide Seiten zufriedenstellt.
 
Es war ein Privatverkauf.

Vermutlich habt ihr recht und ich sollte dem Schreiber einfach einmal den Sachverhalt mitteilen und dann weiter schauen. Mehr kann ich eh nicht tun...

Danke!
 
Das muss er dem Verkäufer nicht nachweisen. Die gesetzliche Gewährleistung sieht hier ganz klar vor, dass innerhalb der ersten 6 Monate nach dem Kauf die Beweislast beim Verkäufer liegt;

richtig :)
nur meistens gibt es dann im kleingedruckten eine Anmerkung, wo sinngemäß festgehalten wird, das der einbau nur über eine Fachperson/Firma erfolgen darf, damit die Gesetzliche Gewährleistung greift.... oder war das mit der Garantie?
 
nur meistens gibt es dann im kleingedruckten eine Anmerkung, wo sinngemäß festgehalten wird, das der einbau nur über eine Fachperson/Firma erfolgen darf, damit die Gesetzliche Gewährleistung greift.... oder war das mit der Garantie?

Das kann nur Garantie sein ;) Da handelt es sich um eine freiwillige Leistung des Herstellers bzw. Händlers. Die gesetzliche Gewährleistung kann jedoch nicht eingeschränkt oder gar ausgeschlossen werden.


Hat sich dann aber wohl eh erledigt, wenn es sich um einen Privatkauf handelt.
 
Wenn es ein seriöser und fairer Verkäufer ist, und du ihm das genauso schilderst wie uns, dann wird er das ohne zu murren zurücknehmen.

Ich hatte das auch mal, der Verkäufer hat es zurückgenommen (Den einen Riegel, mir 50% des Kaufpreises zurückerstattet, und dafür haben wir uns dann gegenseitig positiv bewertet...

Also auf jeden Fall zuerst mal mit dem Verkäufer Kontakt aufnehmen, so schnell wie möglich...

Grüsse, Steven
 
Rechtlich gesehen:
Du hast die Arschkarte gezogen, da Du das Paket angenommen hast!

Kann man auch bei eBay nachlesen.

In dem Augenblick, wo Du das Paket bei der Post raus trägst oder an Deiner Tür entgegen nimmst, ist jeglicher Transportschaden Dein Problem!

Es sei denn, Du kannst nachweisen, dass der Schaden vor dem Transport entstanden ist.
Zum Beispiel bei korrodierten Batteriekontakten. Die Zeit, die beim Transport drauf geht, reicht bei weitem nicht aus, um Batteriekontakte korrodieren zu lassen.

Wenn Du Dich davor schützen willst, teste es, bevor Du es annimmst. Das ist Dein gutes Recht. Nun kannst Du zwar nicht Deinen Mac mit in die Postfiliale schleppen, aber der DHL-Mensch MUSS Dich mit in Dein Arbeitszimmer begleiten, damit Du es testen kannst. Oder Du machst das vorher mit dem Verkäufer klar á la "Ich nehm das Paket entgegen, aber wenns dann nicht funktioniert, nimmst Du es zurück und gibst mir mein Geld wieder!".

Du hast jetzt zwei Möglichkeiten:
Einige Dich mit ihm: "50% Preiserstattung, oder schlechte Bewertung auf beiden Seiten!"
Oder schwamm drüber! Wieviel haben die RAMs gekostet? 20€? Das lohnt sich nicht...
 
der DHL-Mensch MUSS Dich mit in Dein Arbeitszimmer begleiten

Das glaubst du doch wohl selber nicht. Du darfst nichtmal ein Nachnahme Paket auspacken, bevor bezahlt und unterschrieben ist. Kein Bote wird dir beim Testen zuschauen und dann noch das offene Paket wieder mitnehmen.

On Topic: Dass Speichermodule in einem Gerät nicht laufen heisst nicht, dass sie defekt sind.
 
Wenn es ein Händler gewesen wär, hättest du keine Probleme. So bist du auf die Güte des VK angewiesen, traurig aber wahr.
Wenn Du Dich davor schützen willst, teste es, bevor Du es annimmst. Das ist Dein gutes Recht. Nun kannst Du zwar nicht Deinen Mac mit in die Postfiliale schleppen, aber der DHL-Mensch MUSS Dich mit in Dein Arbeitszimmer begleiten, damit Du es testen kannst. Oder Du machst das vorher mit dem Verkäufer klar á la "Ich nehm das Paket entgegen, aber wenns dann nicht funktioniert, nimmst Du es zurück und gibst mir mein Geld wieder!".
Das glaubst du doch wohl selber nicht, der DHL Mensch muss gar nichts und wird auch gar nichts, der kriegt doch keine Überstunden bezahlt, so wars zumindest früher bei den Briefträgern, Und mit seinen 7Euro wird er auch nicht sonderlich motiviert sein.
 
Wenn Du Dich davor schützen willst, teste es, bevor Du es annimmst. Das ist Dein gutes Recht. Nun kannst Du zwar nicht Deinen Mac mit in die Postfiliale schleppen, aber der DHL-Mensch MUSS Dich mit in Dein Arbeitszimmer begleiten, damit Du es testen kannst. Oder Du machst das vorher mit dem Verkäufer klar á la "Ich nehm das Paket entgegen, aber wenns dann nicht funktioniert, nimmst Du es zurück und gibst mir mein Geld wieder!"

Sorry, aber Du schreibst Blödsinn...

Der DHL-Mensch wird Dich auslachen und gehen. Der muss nämlich gar nichts, wenn das Paket äußerlich unbeschädigt ist. Der gibt das Paket ab und damit ist sein Job erledigt. Oder meinst Du der hat Zeit, bei jedem Kunden zu bleiben und abzuwarten, ob die Ware in Ordnung ist ?

Und zum zweiten Punkt : Auch Blödsinn. Wenn sich der Verkäufer darauf einlassen würde, wäre er schön blöd. Du machst das Teil kaputt und schickst es zurück ? Wer will da wo welchen Nachweis erbringen ?
 
Und zum zweiten Punkt : Auch Blödsinn. Wenn sich der Verkäufer darauf einlassen würde, wäre er schön blöd. Du machst das Teil kaputt und schickst es zurück ? Wer will da wo welchen Nachweis erbringen ?

Rechtlich gesehen hast du recht, aber dennoch kann auch ein privater Verkäufer kulant sein. Der und NUR Der, kann das mit dem Themenautor ausmachen...

Alles andere hier ist Spekulation...

Grüsse, Steven
 
Einen Transportschaden bei RAM kann man ausschließen. Wenn, dann
passiert bei Aus- und Einbau etwas.

Es kann aber durchaus sein, dass der RAM beim Verkäufer funktioniert hat, beim Mac des Käufers aber Zicken macht.

Deshalb ist RAM-Kauf von Privat immer Risikosache. Wobei ich das Risiko bei so geringen Preisen auch gerne eingehe.
 
Hab dem Verkäufer jetzt die Situation geschildert und werde einmal abwarten...

Danke für die zahlreichen Antworten!
 
Rechtlich gesehen hast du recht, aber dennoch kann auch ein privater Verkäufer kulant sein.


So meinte ich es auch...Man kann niemanden darauf festnageln.

Ich hatte selber mal vor ein paar Jahren das Vergnügen als Verkäufer : Habe über eBay einen AKAI-16 Spur Digitalrecorder verhökert. Optisch und technisch top, ging für 1800 Euro weg. Der Käufer kam bei mir vorbei und wir haben in aller Ruhe das Teil ausprobiert, wie erwartet war alles in Ordnung. Also hat er bezahlt und es mitgenommen.

Ein paar Tage später ruft der Kerl an und beschwert sich "alles im *****, nix geht mehr, will mein Geld zurück". Da habe ich auch mal kräftig gelacht und ihm deutlich gemacht, daß ich garantiert nicht das Teil zurücknehme und ihm das Geld zurückgebe. Dann hat er noch ein bisschen mit dem Anwalt, den Bullen und was weiss ich sonst noch gedroht, wo ich dann nochmal gelacht habe.

Kam natürlich nichts mehr nach...
 
Was für ein freundlicher Umgangston! :)

Leider, leider habe ich genügend derartige Erfahrungen bei eBay sammeln dürfen, und auch schon viel Zeit mit dem eBay- sowie DHL-Kundenservice am Telefon verbracht.

Der Verkäufer hat ein defektes Gerät zu Hause herumliegen und verkauft es bei eBay mit der Artikelbeschreibung "Funktioniert alles einwandfrei!". Du ersteigerst es und stellst dann fest "Hey, ist ja kaputt!". Entsprechend schreibst Du dem Verkäufer "Die Ware entspricht nicht der Artikelbeschreibung! Du musst es zurück nehmen!"

Dann wird er sagen:
Sorry, aber Du schreibst Blödsinn...

Mit der Begründung "Nach Annahme der Ware bei dem Versanddienstleistler entdeckte Schäden sind Sache des Verkäufers und ausgeschlossen von Gewährleistungen oder Rückerstattungen!"

Und jetzt?! Pech gehabt, oder was?

Tja, wenn dem so wäre, dann würde eBay sich wohl nicht lange halten. Eine einzige Geldquelle für Betrüger! Hurra!

Und gerade deswegen hat man gesetzlich das Recht dazu, die Ware zu prüfen und ggf. die Annahme zu verweigern. Denn nur so kann man in einem solchen Fall an sein Geld kommen.
 
Und gerade deswegen hat man gesetzlich das Recht dazu, die Ware zu prüfen und ggf. die Annahme zu verweigern. Denn nur so kann man in einem solchen Fall an sein Geld kommen.

Ich sag nur Theorie und Praxis...

Grüsse, Steven
 
Zurück
Oben Unten