Ebay -> Ärger

Jazz_Rabbit

Jazz_Rabbit

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Hallo Leute!

Ich hab es gerade mit einem Verkäufer zutun, der meint, das die Auktion, die ich gewonnen habe, zu niedrig ausgefallen sei.. was mach ich da am besten? Kann sich der Verkäufer nach abgeschlossener Auktion noch wehren? Darf er das überhaupt? Ich bitte um Rat, weil ich hatte noch nie so einen Fall.

Gruß,
 
1. Wahl

Nein, er kann sich nicht wehren!
Außer....er schickt die Ware nicht. Da könnte man klagen.
Ich würde mit "Anwalt" drohen!

Kritische Bewertung ist die 2. Wahl

Gruß
Spock
 
was hast den so günstig ersteigert?

grundsätzlich muss der verkäufer den betrag akzeptieren, egal wie hoch oder nieder er ist.

wie schon spock gesagt hat, ist es sicher am sinnvollsten mit meldung bei ebay und rechtsanwalt zu drohen. meistens klappt es dann schon.

verweise ihn auf alle fälle noch einmal auf die AGB, in denen klar zu finden ist, dass die gebote für beide seiten bindend sind.
 
Soweit ich weiß, kann der Verkäufer sich nur "wehren", wenn er bei Einstellen des Angebots einen Mindestkaufpreis angegeben hat (ob bei ebay möglich, weiß ich allerdings nicht). Hat er dies nicht, ist er grundsätzlich zur Erfüllung des Vertrages verpflichtet.
Siehe Entscheidung des BGH vom 07.11.2001 "ricardo.de":
http://www.jurawelt.com/gerichtsurteile/zivilrecht/bgh/3829 - nicht irritieren lassen, dass der BGH einen Vertragsschluss durch Zuschlag verneint, sondern von einem "normalen" Kaufvertrag ausgeht - das sind juristische Wortklaubereien... ;)
Und: wie jemand in einem früheren post erwähnt hat, ein Blick in die AGB hilft.

Gruß,
Cymru
 
einen Mindestpreis (Reserve) kann man bislang nur in USA angeben. Ist für Deutschland zwar auch geplant, aber nicht im Moment.

Daher, Hinweis an den Verkäufer auf die AGB von Ebay-Deutschland, Hinweis an Ebay und mit rechtlichen Schritten drohen.
 
wenns ein größerer betrag ist, dann auf alle fälle mit deinem anwalt anfechten.
bei kleineren beträgen ebay team einschalten und den freak eine negative beschwerde verpassen.
 
Hi,

ich steigere auch mal desöfteren bei Ebay mit, deshalb mein Tipp, erstmal klarmachen, dass man sich nicht abwimmeln will, viele setzen halt wegen der Einstellgebühren einen zu geringes Einstiegsgebot ein, und hoffen dann, das wird schon hoch gehen, und wenn es das dann nicht tut, sind sie erschrocken.
Also erstmal klarmachen, dass du das Teil zu dem Preis haben willst, kannst auch erstmal mit Ebay drohen, nicht gleich mit dem Holzhammer, aber schon mitteilen, dass es doch eigentlich gegen die Ebay Regeln verstösst, den Preis im Nachhinein noch zu erhöhen.

Es gibt nämlich einige die sich so abwimmeln lassen, mir ist dass auch schon passiert, das jemand den Preis erhöhen wollte, als ich dann hart blieb, hat er es dann aber so aktzeptiert.

Dann kommt es halt auf die Summe an, geht es nur um ein paar Euro, würde ich es bei Ebay belassen, wenn er denn wirklich nicht will, würde ich Ebay informieren, und ihm eine negative Bewertung geben, das wird dann wahrscheinlich dazu führen, dass er von Ebay ausgeschlossen wird, denn gerade dieses Vorgehen ist ein klassischer Fall für einen Ausschluss.

Wenn es um einen höheren Betrag geht, und du die Sache unbedingt haben willst, dann musst du halt Notfalls rechtlich vorgehen.

Die Chancen sind vorbehaltlich meiner Meinung nach gut, mit dem Einstiegsgebot ist auch ein Mindestpreis gesetzt worden, das ist der Punkt den hier ein anderer Forumsteilnehmer angsprochen hat, sich auch erledigt hat, der Mindestpreis wäre nur dann ein Problem, wenn man keinen ansetzen könnte, dadurch dass es bei Ebay aber ein Einstiesggebot gibt, also ein Mindestpreis, hat sich der Anbieter scho n mal bereit erklärt, die Sache mindestens für diesen Preis vekaufen zu wollen, du hast als Höchstbietender das Angbot angenommen, damit ist der verbindlich Vertrag zustande gekommen.

Jetzt hängt es halt vom konkreten Fall ab, um welchen Betrag geht es, lohnt es sich für diesen Betrag sich rechtlich zu streiten, bis du bereit kostenmässig in Vorlage zu treten, das müsstest du in einem Zivilprozess zunächst einmal, für die Gerichtskosten und deine Rechtsanwaltskosten (Vorschuss), oder hast du eine Rechtsschutzversicherung die für die Kosten aufkommen würde, willst du dir diesen Ärger ans Bein binden, denn eine Belastung ist so ein Prozess schon, usw. das musst du selbst entscheiden, wie du persönlich das empfindest.
 
Hi,
prinzipiell ist der Verkäufer zur Erfüllung des Vertrags verpflichtet, es wird sich hier kein juristischer Streit lohnen. Er kann im Zweifelsfall immer sagen, dass er jetzt festgestellt hat, dass das Gerät einen technischen Defekt hat, dass er es hat fallenlassen, dass sein Kind einen Schrammen reingemacht hat...
Ich würde ihm anbieten, dass er mir "zur Erstattung meiner Unkosten eine kleine Abstandszahlung überweist, da mir inzwischen eine weitere Kaufgelgenheit entgangen ist", und ich darauf hin auf eine Bewertung verzichten würde.

Es rentiert sich nicht, sich unnötig über sowas aufzuregen, er muss ja immerhin die Gebühr an ebay zahlen, von der ich ihn nicht entlasten würde.

Gruß RD
 
Hallo Leute!

Vielen vielen Dank für die ganzen tipps!

Es geht um eine N64 Konsole, die ich für 28 Euro erworben habe. Er rechnete mit über 50 Euro, sorry, aber dann hätte er den Einstiegspreis erhöhen sollen, oder?

Ich werd jetzt wegen einer Konsole nicht rechtlich zum streiten anfangen, aber ich empfinde sein Prinzip "Mir ist es zu billig ausgefallen" so eine Frechheit.

Ich kanns emotional verstehen, das für ihn die 28 Euro zu wenig ist, aber von der Auktion her habe ich es um den Preis erworben, so läuft das doch bei Auktionen.


Kann mir wer einen Tipp geben, wie ich die Email formulieren kann, ohne das ich gleich als "El Diablo des Ebay" abgestempelt werde? Mag nämlich nicht gern streiten.

Danke und Gruß,
 
Original geschrieben von Jazz_Rabbit
Hallo Leute!

Vielen vielen Dank für die ganzen tipps!

Es geht um eine N64 Konsole, die ich für 28 Euro erworben habe. Er rechnete mit über 50 Euro, sorry, aber dann hätte er den Einstiegspreis erhöhen sollen, oder?

Ich werd jetzt wegen einer Konsole nicht rechtlich zum streiten anfangen, aber ich empfinde sein Prinzip "Mir ist es zu billig ausgefallen" so eine Frechheit.

Ich kanns emotional verstehen, das für ihn die 28 Euro zu wenig ist, aber von der Auktion her habe ich es um den Preis erworben, so läuft das doch bei Auktionen.


Kann mir wer einen Tipp geben, wie ich die Email formulieren kann, ohne das ich gleich als "El Diablo des Ebay" abgestempelt werde? Mag nämlich nicht gern streiten.

Danke und Gruß,
 

Naja, bei 50 Euro das wären für mich auch noch die Grenze, bei der ich überlegen würde, ob sich denn ein Rechtsstreit lohnt.

Es ist halt einfach das Problem bei Ebay, dass Ebay halt ganz ordentlich bei den Gebühren zulangt, das ist einfach so, auch bei der Angebots bwz Einstellgebühr, das hat halt dann die Folge, dass viele Anbieter ihre Sachen für einen niedrigeren Mindestgebot anbieten, als sie dass eigentlich wolllen, zum einem, um die Einstellgebühr zu sparen, zum anderen bekommt man bei einem niedrigeren Anfangsgebot, dann oft im Endeffekt mehr, denn man lockt mehr Leute zuerst mal an, und kann dann auf den Jagdinstinkt hoffen, dass da dann trotzdem ein höhere Preis am Ende rauskommt, als wenn man gleich bei einem höheren Preis anfängt.

Das wird von Ebay auch so propagiert, man soll am besten mit 1 Euro anfangen.
Ab und zu klappt das dann aber dann mal nicht, und es kommt dann ein Preis raus, für den die Leute das nicht verkaufen wollen, weil sie sich eigentlich einen ganz anderen Mindestpreis vorgestellt haben.
Und dann fangen halt die Probleme an.

Vor einigen Jahren, als das mit den Gebühren bei den Auktionshäusern noch alles ziemlich moderat lief, war das noch kein Problem, es gab entweder garkeine, oder eine pauschale geringe Angebotsgebühr, da haben dann die Leute ihre Sachen halt für den Preis angeboten, den sie mindestens haben wollten.
Soviel zur Erklärung, aber nicht zur Entschuldigung.
 
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