Hi,
ich steigere auch mal desöfteren bei Ebay mit, deshalb mein Tipp, erstmal klarmachen, dass man sich nicht abwimmeln will, viele setzen halt wegen der Einstellgebühren einen zu geringes Einstiegsgebot ein, und hoffen dann, das wird schon hoch gehen, und wenn es das dann nicht tut, sind sie erschrocken.
Also erstmal klarmachen, dass du das Teil zu dem Preis haben willst, kannst auch erstmal mit Ebay drohen, nicht gleich mit dem Holzhammer, aber schon mitteilen, dass es doch eigentlich gegen die Ebay Regeln verstösst, den Preis im Nachhinein noch zu erhöhen.
Es gibt nämlich einige die sich so abwimmeln lassen, mir ist dass auch schon passiert, das jemand den Preis erhöhen wollte, als ich dann hart blieb, hat er es dann aber so aktzeptiert.
Dann kommt es halt auf die Summe an, geht es nur um ein paar Euro, würde ich es bei Ebay belassen, wenn er denn wirklich nicht will, würde ich Ebay informieren, und ihm eine negative Bewertung geben, das wird dann wahrscheinlich dazu führen, dass er von Ebay ausgeschlossen wird, denn gerade dieses Vorgehen ist ein klassischer Fall für einen Ausschluss.
Wenn es um einen höheren Betrag geht, und du die Sache unbedingt haben willst, dann musst du halt Notfalls rechtlich vorgehen.
Die Chancen sind vorbehaltlich meiner Meinung nach gut, mit dem Einstiegsgebot ist auch ein Mindestpreis gesetzt worden, das ist der Punkt den hier ein anderer Forumsteilnehmer angsprochen hat, sich auch erledigt hat, der Mindestpreis wäre nur dann ein Problem, wenn man keinen ansetzen könnte, dadurch dass es bei Ebay aber ein Einstiesggebot gibt, also ein Mindestpreis, hat sich der Anbieter scho n mal bereit erklärt, die Sache mindestens für diesen Preis vekaufen zu wollen, du hast als Höchstbietender das Angbot angenommen, damit ist der verbindlich Vertrag zustande gekommen.
Jetzt hängt es halt vom konkreten Fall ab, um welchen Betrag geht es, lohnt es sich für diesen Betrag sich rechtlich zu streiten, bis du bereit kostenmässig in Vorlage zu treten, das müsstest du in einem Zivilprozess zunächst einmal, für die Gerichtskosten und deine Rechtsanwaltskosten (Vorschuss), oder hast du eine Rechtsschutzversicherung die für die Kosten aufkommen würde, willst du dir diesen Ärger ans Bein binden, denn eine Belastung ist so ein Prozess schon, usw. das musst du selbst entscheiden, wie du persönlich das empfindest.